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Öffentliches Interesse und offensichtlich rechtswidriges Handeln

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    Öffentliches Interesse und offensichtlich rechtswidriges Handeln

    Sehr geehrter Herr Diskowski, ab welchen Zeitpunkt müsste ihrer Einschätzung nach die Rechtsaufsicht aufgrund öffentlich rechtswidrigen Handelns tätig werden ?

    Ich denke diese Diskussion könnte zielführend , für weitere Fragen sein und als Orientierungshilfe für einzelne Jugendämter und Kommunalaufsichten dienen .

    Mit freundlichen Grüßen D.Fischbach

    #2
    Sehr geehrter Herr Fischbach,

    ich habe mich zu dieser Frage schon einmal am 11.10.2016 ausführlich geäußert. viewtopic.php?f=33&t=446

    Mehr ist aus meiner Sicht hier im Forum nichts beizutragen. Was nun folgen könnte wäre eine Vertiefung aus kommunalrechtlicher oder -politischer Sicht.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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