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§ 45 SGB VIII Sicherung der Rechte von Kindern in Kindertagesstätten geeignete Verfahren bei Beschwerden

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    § 45 SGB VIII Sicherung der Rechte von Kindern in Kindertagesstätten geeignete Verfahren bei Beschwerden

    Hallo,

    ich bin neu hier im Forum und auch neu in der Materie.

    In meiner Stadt ist mir doch einen Zufall aufgefallen, dass es keine geeignete Verfahren zur Beteiligung von Kindern in Einrichtungen bei Beschwerden gibt in deren Konzeptionen.

    Soweit ich gelesen hatte, ist dieses bereits seit 2012 im § 45 SGB VIII gesetzlich verankert.

    Meine Stadt spielt es als "Neuregelung" herunter und ergänzt es erst jetzt (Ende Oktober 2016) in den Einrichtungen.

    Ist diese Vorgehensweise korrekt? Gibt es rechtliche Konsequenzen für die Stadt, wenn die neuen Konzeptionen an den überörtlichen Träger gesandt werden?

    Vielen Dank im Voraus.

    LG

    #2
    Sehr geehrte/r Forumsnutzer/in,

    ich nehme Ihre Email zum Anlass, etwas ausführlicher darauf zu antworten.

    Die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihr Schutz vor Gewalt erfahren im Bundeskinderschutzgesetz eine gesetzliche Verankerung vor allem in den Regelungen zur Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung (§ 45 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 SGB VIII) und zur Beratung von Trägern von Einrichtungen bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien (§ 8b Abs. 2 SGB VIII) sowie in den Vorschriften zur Qualitätsentwicklung (§ 79a S. 2 SGB VIII).

    Besondere Beachtung finden hierbei die Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten. Die Regelungen zur Implementierung von Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche wurden in das Gesetz insbesondere mit dem Ziel aufgenommen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Neuregelungen die Rechtsstellung der Kinder und Jugendlichen durch eigenständige Beteiligungs- und Beschwerderechte stärken. Grundlage einer wirkungsvollen Beteiligung ist die Information über die Beteiligungsmöglichkeiten und die alters-und entwicklungsstandgerechte Ausgestaltung der Beteiligungsverfahren.

    Pädagogische Fachkräfte stehen deshalb vor der Aufgabe, ein Beschwerdeverfahren für und mit Kindern zu entwickeln. Zugleich bedeutet dies, die Bedürfnisse und Anliegen der Kinder in den Blick zu nehmen und zum Ausgangspunkt pädagogischen Handelns zu machen.

    Der Einrichtungsträger ist dahingehend nachweispflichtig, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung durch die Anwendung geeigneter Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten gesichert sind.

    Dies ist - und darüber war sich der Gesetzgeber im Klaren - ist ein längerer Prozess, der sich nicht nur im Schreiben einer Konzeption erschöpft.

    Die Beteiligung von Kindern in Kindertageseinrichtungen setzt bei den Fachkräften in der Gestaltung der Beziehung zwischen Kindern und Erwachsenen eine dialogische Haltung voraus. Sowohl die Kinder als auch die Erwachsenen sollen in dieser Beziehung ihre eigenen Interessen vertreten können. Das verlangt von den Kindertageseinrichtungen, die Rechte der Kinder und ihre Umsetzungserfordernisse strukturiert wahrzunehmen, Beteiligungsprozesse zu initiieren und sich auf gemeinsame Lernprozesse einzulassen. Bestenfalls ist dieser Prozess durch Fortbildungen der Fachkräfte in den Einrichtungen begleitet.

    Träger von Einrichtungen können hierzu auch die Unterstützung in Form von Beratung des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe in Anspruch nehmen. Gleichzeitig hat der örtliche Träger der Jugendhilfe im Rahmen seiner Aufgabe zur Qualitätssicherung Maßnahmen vorzuhalten, die zur Sicherung der Rechte von Kindern beitragen, so dass die Niederschrift zur Umsetzung der Beteiligung der Kinder durchaus als Abschluss eines Entwicklungsprozesses gewertet werden kann.

    Weiterführende Informationen sind unter nachfolgendem Link abrufbar:


    Bettina Stobbe
    MBJS

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