Guten Tag,
ich habe folgende Frage zum Betreuungsanspruch im Falle einer 3-Tage-Arbeitswoche.
(Die Arbeitszeiten und die Verteilung auf die jeweiligen Tage sind mit dem Arbeitgeber fest vereinbart)
Wie verhält sich der Betreuungsanspruch, wenn an zwei Tagen in der Woche ein Elternteil nicht arbeitet? An den übrigen 3 Tagen würde die Abwesenheitszeit jeweils 9 Stunden betragen.
Würde das bedeuten, dass an den "freien" Tagen das Kind keinen Betreuungsanspruch hat und zu Hause bleiben muss?
Der andere Elternteil hat eine Abwesenheitszeit an jedem Tag, die weit größer ist.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
ulrich
ich habe folgende Frage zum Betreuungsanspruch im Falle einer 3-Tage-Arbeitswoche.
(Die Arbeitszeiten und die Verteilung auf die jeweiligen Tage sind mit dem Arbeitgeber fest vereinbart)
Wie verhält sich der Betreuungsanspruch, wenn an zwei Tagen in der Woche ein Elternteil nicht arbeitet? An den übrigen 3 Tagen würde die Abwesenheitszeit jeweils 9 Stunden betragen.
Würde das bedeuten, dass an den "freien" Tagen das Kind keinen Betreuungsanspruch hat und zu Hause bleiben muss?
Der andere Elternteil hat eine Abwesenheitszeit an jedem Tag, die weit größer ist.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
ulrich
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