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Erhöhung Elternbeitrag durch Umlage der Personalkosten der ESSENSAUSGABE

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    Erhöhung Elternbeitrag durch Umlage der Personalkosten der ESSENSAUSGABE

    Lieber Herr Diskowski,

    unser Träger der Einrichtung möchte die Kitasatzung ändern.

    Hier geht es darum die Elternbeiträge zu erhöhen durch Personalkosten/Arbeitskraft, die das ESSEN in den Einrichtungen ausgibt. Gemeint sind hier keine Personalkosten auf Grund der Betreuung.

    Die Handlungsleitinien von RA Dr. Baum habe ich gelesen, aber ganz schlüssig scheint es mir nicht zu sein oder habe ich etwas überlesen?

    Vielen Dank!

    Lg

    Janamike

    #2
    Liebe Forumsteilnehmer*innen,

    auch wenn ich hier persönlich angesprochen werde, freuen sich alle Fragenden und Kommentierenden sehr über IHRE Antworten - und ich auch
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Liebe Janamike,

      aus meiner Sicht stellt sich die Sach- und Rechtslage so dar: Personalkosten, die durch die Essenausgabe beim Träger entstehen, sind Teil der Betriebskosten und damit umlagefähig (in dem vom KitaG gesetzten Rahmen).

      Es gibt tatsächlich auch die Auffassung, dass die Differenz zwischen den tatsächlichen Erstellungskosten des Mittagessens und der Kostenbeteiligung durch die Eltern, die ja zweifellos auch Betriebskosten für den Betrieb der Einrichtung darstellen, nicht elternbeitragsfähig sind. Sie wären also ein besonderer Teil der Betriebskosten, der durch die Sonderregelung des KitaG zum Mittagessen aus den Betriebskosten herausgerechnet werden müsste, wenn hieraus der Elternbeitrag ermittelt wird. > Mit dieser Frage wird man sich gesondert auseinandersetzen müssen.

      Aber dass (ungeachtet dieser Frage) ALLE Kosten, die irgendwie im Zusammenhang mit dem Mittagessen stehen, damit nicht mehr umlagefähige Betriebskosten sein sollen, will mir nicht einleuchten. Dann wären die laufenden Kosten für einen separaten Essenraum und dessen Ausstattung ebenso wenig umlagefähig wie die Personalkosten für die Ausgabe und den Abwasch des Mittagessens!??? Wenn aber die Teller und Tassen vom Frühstück abgewaschen werden, dürften diese Betriebskosten umgelegt werden!??? Das klingt mir alles sehr konstruiert, so dass ich bei meiner Aussage oben bleibe.
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #4
        Lieber Herr Diskowski,

        ich verstehe es so, dass die Betriebskosten abzüglich der Zuschüsse von den örtlichen Träger (Jugendhilfen) auf die Eltern umgelegt werden kann.

        Also auch diese Personalkosten für Ausgabe des Essen/Aushilfskräfte?

        Sie schreiben, dass sich mit der Frage der Betriebskosten man noch gesondert auseinandergesetzt wird. Wissen Sie da mehr?

        VG

        Janamike

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          #5
          ich verstehe es so, dass die Betriebskosten abzüglich der Zuschüsse von den örtlichen Träger (Jugendhilfen) auf die Eltern umgelegt werden kann. Also auch diese Personalkosten für Ausgabe des Essen/Aushilfskräfte?
          Ja, so sehe ich das.

          Sie schreiben, dass sich mit der Frage der Betriebskosten man noch gesondert auseinandergesetzt wird. Wissen Sie da mehr?
          Ich weiß nur, dass es in dieser Frage einen Dissenz gibt und ich kann nicht erkennen, dass hier die eine Seite die andere überzeugt. Man wird also ggf. eine gerichtliche Entscheidung abwarten - aber der Betrag um den es geht, der ist ja eher geringfügig. Also, bevor jetzt wieder eine gro9ße Auseinandersetzung und der Ruf nach einer Gesetzesnovellierung aufkommt.... mal ruhig überlegen, worum es nun geht:

          Angenommen, die Essenerstellung kostet 1,80€ und die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen liegen bei 1,70€, dann geht es um 10Cent Differenz pro Tag, die auf die sonstigen Betriebskosten augeschlagen/oder eben nicht aufgeschlagen werden können, um daraus den Elternbeitrag zu ermitteln.
          Es grüßt freundlich
          Detlef Diskowski

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            #6
            Lieber Herr Diskowski,

            einige haben es Ihnen bereits geschrieben, dass die Nachvollziehbarkeit sowie Transparenz vom Träger gar nicht gegeben ist bzw. wird. Woher soll ich als Elternteil wissen, welche Betriebskosten die Gemeinde eigentlich vom Landkreis erstattet bekommt und somit nicht auf die Eltern umlegen kann?

            Ich möchte nur mein Beispiel nennen, dass ich trotz Betroffenheit durch mein Kind, einen Antrag auf Akteneinsichts- und Informationsgesetz (AIG) Land Brandenburg stellen muss, um überhaupt an Informationen zu kommen. UND ich habe nicht geklagt... Vermutlich liegt hier mein Fehler, da man seitens der Gemeinde anscheinend keine gütliche Einigung will???

            Lg

            Janamike

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              #7
              Die Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gem. Paragraf 16 Abs. 2 sollten eigentlich (manchmal vielleicht mit etwas Aufwand) herauszufinden sein. Sie werden gem. § 3 Abs. 3 KitaBKNV im Jugendhilfeausschuss verhandelt und sollten als Festsetzung des Kreises/der kreisfreien Stadt auch in den amtlichen Veröffentlichungen zu finden sein.
              Es grüßt freundlich
              Detlef Diskowski

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