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Kann die Kommune die Umsetzung der Vollverpflegung von einem freien Träger blockieren?

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    Kann die Kommune die Umsetzung der Vollverpflegung von einem freien Träger blockieren?

    Sehr geehrter Herr Diskowski,

    Die evangelische Kirchengemeinde als freier Träger einer Kindertagesstätte möchte ab Dezember den gesetzlichen Versorgungsauftrag umsetzen.

    Wir sind mit Beteiligung der Eltern, Kita-Ausschuss und Kollegium übereingekommen das die ganzheitliche Versorgung durch den Träger getragen wird

    Unser Verwaltungsamt: schreibt dazu

    Des Weiteren teile ich Ihnen mit, dass die geplante Vollverpflegung sicher nicht von der Stadt finanziert wird, d. h. die Kosten müssen dann von der Kirchengemeinde getragen werden.

    Laut Rücksprache mit der Stadt wird die Versorgung mit Frühstück und Vesper in den kommunalen Einrichtungen nicht angeboten, sondern nur Mittag und Getränke. Daher wird die Beitragstabelle auch seit 2002 unverändert angewandt. Die Verpflegung mit Frühstück und Vesper müsste in die Kalkulation der Elternbeiträge einbezogen werden. Das heißt, die Beitragstabelle müsste von der Stadt neu angepasst werden und übereinstimmend für die Berechnung unserer Elternbeiträge übernommen werden. Die Finanzierung von Frühstück und Vesper über die Essengelder ist unzulässig.

    Wenn Sie die Vollverpflegung trotzdem einführen, sind die Kosten für Frühstück und Vesper sowie die Lohnkosten für die Hauswirtschaftlerin von der Gemeinde zu tragen.

    Wie gehen wir nun damit um? Ist es zulässig, dass die Kommune sich dagegen verwehrt? Können die Zuschüsse nach §16 Absatz 3 Satz 2 KitaBB aufgrund von höheren Betriebskosten nachgereicht werden?

    Wenn die Kommune sich gegen die Umsetzung entscheidet und die Elternbeiträge nicht erhöht, muss sie trotzdem unsere erhöhten Betriebskosten tragen?

    Ich danke Ihnen für eine baldige Antwort

    Kitaleiterin R. Höckelmann

    #2
    Sehr geehrte Kita-Leiterin,

    zu den Aussagen Ihres Verwaltungsamtes wäre aus meiner Sicht zu sagen:

    Des Weiteren teile ich Ihnen mit, dass die geplante Vollverpflegung sicher nicht von der Stadt finanziert wird, d. h. die Kosten müssen dann von der Kirchengemeinde getragen werden.
    Wie ich an anderer Stelle schrieb, beinhaltet der Versorgungsauftrag auch Frühstück und Vesper (https://kita-brandenburg-forum.de/fo...dager-gctid667). Die Kosten hierfür sind Betriebskosten. Eine generelle Aussage der Kommune, dass sie diese Kosten nicht anerkennen, kann ich mir nicht vorstellen. Das kann eigentlich nur ein Missverständnis sein.

    Laut Rücksprache mit der Stadt wird die Versorgung mit Frühstück und Vesper in den kommunalen Einrichtungen nicht angeboten, sondern nur Mittag und Getränke.
    Evtl. haben sich die Eltern in den kommunalen Kitas entschieden, selber Essen mitzubringen; das ist sicher nicht verboten, sondern vielleicht Ergebnis gut gemeinter pädagogischer Überlegungen (s. meinen oben zitierten Beitrag)

    Daher wird die Beitragstabelle auch seit 2002 unverändert angewandt. Die Verpflegung mit Frühstück und Vesper müsste in die Kalkulation der Elternbeiträge einbezogen werden.
    Das ist richtig. Diese Kosten sind Teil der Betriebskosten.

    Das heißt, die Beitragstabelle müsste von der Stadt neu angepasst werden und übereinstimmend für die Berechnung unserer Elternbeiträge übernommen werden. Die Finanzierung von Frühstück und Vesper über die Essengelder ist unzulässig.

    Wenn Sie die Vollverpflegung trotzdem einführen, sind die Kosten für Frühstück und Vesper sowie die Lohnkosten für die Hauswirtschaftlerin von der Gemeinde zu tragen.
    Hier werden zwei Sachverhalte miteinander vermengt: Was die Gemeinde mit den Eltern ihrer Kitas vereinbart, ist die eine Sache. Dass die Kosten für Frühstück und Vesper Betriebskosten sind, ist die andere.

    Wie konkret das Verfahren der Betriebskostenabrechung bei Ihnen geregelt ist, weiß ich nicht und kann daher zum Verfahren (wann wie was beantragt und abgerechnet wird) nichts Konkretes sagen. Aber ich kann mir, wie oben schon gesagt, nicht vorstellen, dass die Gemeinde die Anerkennung dieser Betriebskosten grundsätzlich ablehnt, denn sie entstehen aus dem rechtmäßigen Betrieb der Kita. Ein entsprechend begründete Ablehnung könnte sicher keinen Bestand haben.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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