Ich habe mir mal die Mühe gemacht und im Internet die Regelungen zum Elternbeitrag und zum Essengeld recherchiert
Man weiß ja, woanders ist sowieso immer alles besser .... und das mag in manchen Ländern aus Elternsicht hinsichtlich der Entlastung von Beiträgen durch die teilweise oder vollständige Freistellung von Elternbeiträgen auch stimmen. Schaut man über die unmittelbaren EB hinaus auf die zusätzlichen Beiträge oder schaut man in die Praxis, dann wird meist ein zusätzliches Essengeld erhoben, das überhaupt nicht näher bestimmt ist oder da ist es üblich, ein "Bastelgeld" zu erheben .....
(Die gesamte Übersicht findet sich unten als pdf
Wer meint die brandenburgische Regelung zur Elternbeteiligung am Mittagessen sei schlecht, unklar..., dem sei ein Blick auf die anderen Länder gegönnt - und dabei nicht nur auf die Rosinen, sondern den ganzen Kuchen! Brandenburg ist das einzige Bundesland, das einen Versorgungsauftrag nicht nur im KitaG, sondern auch in der Verfassung verankert hat.
DAS IST WEGWEISEND!
Ein Vormittagskindergarten braucht das nicht, aber ein Lebensort für Kinder muss die Versorgung der Kinder im Blick haben. Das gibt es als rechtliche Bestimmung nur in Brandenburg.
So, und jetzt kann man weiter über die zu beseitigenden Mängel reden - aber mit etwas Augenmaß.
Man weiß ja, woanders ist sowieso immer alles besser .... und das mag in manchen Ländern aus Elternsicht hinsichtlich der Entlastung von Beiträgen durch die teilweise oder vollständige Freistellung von Elternbeiträgen auch stimmen. Schaut man über die unmittelbaren EB hinaus auf die zusätzlichen Beiträge oder schaut man in die Praxis, dann wird meist ein zusätzliches Essengeld erhoben, das überhaupt nicht näher bestimmt ist oder da ist es üblich, ein "Bastelgeld" zu erheben .....
(Die gesamte Übersicht findet sich unten als pdf
Wer meint die brandenburgische Regelung zur Elternbeteiligung am Mittagessen sei schlecht, unklar..., dem sei ein Blick auf die anderen Länder gegönnt - und dabei nicht nur auf die Rosinen, sondern den ganzen Kuchen! Brandenburg ist das einzige Bundesland, das einen Versorgungsauftrag nicht nur im KitaG, sondern auch in der Verfassung verankert hat.
DAS IST WEGWEISEND!
Ein Vormittagskindergarten braucht das nicht, aber ein Lebensort für Kinder muss die Versorgung der Kinder im Blick haben. Das gibt es als rechtliche Bestimmung nur in Brandenburg.
So, und jetzt kann man weiter über die zu beseitigenden Mängel reden - aber mit etwas Augenmaß.
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