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Frühstück und Vesper

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    Frühstück und Vesper

    Hallo, mein Kind geht seit dem 01.01.2016 volltags in die Kindertagesstätte in Nauen.

    Diese Kita ist ein e.V. und lehnt sich an der Kitasatzung der Stadt Nauen an.

    Bis Januar 2017 habe ich 3 EUR pro Tag Essengeld für mein Kind bezahlt. Der Essenlieferant hat zum 01.02.2017 seine Preise erhöht. Je 0,20 EUR für Frühstück und Vesper und 0,15 EUR für das Mittagessen. Nun zahle ich täglich 3,55 EUR für die Vollversorgung meines Kindes. Laut Kitagesetz Land Brandenburg ist doch Frühstück und Vesper in den Elternbeiträgen enthalten, oder?

    In der Kitasatzung Nauen § 6 steht folgendes:

    Essenversorgung

    Für die Versorgung der Kinder mit Essen ist zusätzlich von den Eltern eine Verpflegungspauschale

    (Essengeld) zu zahlen. Die Höhe der Verpflegungspauschale richtet sich nach dem Umfang der

    Inanspruchnahme.

    Ich verstehe das so: Nehme ich nur an 5 Mittagessen im Monat teil, muss ich auch nur für die 5 mal bezahlen. Nehme ich an 20 Mittagessen im Monat teil, bezahle ich logischerweise für 20 Mittagessen. Das ist doch damit gemeint mit dem "Umfang der Inanspruchnahme"? Oder ist in der Satzung Nauen miit der Inanspruchnahme auch Frühstück und Vesper gemeint? Laut einer Mitarbeiterin der Stadt Nauen, ist das alles so richtig. Und sie sagte, wenn Frühstück und Vesper in den Elternbeiträgen enthalten wäre, dann müssten die Beiträge angepasst werden - also erhöht werden.

    Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich freuen.

    Viele Grüße

    Oskars Mama

    #2
    Guten Morgen,

    Hallo, mein Kind geht seit dem 01.01.2016 volltags in die Kindertagesstätte in Nauen.

    Diese Kita ist ein e.V. und lehnt sich an der Kitasatzung der Stadt Nauen an.

    Bis Januar 2017 habe ich 3 EUR pro Tag Essengeld für mein Kind bezahlt. Der Essenlieferant hat zum 01.02.2017 seine Preise erhöht. Je 0,20 EUR für Frühstück und Vesper und 0,15 EUR für das Mittagessen. Nun zahle ich täglich 3,55 EUR für die Vollversorgung meines Kindes. Laut Kitagesetz Land Brandenburg ist doch Frühstück und Vesper in den Elternbeiträgen enthalten, oder?
    Das ist richtig!

    In der Kitasatzung Nauen § 6 steht folgendes:

    Essenversorgung

    Für die Versorgung der Kinder mit Essen ist zusätzlich von den Eltern eine Verpflegungspauschale (Essengeld) zu zahlen.
    Der Begriff "Essengeld" ist im § 17 Abs. 1 KitaG bestimmt als "Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen". Es ist bemerkenswert, dass die Nichtübereinstimmung der Satzung der Stadt mit dem Gesetz nicht aufgefallen, nicht vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Einvernehmensherstellung (§ 17 Abs. 3 Satz 2 KitaG) oder von der unteren Kommunalaufsicht (Landrat) bemängelt worden ist.

    Die Höhe der Verpflegungspauschale richtet sich nach dem Umfang der Inanspruchnahme.

    Ich verstehe das so: Nehme ich nur an 5 Mittagessen im Monat teil, muss ich auch nur für die 5 mal bezahlen. Nehme ich an 20 Mittagessen im Monat teil, bezahle ich logischerweise für 20 Mittagessen. Das ist doch damit gemeint mit dem "Umfang der Inanspruchnahme"? Oder ist in der Satzung Nauen miit der Inanspruchnahme auch Frühstück und Vesper gemeint?
    Es ist schwer, zu einer offensichtlich rechtswidrigen Satzungsregelung eine Auslegungshilfe zu geben.

