Liebe Moderatoren und Forenteilnehmer,
darf bei der Höhe der Kitagebühren die Ermäßigung bei mehreren Kindern daran anknüpfen, wie wiele Kinder in einer gemeindlichen Einrichtung betreut werden? Ich dachte, es müsste berücksichtigt werden, wie viele unterhaltsberechtigte Kinder in der Familie insgesamt wohnen und nicht, ob diese eine gemeindliche Einrichtung besuchen. Ein aktueller Satzungsentwurf einer brandenburgischen Gemeinde sieht genau dies vor. Wenn ich das Gutachten des Rechtsanwalts Dr. Baum zu den Elternbeiträgen, auf das Herr Dittkowski einmal hingewiesen hat, richtig gelesen habe, muss die Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder berücksichtigt werden.
Würde eine solche Satzung genehmigt werden?
Schon vorab Danke für Ihre Antworten.
Viele Grüße
Ein Familienvater
darf bei der Höhe der Kitagebühren die Ermäßigung bei mehreren Kindern daran anknüpfen, wie wiele Kinder in einer gemeindlichen Einrichtung betreut werden? Ich dachte, es müsste berücksichtigt werden, wie viele unterhaltsberechtigte Kinder in der Familie insgesamt wohnen und nicht, ob diese eine gemeindliche Einrichtung besuchen. Ein aktueller Satzungsentwurf einer brandenburgischen Gemeinde sieht genau dies vor. Wenn ich das Gutachten des Rechtsanwalts Dr. Baum zu den Elternbeiträgen, auf das Herr Dittkowski einmal hingewiesen hat, richtig gelesen habe, muss die Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder berücksichtigt werden.
Würde eine solche Satzung genehmigt werden?
Schon vorab Danke für Ihre Antworten.
Viele Grüße
Ein Familienvater
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