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Berücksichtigung Kinderanzahl

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    Berücksichtigung Kinderanzahl

    Liebe Moderatoren und Forenteilnehmer,

    darf bei der Höhe der Kitagebühren die Ermäßigung bei mehreren Kindern daran anknüpfen, wie wiele Kinder in einer gemeindlichen Einrichtung betreut werden? Ich dachte, es müsste berücksichtigt werden, wie viele unterhaltsberechtigte Kinder in der Familie insgesamt wohnen und nicht, ob diese eine gemeindliche Einrichtung besuchen. Ein aktueller Satzungsentwurf einer brandenburgischen Gemeinde sieht genau dies vor. Wenn ich das Gutachten des Rechtsanwalts Dr. Baum zu den Elternbeiträgen, auf das Herr Dittkowski einmal hingewiesen hat, richtig gelesen habe, muss die Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder berücksichtigt werden.

    Würde eine solche Satzung genehmigt werden?

    Schon vorab Danke für Ihre Antworten.

    Viele Grüße

    Ein Familienvater

    #2
    Sehr geehrter Familienvater,

    so ein Gutachten ist immer dann wichtig, wenn der Wortlaut des Gesetzes nicht ganz eindeutig ist und verschiedene Auslegungen möglich sind ... dann ist es hilfreich, das Verständnis für eine Regelung z.B. durch ein Gutachten zu gewinnen.

    An dem von Ihnen angesprochenen Punkt gibt es überhaupt keinen Interpretationsspielraum, weil der Wortlaut des Gesetzes eindeutig ist. § 17 Abs. 2 KitaG besagt: "Die Elternbeiträge sind sozialverträglich zu gestalten und nach dem Elterneinkommen, der Zahl ihrer unterhaltsberechtigten Kinder sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln."

    Das ist eindeutig und m.E. nicht misszuverstehen!

    Zu Ihrer zweiten Frage: Ich kann mir nicht vorstellen, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (der Landkreis) in Bezug auf eine hiervon abweichende Regelung sein Einvernehmen mit der Staffelung herstellt. ("§17 Abs.3 Satz 2: "Über die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge ist Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe herzustellen.")
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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