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Zeugenbefragung durch die Polizei

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    Zeugenbefragung durch die Polizei

    Sehr geehrte Damen und Herren, können Kinder (6-10 Jahre) in der Einrichtung als Zeugen befragt werde? Ist dazu eine Einwilligung der Eltern notwendig. Der Polizeikommissar meinte nein. Wie sieht es da mit der Rechtslage aus.

    LG Riese

    #2
    Guten Morgen,

    meiner Meinung nach darf kein Kind ohne Einwilligung der Eltern befragt werden.

    Lg

    Janamime

    Kommentar


      #3
      Guten Morgen,

      ich bin sicher, es wird noch eine Antwort mit Bezug zu den einschlägigen rechtlichen Normen geben.

      Aber nach meiner Erfahrung, sind Rechtsnormen meist so gestaltet, wie vernünftige Menschen, die bereit und in der Lage sind die Sichtweisen der jeweils anderen Partei oder anderer Betroffener als grundsätzlich akzeptabel anzuerkennen, sie beurteilen würden. Also versuche ich mal eine Antwort aus pädagogischer Sicht und bin gespannt, wie sich eine rechtliche Antwort dazu verhält:

      1. Es kommt auf das Alter des Kindes an: Versteht es überhaupt worum es geht? Kann es die Folgen seiner Aussage abschätzen?

      2. Es kommt auf die Situation und den Inhalt der Befragung an: Macht ihm die Befragung womöglich Angst oder ist sie belastend? Hat der Gegenstand mit dem Kind unmittelbar zu tun (hat es selber das Gefühl, einen Fehler gemacht zu haben) - oder geht es darum, aus welcher Straße das rote Auto gekommen ist, bevor es den Auffahrunfall gegeben hat?

      3. Ist es überhaupt dringend, dass das Kind sofort befragt wird oder kann man warten bis die Eltern kommen?

      Solche Fragen werden sich ErzieherInnen und PolizistInnen stellen und danach beurteilen, ob und wie das Kind zu befragen ist. Wie so oft im Leben heißt m.E. die Antwort "Es kommt darauf an!"
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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