Die aktuelle Sonderauswertung der amtlichen Kinder‐ und Jugendhilfestatistik ist fertig und auf der Internetseite des MBJS zu finden: http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcm...b1.c.341305.de Damit liegt die fünfte Auswertung in Folge vor und die Befunde sind ernüchternd, zeigen Sie doch insgesamt, dass die Kita-Personalverordnung weitgehend missachtet wird; und die Situation verbessert sich nicht - eher tritt das Gegenteil ein.
Es wird zusammenfassend festgestellt, dass zwar die Anzahl der Einrichtungen abgenommen hat, die keine Leitungsfreistellung (oder eine die noch unter dem pädagogischen Leitungsanteil gem. § 5 Abs.2 KitaPersV liegt); dass aber auf der anderen Seite auch der Umfang der Freistellung für organisatorische Leitungsaufgaben eher abgenommen hat. Es gibt also eine Tendenz zur Mitte - die Mitte allerdings liegt deutlich unterhalb des rechtlich Geforderten!
"In der Summe ist zu beobachten, dass es insgesamt eine Entwicklung dahin gibt, dass Kitas exakt so viel Leitungsressourcen frei stellen, wie der Verordnungsgeber nur für die pädagogische Leitungsaufgaben mindestens fordert. Dies stünde dann im Widerspruch zu der rechtlichen Vorgabe des § 5 Abs. 3 KitaPersV, wenn Einrichtungsleiter/-innen mit verwaltungs- oder organisatorischen Aufgaben betraut sind und dafür keine zusätzliche Freistellung erhalten." (S. 11)
In Gesprächen und Veranstaltungen zeigt sich immer wieder, dass zwar allgemein über eine schlechte Leitungsausstattung geklagt wird; ein wesentlicher Grund für die tatsächlich schlechte Ausstattung aber unbekannt ist, übersehen oder ignoriert wird. In § 5 Abs. 2 KitaPersV wird der PÄDAGOGISCHE LEITUNGSANTEIL in der Höhe bestimmt; in Abs. 3 wird geregelt, dass der Umfang der ORGANISATORISCHEN Leitungsaufgaben von Träger bestimmt wird und er in diesem Umfang für die entsprechende Freistellung zu sorgen hat. Die Freistellung für die organisatorischen Aufgaben ist also nur dem Grunde nach und nicht nach der Höhe festgelegt. Ob aus Unwissenheit oder Kalkül wird die Freistellung für organisatorische Leitungsaufgaben für eine freiwillige Aufgabe gehalten - nur weil die Höhe nicht genau festgelegt wird.
Es wird zusammenfassend festgestellt, dass zwar die Anzahl der Einrichtungen abgenommen hat, die keine Leitungsfreistellung (oder eine die noch unter dem pädagogischen Leitungsanteil gem. § 5 Abs.2 KitaPersV liegt); dass aber auf der anderen Seite auch der Umfang der Freistellung für organisatorische Leitungsaufgaben eher abgenommen hat. Es gibt also eine Tendenz zur Mitte - die Mitte allerdings liegt deutlich unterhalb des rechtlich Geforderten!
"In der Summe ist zu beobachten, dass es insgesamt eine Entwicklung dahin gibt, dass Kitas exakt so viel Leitungsressourcen frei stellen, wie der Verordnungsgeber nur für die pädagogische Leitungsaufgaben mindestens fordert. Dies stünde dann im Widerspruch zu der rechtlichen Vorgabe des § 5 Abs. 3 KitaPersV, wenn Einrichtungsleiter/-innen mit verwaltungs- oder organisatorischen Aufgaben betraut sind und dafür keine zusätzliche Freistellung erhalten." (S. 11)
In Gesprächen und Veranstaltungen zeigt sich immer wieder, dass zwar allgemein über eine schlechte Leitungsausstattung geklagt wird; ein wesentlicher Grund für die tatsächlich schlechte Ausstattung aber unbekannt ist, übersehen oder ignoriert wird. In § 5 Abs. 2 KitaPersV wird der PÄDAGOGISCHE LEITUNGSANTEIL in der Höhe bestimmt; in Abs. 3 wird geregelt, dass der Umfang der ORGANISATORISCHEN Leitungsaufgaben von Träger bestimmt wird und er in diesem Umfang für die entsprechende Freistellung zu sorgen hat. Die Freistellung für die organisatorischen Aufgaben ist also nur dem Grunde nach und nicht nach der Höhe festgelegt. Ob aus Unwissenheit oder Kalkül wird die Freistellung für organisatorische Leitungsaufgaben für eine freiwillige Aufgabe gehalten - nur weil die Höhe nicht genau festgelegt wird.
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