    Laut einer Mitarbeiterin der Stadt Nauen, ist das alles so richtig. Und sie sagte, wenn Frühstück und Vesper in den Elternbeiträgen enthalten wäre, dann müssten die Beiträge angepasst werden - also erhöht werden.
    Das ist zweifellos richtig. Frühstück und Vesper gehen ein in die Betriebskosten, die (nach Abzug der Finanzierung durch den Kreis) elternbeitragsfähig sind. D.h. sie bilden die Höchstgrenze eines Elternbeitrags. Dieser wird aber für alle Eltern, die nicht Höchstverdiener sind abgesenkt (Staffelung der EB gem. § 17 Abs. 2 KitaG) Für die Höchstverdiener ändert sich also faktisch nichts, wenn die Kosten für Frühstück und Vesper aus der Versorgungspauschale in die Elternbeiträge einberechnet wird. ....Für alle anderen Eltern schon!
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Lieber Herr Diskowski,

      wie stellt man dieses dann ab? Geht man auf den Träger der Einrichtung, den örtlichen Trägern des Jugendhilfeausschuss oder Kommunalaufsicht?

      Vg

      Janamike

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        #4
        Ich würde als Vater genau in dieser Reihenfolge Schritt für Schritt vorangehen.
        Es grüßt freundlich
        Detlef Diskowski

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          #5
          Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

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            #6
            Hallo, ich habe mich an den Träger gewendet: Liebe Frau XXX, aufgrund der Erhöhung des Essengeldes habe ich mich an den Vorstand der Kita XXX gewandt. Eine Antwort steht noch aus.

            Ich bin mit der Erhöhung der Beiträge für Frühstück und Vesper nicht einverstanden, da Sie durch die Elternbeiträge bereits abgedeckt sein sollten.

            Laut dem Kitagesetz Land Brandenburg sind Frühstück und Vesper in den Elternbeiträgen enthalten.

            Bis zur Klärung über die Beiträge für Frühstück und Vesper, zahle ich das kommende Essengeld ab Februar 2017 unter Vorbehalt. und darauf hingewiesen, dass ich das Essengeld für Frühstück und Vesper nur noch unter Vorbehalt bezahlen werde.

            Heute kam die Antwort:

            Sehr geehrte Frau XXX ,

            vielen Dank für Ihr Schreiben.

            Wir werden über Ihr Anliegen jedoch erst final entscheiden können, wenn das gerichtliche Verfahren im Fall der Stadt P[/i]renzlau genau zu diesem Thema abgeschlossen ist.

            Die Berufungsentscheidung des OVG Berlin-Brandenburg erwarten wir in den nächsten Monaten.

            Gleichzeitig möchten wir Sie jedoch über folgende Dinge informieren:

            Sie haben uns gemäß Betreuungsvertrag aufgegeben, die Versorgung (Frühstück, Vesper, Mittagessen, Getränke, Obstpausen etc.) Ihres Kindes vornehmen zu lassen.

            Diese Versorgung haben wir bisher vollumfänglich sichergestellt und sind unserem Auftrag einer ganzheitlichen und gesunden Versorgung gemäß § 3 Abs. 2 Punkt 7 KitaG nachgekommen. Dies wollen wir auch zukünftig tun.

            Wir haben jedoch wie viele andere Kitas im Land Brandenburg auch undifferenziert für die gesamte Versorgungsleistungen ein Essengeld erhoben. Dies war falsch, aber in der bisherigen Praxis nicht unüblich.

            Wie Sie richtig schreiben, sind gemäß § 17 Abs. 1 des Brandenburgischen Kitagesetzes ein Teil der Versorgungskosten (Frühstück, Vesper) durch Betriebskosten zu decken. Im Falle eines entsprechenden Urteils durch das OVG Berlin-Brandenburg zur Rückzahlungsverpflichtung rechnen wir mit erheblichen Auswirkungen auf die Betriebskosten unserer Einrichtung.

            Wie hoch diese sein werden, richtet sich danach, wie viel Essengeld wir erstatten müssen und ob und in welcher Höhe sich etwaige Prozesskosten ergeben werden.

            Vermutlich sind aufgrund dessen die Elternbeiträge und das Essengeld neu zu berechnen, da auch die Eltern an der Finanzierung der Betriebskosten gemäß § 16 und § 17 KitaG BB zu beteiligen sind.

            Für das zukünftige Essengeld haben wir bereits mit den Planungen und Berechnungen begonnen.

            Unser Ziel ist es, Ihnen dann ein Angebot machen zu können, das bezahlbar ist und welches gesetzeskonform sowie entsprechend des OVG-Beschlusses ist.

