Hallo,
ich bin neu hier im Forum und auch neu in der Materie.
In meiner Stadt ist mir doch einen Zufall aufgefallen, dass es keine geeignete Verfahren zur Beteiligung von Kindern in Einrichtungen bei Beschwerden gibt in deren Konzeptionen.
Soweit ich gelesen hatte, ist dieses bereits seit 2012 im § 45 SGB VIII gesetzlich verankert.
Meine Stadt spielt es als "Neuregelung" herunter und ergänzt es erst jetzt (Ende Oktober 2016) in den Einrichtungen.
Ist diese Vorgehensweise korrekt? Gibt es rechtliche Konsequenzen für die Stadt, wenn die neuen Konzeptionen an den überörtlichen Träger gesandt werden?
Vielen Dank im Voraus.
LG
ich bin neu hier im Forum und auch neu in der Materie.
In meiner Stadt ist mir doch einen Zufall aufgefallen, dass es keine geeignete Verfahren zur Beteiligung von Kindern in Einrichtungen bei Beschwerden gibt in deren Konzeptionen.
Soweit ich gelesen hatte, ist dieses bereits seit 2012 im § 45 SGB VIII gesetzlich verankert.
Meine Stadt spielt es als "Neuregelung" herunter und ergänzt es erst jetzt (Ende Oktober 2016) in den Einrichtungen.
Ist diese Vorgehensweise korrekt? Gibt es rechtliche Konsequenzen für die Stadt, wenn die neuen Konzeptionen an den überörtlichen Träger gesandt werden?
Vielen Dank im Voraus.
LG
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