Sehr geehrter Herr Diskowski,
von einer Freundin habe ich erfahren, dass ich für meine einjährige Tochter keine Windeln in der Kita abgeben muss. Windeln und andere Verbrauchsmaterialien soll die Kita zur Verfügung stellen. Die Kita-Leiterin hingegen forderte mich auf, weiterhin Windeln für mein Kind mitzubringen. Sind Verbrauchsmaterialien, wie Windeln oder Taschentücher von der Kita zur Verfügung zu stellen?
Mein Sohn besucht den Hort und muss vor Schulbeginn in den Frühhort gehen. Meine Freundin sagte mir, dass mein Sohn im Frühhort mit Frühstück vom Hortträger versorgt werden muss, ohne das ich das zusätzlich bezahlen muss. Bisher wurde kein Essen im Frühhort den Kindern angeboten. Lediglich wird warmer Tee bereit gestellt. Ist der Hortträger verpflichtet, wie auch in der Kita, das Frühstück für die Kinder im Frühhort kostenlos bereitzustellen?
Mit freundlichen Grüßen
von einer Freundin habe ich erfahren, dass ich für meine einjährige Tochter keine Windeln in der Kita abgeben muss. Windeln und andere Verbrauchsmaterialien soll die Kita zur Verfügung stellen. Die Kita-Leiterin hingegen forderte mich auf, weiterhin Windeln für mein Kind mitzubringen. Sind Verbrauchsmaterialien, wie Windeln oder Taschentücher von der Kita zur Verfügung zu stellen?
Mein Sohn besucht den Hort und muss vor Schulbeginn in den Frühhort gehen. Meine Freundin sagte mir, dass mein Sohn im Frühhort mit Frühstück vom Hortträger versorgt werden muss, ohne das ich das zusätzlich bezahlen muss. Bisher wurde kein Essen im Frühhort den Kindern angeboten. Lediglich wird warmer Tee bereit gestellt. Ist der Hortträger verpflichtet, wie auch in der Kita, das Frühstück für die Kinder im Frühhort kostenlos bereitzustellen?
Mit freundlichen Grüßen
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