            Abschließend möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir an einer gemeinsamen Lösung interessiert sind, bei der aber mit allen Geldgebern Einigkeit erzielt werden muss, wofür jedoch auch Zeit benötigt wird.

            Vielen Dank für Ihr Verständnis.

            Mit freundlichem Gruß

            XXX

            Was meinen Sie zu dieser Antwort?

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              #7
              Hallo,

              es ist ein Anfang in die richtige Richtung und lösungsorientiert.

              Da ist man weiter, als in anderen Gemeinden und Kommunen.

              Lg

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                #8
                Guten Morgen,

                ich empfinde die Antwort des Trägers eher als schwammig und nichtssagend. Letzten Endes werden die Eltern nur mit vielen Worten vertröstet. Das spiegelt die große Unsicherheit der Kommunen in dieser Sache wider.

                Wir als Träger haben seit Januar 2016 neu kalkulierte Elternbeiträge und Essengeldpauschalen. In unserem Amt gibt es kaum Rückforderungen. Die ganze Sache ist kein großes Thema mehr. Und ich bin heilfroh darüber, dass wir damals so schnell auf das Urteil gegen die Stadt Prenzlau reagiert haben.

                Viele Grüße und ein schönes Wochenende.

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                  #9
                  Weiß jemand, ob noch ein neues Verfahren am OVG anhängig ist, das in dem Schreiben des Trägers angesprochen ist; oder handelt es sich hier um das bekannte Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 13.09.16 (OVG 6 B 87.15)??
                  Es grüßt freundlich
                  Detlef Diskowski

                  Kommentar


                    #10
                    Aus der Praxis ,

                    Ich habe mich an meine Kommune( Bürgermeister und Gemeindevertretung ) gewandt und Sie darüber in Kenntnis gesetzt , dass Sie gültiges Landesrecht bricht , in dem Sie mich zwingt Frühstück und Vesper selbst mitzubringen oder dafür extra zu bezahlen .

                    Danach habe ich den Landkreis Oberhavel , das Jugendamt, die Kummmalazfsicht und den Landkreis darüber in Kenntnis gesetzt, dass in Oberhavel für Kommunen hier ein rechtsfreier Raum enstanden und um Anstellung der Rechtsbrüche gebeten .

                    Gleichzeitig haben Eltern und Elternvertreter in Mühlenbeck und Zehdenick auf diese Verstöße hingewiesen . In Zehdenick wurde eine neue Satzung trotz vorsprechen der Elternschaft im Hauptausschuss durch Mehrheit beschlossen . In dieser Satzung werden Explizit Zusatzbeiträge für Frühstück, Vesper und die Getränkeversorung erhoben .Auch darüber habe ich den Landrat , das Jugendamt und die Kommunalaufsicht in Kenntnis gesetzt .

                    Trotzdem hat der Landkreis das Einvernehmen hergestellt und die rechtswidrige Satzung ( aus meiner Sicht ) wurde gültig .

                    Danach habe ich sowohl das Innenministerium und das Mbjs in Kenntnis gesetzt und um rechtskonforme Satzungen ( aus meiner Sicht) gebeten .

                    Passiert ist überhaupt nichts . Obwohl dieser Vorgang allen Instanzen im Land Brandenburg bekannt ist .

                    Gleichzeitig habe ich den Petitionsausschuss des Landes Brandenburg darüber in Kenntnis gesetzt, welcher meine Rechtsauffassung teilt .

                    Dies erfolgte alles im Jahr 2015 .

                    Mittlerweile haben wir das Jahr 2017 ! Und alle Satzungen sind immer noch gültig , werden aber beklagt .

                    Aus meiner Sicht könnten wir uns jede Menge Personal sparen , wenn Rechtsbruch ( aus meiner Sicht ) geduldet wird .

                    Mit freundlichen Grüßen D.Fischbach

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                      #11
                      Hallo, was mir nicht in den Kopf gehen will ist, dass so ziemlich alle Träger im Land Brandenburg den gleichen "Fehler" machen! Es gibt ein Kitagesetz und trotzdem macht jeder was und wie er will. Ist mir einfach unverständlich.

                      Gibt es da nicht Irgendjemanden, der die Aufsicht hat und kontrolliert?

