Hallo, mein Kind geht seit dem 01.01.2016 volltags in die Kindertagesstätte in Nauen.
Diese Kita ist ein e.V. und lehnt sich an der Kitasatzung der Stadt Nauen an.
Bis Januar 2017 habe ich 3 EUR pro Tag Essengeld für mein Kind bezahlt. Der Essenlieferant hat zum 01.02.2017 seine Preise erhöht. Je 0,20 EUR für Frühstück und Vesper und 0,15 EUR für das Mittagessen. Nun zahle ich täglich 3,55 EUR für die Vollversorgung meines Kindes. Laut Kitagesetz Land Brandenburg ist doch Frühstück und Vesper in den Elternbeiträgen enthalten, oder?
In der Kitasatzung Nauen § 6 steht folgendes:
Essenversorgung
Für die Versorgung der Kinder mit Essen ist zusätzlich von den Eltern eine Verpflegungspauschale
(Essengeld) zu zahlen. Die Höhe der Verpflegungspauschale richtet sich nach dem Umfang der
Inanspruchnahme.
Ich verstehe das so: Nehme ich nur an 5 Mittagessen im Monat teil, muss ich auch nur für die 5 mal bezahlen. Nehme ich an 20 Mittagessen im Monat teil, bezahle ich logischerweise für 20 Mittagessen. Das ist doch damit gemeint mit dem "Umfang der Inanspruchnahme"? Oder ist in der Satzung Nauen miit der Inanspruchnahme auch Frühstück und Vesper gemeint? Laut einer Mitarbeiterin der Stadt Nauen, ist das alles so richtig. Und sie sagte, wenn Frühstück und Vesper in den Elternbeiträgen enthalten wäre, dann müssten die Beiträge angepasst werden - also erhöht werden.
Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Oskars Mama
Diese Kita ist ein e.V. und lehnt sich an der Kitasatzung der Stadt Nauen an.
Bis Januar 2017 habe ich 3 EUR pro Tag Essengeld für mein Kind bezahlt. Der Essenlieferant hat zum 01.02.2017 seine Preise erhöht. Je 0,20 EUR für Frühstück und Vesper und 0,15 EUR für das Mittagessen. Nun zahle ich täglich 3,55 EUR für die Vollversorgung meines Kindes. Laut Kitagesetz Land Brandenburg ist doch Frühstück und Vesper in den Elternbeiträgen enthalten, oder?
In der Kitasatzung Nauen § 6 steht folgendes:
Essenversorgung
Für die Versorgung der Kinder mit Essen ist zusätzlich von den Eltern eine Verpflegungspauschale
(Essengeld) zu zahlen. Die Höhe der Verpflegungspauschale richtet sich nach dem Umfang der
Inanspruchnahme.
Ich verstehe das so: Nehme ich nur an 5 Mittagessen im Monat teil, muss ich auch nur für die 5 mal bezahlen. Nehme ich an 20 Mittagessen im Monat teil, bezahle ich logischerweise für 20 Mittagessen. Das ist doch damit gemeint mit dem "Umfang der Inanspruchnahme"? Oder ist in der Satzung Nauen miit der Inanspruchnahme auch Frühstück und Vesper gemeint? Laut einer Mitarbeiterin der Stadt Nauen, ist das alles so richtig. Und sie sagte, wenn Frühstück und Vesper in den Elternbeiträgen enthalten wäre, dann müssten die Beiträge angepasst werden - also erhöht werden.
Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Oskars Mama
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