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Frage zum Kitagesetz wegen Bettzeug

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    Frage zum Kitagesetz wegen Bettzeug

    Ich habe mal eine Frage zum Kitagesetz.

    Ich habe zwei Kinder,mein älterster geht seit 4 Jahren in der Kita,mein kleinster seit dieses Jahr.Jetzt meine Frage.Bei mein Großen brauchte ich kein Bettzeug in der Kita mit bringen.Es wurde Gestellt!Bei mein Kleinen ist es jetzt so das ich Bettzeug mit bringen musste.(Er ist jetzt der Erste der das mit bringen musste)

    Es soll auch so sein das die Neuen Kinder die dort kommen,das mit bringen müssen.Die anderen Kindern benutzen das alte Bettzeug.

    Dürf die Kita das machen?Weil ich Denke dafür bezahlt man auch die Elternbeiträge oder gehört das nicht dazu?

    #2
    Sehr geehrte Leila,

    Gesetze sind immer abstrakt und benennen selten ganz konkrete Sachverhalte. Also muss man aus dem abstrakten Gesetzeswortlaut auf den konkreten Fall schließen, um eine Antwort zu finden. Verbindlich können nur Gerichte solche Schlüsse ziehen - aber natürlich müssen alle, die das Gesetz betrifft und die damit umgehen, sich Ihre Meinung bilden und diese ggf. miteinander verhandeln. Ich kann hier also auch nur meine Meinung schreiben und hoffen, dass sich möglichst viele beteiligen, damit sich auf diesem Weg eine bestimmte Auffassung herausbildet.

    Soweit der Vorspruch, nun zum Konkreten:

    Dass Kinder Bettzeug mitbringen müssen, halte ich für ziemlich abwegig. Man könnte ja eine besondere Aktion draus machen, dass alle Kinder mal ihre Lieblingsbettwäsche mitbringen... aber zur Sicherstellung des Auftrags der Kita!? Gilt das auch für Handtücher, Waschlappen, Seife, Toilettenpapier..???

    Die Kita hat einen Versorgungsauftrag und es mag an der Schnittstelle zwischen Elternverantwortung und Kita-Auftrag noch ein paar offene Fragen geben (wie in einem anderen Thema hier im Forum gerade diskutiert wird), aber auch meiner Sicht muss das Bettzeug vom Träger gestellt werden, daran habe ich keinen Zweifel.

    Ich wäre interessiert zu hören, ob es dazu gegenteilige Auffassungen gibt.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Es gibt Kommunen in Brandenburg in dehnen Eltern sowohl Bettwäsche stellen und / oder Bettwäsche ( auch die des Trägers ) im Haushalt der Eltern reinigen müssen.

      Deshalb bedanke ich mich für Ihre, im diesem Fall sehr klare Aussage.

      Mit freundlichen Grüßen D.Fischbach

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        #4
        Auch wenn ich diese Handhabe generell für fraglich halte,

        so möchte ich doch auf den Unterschied von Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft und freier Trägerschaft hinweisen. Letztgenannte haben eine weniger starke Bindung an den Gesetzestext, dort könnte also jene Praxis durchaus praktizierbar sein.

        Gruß Christoph
        Kreis Elternbeirat der Stadt Frankfurt (Oder)

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          #5
          Hallo Herr Hochwald,

          das ist ein grundsätzliches Thema, das Sie da anreißen. Ich bin mal gespannt, mit welchen Argumenten auf diese Thema geantwortet werden wird - und ich hoffe auf viele Antworten.

          Nach meiner Auffassung gilt das KitaG für alle Einrichtungen, die eine öffentliche Finanzierung in Anspruch nehmen!

          - Es kann Einrichtungen geben, die eine Erlaubnis nach § 45 SGB VIII zum Betrieb erhalten können (weil sie das Wohl der Kinder gewährleisten) und sich um die Regelungen des KitaG sonst nicht kümmern und auch kein Finanzierung wollen.

          - Es kann sicher, und vermutlich zielen Sie darauf ab, kleine Einrichtungen geben, in denen Träger, Eltern, Erzieher*innen eine kleine Gemeinschaft bilden, und wo die Gruppen ggfs. sogar identisch sind (z.B. Elterninitiativen). Wenn die sich Regelungen geben, mit denen alle einverstanden sind und die nicht grundsätzlich andere Kinder ausschließen, dann ist das sicher unproblematisch. (Am Thema "Bettzeug": wenn eine Elterninitiatve beschließt, das reihum gewaschen wird oder dass jede Familie das Bettzeug gewaschen mitbringt ...dann ist das sicher kein Problem. Oder wenn ein Träger unter Offenlegung seiner Kalkulation, seiner Ausgaben und Zuschüsse versucht, mit den Eltern gemeinsam die Betriebskosten (und damit auch die Elternbeiträge) zu mindern, wer wollte sich da beschweren und einen Gesetzesverstoß reklamieren?

          Aber grundsätzlich die freien Träger von den gesetzlichen Bindungen auch nur teilweise zu befreien, das geht wohl nicht!
          Es grüßt freundlich
          Detlef Diskowski

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