Sehr geehrter Herr Diskowski,
Die evangelische Kirchengemeinde als freier Träger einer Kindertagesstätte möchte ab Dezember den gesetzlichen Versorgungsauftrag umsetzen.
Wir sind mit Beteiligung der Eltern, Kita-Ausschuss und Kollegium übereingekommen das die ganzheitliche Versorgung durch den Träger getragen wird
Unser Verwaltungsamt: schreibt dazu
Des Weiteren teile ich Ihnen mit, dass die geplante Vollverpflegung sicher nicht von der Stadt finanziert wird, d. h. die Kosten müssen dann von der Kirchengemeinde getragen werden.
Laut Rücksprache mit der Stadt wird die Versorgung mit Frühstück und Vesper in den kommunalen Einrichtungen nicht angeboten, sondern nur Mittag und Getränke. Daher wird die Beitragstabelle auch seit 2002 unverändert angewandt. Die Verpflegung mit Frühstück und Vesper müsste in die Kalkulation der Elternbeiträge einbezogen werden. Das heißt, die Beitragstabelle müsste von der Stadt neu angepasst werden und übereinstimmend für die Berechnung unserer Elternbeiträge übernommen werden. Die Finanzierung von Frühstück und Vesper über die Essengelder ist unzulässig.
Wenn Sie die Vollverpflegung trotzdem einführen, sind die Kosten für Frühstück und Vesper sowie die Lohnkosten für die Hauswirtschaftlerin von der Gemeinde zu tragen.
Wie gehen wir nun damit um? Ist es zulässig, dass die Kommune sich dagegen verwehrt? Können die Zuschüsse nach §16 Absatz 3 Satz 2 KitaBB aufgrund von höheren Betriebskosten nachgereicht werden?
Wenn die Kommune sich gegen die Umsetzung entscheidet und die Elternbeiträge nicht erhöht, muss sie trotzdem unsere erhöhten Betriebskosten tragen?
Ich danke Ihnen für eine baldige Antwort
Kitaleiterin R. Höckelmann
Die evangelische Kirchengemeinde als freier Träger einer Kindertagesstätte möchte ab Dezember den gesetzlichen Versorgungsauftrag umsetzen.
Wir sind mit Beteiligung der Eltern, Kita-Ausschuss und Kollegium übereingekommen das die ganzheitliche Versorgung durch den Träger getragen wird
Unser Verwaltungsamt: schreibt dazu
Des Weiteren teile ich Ihnen mit, dass die geplante Vollverpflegung sicher nicht von der Stadt finanziert wird, d. h. die Kosten müssen dann von der Kirchengemeinde getragen werden.
Laut Rücksprache mit der Stadt wird die Versorgung mit Frühstück und Vesper in den kommunalen Einrichtungen nicht angeboten, sondern nur Mittag und Getränke. Daher wird die Beitragstabelle auch seit 2002 unverändert angewandt. Die Verpflegung mit Frühstück und Vesper müsste in die Kalkulation der Elternbeiträge einbezogen werden. Das heißt, die Beitragstabelle müsste von der Stadt neu angepasst werden und übereinstimmend für die Berechnung unserer Elternbeiträge übernommen werden. Die Finanzierung von Frühstück und Vesper über die Essengelder ist unzulässig.
Wenn Sie die Vollverpflegung trotzdem einführen, sind die Kosten für Frühstück und Vesper sowie die Lohnkosten für die Hauswirtschaftlerin von der Gemeinde zu tragen.
Wie gehen wir nun damit um? Ist es zulässig, dass die Kommune sich dagegen verwehrt? Können die Zuschüsse nach §16 Absatz 3 Satz 2 KitaBB aufgrund von höheren Betriebskosten nachgereicht werden?
Wenn die Kommune sich gegen die Umsetzung entscheidet und die Elternbeiträge nicht erhöht, muss sie trotzdem unsere erhöhten Betriebskosten tragen?
Ich danke Ihnen für eine baldige Antwort
Kitaleiterin R. Höckelmann
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