Hallo,
auch wieder ein weiteres Thema.
Wie sollten die Verwaltungsvorschriften zur Auslegung der Kita-Personalverordnung der obersten Landesjugendbehörde vom 24.07.2015 umgesetzt werden in Bezug auf ungeplante Personalfehlzeiten sowie bei Schließung der Kita?
Meine Stadt ist der Auffassung, dass bei Personalmangel und ggf. Schließung der Kita/bzw Gruppe die Eltern die Betreuung der Kinder übernehmen müssen. Also ein Netzwerk für solche Situationen zu haben. Ebenso würden sie kein "Loch stopfen", um ein anderes woanders aufzumachen.
Ich verstehe diese Vorschrift jedoch anders, nämlich, dass bei solchen Situationen die Einrichtung/Stadt trotzdem die Betreuung gewährleisteten muss.
Was ist nun korrekt?
Vielen Dank.
auch wieder ein weiteres Thema.
Wie sollten die Verwaltungsvorschriften zur Auslegung der Kita-Personalverordnung der obersten Landesjugendbehörde vom 24.07.2015 umgesetzt werden in Bezug auf ungeplante Personalfehlzeiten sowie bei Schließung der Kita?
Meine Stadt ist der Auffassung, dass bei Personalmangel und ggf. Schließung der Kita/bzw Gruppe die Eltern die Betreuung der Kinder übernehmen müssen. Also ein Netzwerk für solche Situationen zu haben. Ebenso würden sie kein "Loch stopfen", um ein anderes woanders aufzumachen.
Ich verstehe diese Vorschrift jedoch anders, nämlich, dass bei solchen Situationen die Einrichtung/Stadt trotzdem die Betreuung gewährleisteten muss.
Was ist nun korrekt?
Vielen Dank.
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