Hallo,
wir haben die Finanzierung der freien Träger im Rahmen einer Kitafinanzierungsrichtlinie geregelt. Bisher haben wir bezüglich der Mietkosten für das Gebäude mit dem Träger eine Vereinbarung über eine kalkulatorische Miete getroffen, welche die Abschreibung auf das Gebäude, die Finanzierungskosten sowie eine vier prozentige Verzinsung des Grundstücks pro Jahr enthielt. . Nunmehr ist ein Träger der Auffassung, dass dadurch das durch ihn auf seinem Grundstück errrichtete Kitagebäude ohne Gewinne berücksichtigt wird, die ihm jedoch zustünden. Der Träger möchte nun gemäß KitaBKNV die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen.
1. Besteht für uns ein Wahlrecht, welche Form der Miete (die ortsübliche Vergleichsmiete oder kalkulatorische Miete)gezahlt wird?
2. Woran orientiert sich die ortsübliche Vergleichsmiete (jeglicher Gewerbemietraum oder Gewerbemietraum mit gleicher Nutzung)?
Über eine rasche Rückmeldung würde ich mich freuen.
wir haben die Finanzierung der freien Träger im Rahmen einer Kitafinanzierungsrichtlinie geregelt. Bisher haben wir bezüglich der Mietkosten für das Gebäude mit dem Träger eine Vereinbarung über eine kalkulatorische Miete getroffen, welche die Abschreibung auf das Gebäude, die Finanzierungskosten sowie eine vier prozentige Verzinsung des Grundstücks pro Jahr enthielt. . Nunmehr ist ein Träger der Auffassung, dass dadurch das durch ihn auf seinem Grundstück errrichtete Kitagebäude ohne Gewinne berücksichtigt wird, die ihm jedoch zustünden. Der Träger möchte nun gemäß KitaBKNV die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen.
1. Besteht für uns ein Wahlrecht, welche Form der Miete (die ortsübliche Vergleichsmiete oder kalkulatorische Miete)gezahlt wird?
2. Woran orientiert sich die ortsübliche Vergleichsmiete (jeglicher Gewerbemietraum oder Gewerbemietraum mit gleicher Nutzung)?
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