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                        #12
                        Ja es ist wirklich bemerkenswert, dass es ein VG und ein OVG-Urteil braucht, um die recht einfache Regelung zum Mittagessen im KitaG zur Kenntnis zu nehmen. ....und es wäre schon mehr als eigenartig, wenn es wieder eine lange Zeit braucht, bis dies für Frühstück und Vesper auch gilt.

                        Noch einmal zur Erläuterung der Rechtslage, auch um nicht die falsche Hoffnung zu wecken, Eltern hätten dann keine Kosten für die übrigen Versorgung zu tragen. Diese Kosten sind Teil der regulären Betriebskosten, die elternbeitragsfähig sind. Allerdings erfolgt die Beteiligung der Eltern - aber sozialverträglich und gestaffelt (§ 17 Abs.2 KitaG); und es besteht nicht die Gefahr, dass Kinder von Versorgungsleistungen ausgeschlossen werden, wenn Eltern den Caterer nicht bezahlen oder kein Frühstücksbrot mitbringen.

                        Die Einhaltung dieser Bestimmung wäre eine wirklich pädagogisch und sozial wichtige Tat!

                        Zur Frage der Aufsicht: Grundsätzlich sind Kommunen in Selbstverwaltungsangelegenheiten keiner Aufsicht unterworfen, die die Sinnhaftigkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit ihrer Handlungen bewertet. Allerdings gibt es eine Rechtsaufsicht; über die Gemeinden liegt sie beim Landrat; über kreisfreie Städte und Landkreise beim Land (i.d.R. beim Innenministerium; über die Jugendämter liegt sie beim MBJS).

                        Nun gibt es immer wieder Diskussionen, wie schnell die Rechtsaufsicht eingreifen soll, weil ihr Tätigwerden sicherlich in einem Spannungsverhältnis zur verfassungsrechtlich verbrieften kommunalen Selbstständigkeit steht. Dies ist nicht nur eine rechtliche Diskussion, sondern natürlich ein politische....und Standpunkte müssen sicher sorgfältig diskutiert und abgewogen werden. Wenn man sich in der einen Sache einen Eingriff der Kommunalaufsicht wünscht, dann ist man vielleicht in einer anderen Sache gegen die Einmischung vom Land und sieht einen Wert darin, dass Angelegenheiten vor Ort verhandelt und entschieden werden.
                        Es grüßt freundlich
                        Detlef Diskowski

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                          #13
                          Sehr geehrter Herr Diskowski,

                          die Stadt Nauen meint, wie andere Gemeinden auch, dass von Ihnen zitierte Verfahren.

                          Ich habe von meiner Kommune ein ähnlich nichtssagendes Schreiben erhalten.

                          Mein persönlicher Auftritt in einer nachfolgenden Gemeindevertretersitzung führte zu einiger Verwunderung, weil das Problem offensichtlich noch längst nicht überall bis zu den Entscheidungsträgern durchgedrungen ist.

                          Ich für meinen Teil habe meinen Ausgleichsersatzanspruch für den zuviel an den Caterer gezahlten Beitrag gegenüber der Kommune geltend gemacht und warte auf den weiteren Verlauf.

                          In Hinblick auf die Kommunalaufsicht kann ich nur sagen, willkommen in der Realität. Ich habe das Spielchen jetzt in verschiedenen Landkreisen durch und die zuständige Aufsichtsbehörde teilte mir jedesmal fast wortgleich mit, dass die jeweilige kommunale Satzung jeweils geprüft wurde und zu keinen Beanstandungen führte. Der blanke Hohn ist dann jeweils ein Nachsatz, dass es auch keine Gründe für eine erneute, von mir geforderte, Überprüfung gibt. Da fragt man sich als mündiger Bürger, wer hier eigentlich wen vera....

                          Mit freundlichen Grüßen

                          Kommentar


                            #14
                            Beim OVG ist zurzeit kein Verfahren bezüglich Essengeld weiterhin anhängig. Es ist jedoch ein Verfahren weiterhin am Verwaltungsgericht Potsdam wegen der 1,70 Euro anhängig. Dafür wurde durch das VG Potsdam auch schon terminiert. Ich werde darüber informieren.

                            Mit freundlichen Grüßen

                            Jens M. Schröder

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                              #15
                              Danke für die Information.
                              Es grüßt freundlich
                              Detlef Diskowski

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