Ich schreibe hier, weil ich etwas verunsichert bin, in welcher Weise im Land Brandenburg die Umsetzung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung erfolgt.
Unser Sohn hat seinen Wohnsitz in Berlin und wir sind sehr dankbar, dass er in unserer nahegelegenen Wunsch-Kita in Brandenburg einen Platz erhalten hat. Uns wurde auch von Berlin vorab die vollständige (!) Finanzierung des Platzes zugesagt, so dass für uns keine weiteren Kosten entstehen sollten. Erstaunlicherweise scheint es aber so zu sein, dass dennoch von dem stattlichen Betrag, den Berlin als Vollfinanzierung zur Verfügung stellt, nichts an den Träger der Brandenburger Kita weitergeleitet wird. Mir wurde von Berlin versichert, dass im umgekehrten Fall, also einem Brandenburger Kind mit Platz in Berlin, das Geld, das Brandenburg zur Verfügung stellt, 1 zu 1 an den Träger der Einrichtung weitergeleitet wird. Meinem Verständnis nach kann auch nur dies dem Sinn und Zweck des Staatsvertrages entsprechen.
Wir haben nun die missliche Situation, dass die Kita in Brandenburg von uns einen Beitrag erhalten möchte, was man in anbetracht dessen, dass dort der von Berlin zur Verfügung gestellte Betrag nicht ankommt, auch nachvollziehbar ist. Das bedeutet, dass der Platz eigentlich überfinanziert ist, da Berlin bereits die Vollfinanzierung übernommen hat, und wir mit einem Beitrag belastet sind, obwohl in Berlin die Kita für uns beitragsfrei wäre. Diese Situation entspricht nicht dem Ansinnen des Staatsvertrags, die grenzüberschreitende Kitawahl zu erleichtern. Vielmehr werden Eltern aus Berlin abgeschreckt, da sie in Berlin beitragfrei wären.
Ich würde mich sehr über kompetente Stellungnahmen hierzu freuen.
Unser Sohn hat seinen Wohnsitz in Berlin und wir sind sehr dankbar, dass er in unserer nahegelegenen Wunsch-Kita in Brandenburg einen Platz erhalten hat. Uns wurde auch von Berlin vorab die vollständige (!) Finanzierung des Platzes zugesagt, so dass für uns keine weiteren Kosten entstehen sollten. Erstaunlicherweise scheint es aber so zu sein, dass dennoch von dem stattlichen Betrag, den Berlin als Vollfinanzierung zur Verfügung stellt, nichts an den Träger der Brandenburger Kita weitergeleitet wird. Mir wurde von Berlin versichert, dass im umgekehrten Fall, also einem Brandenburger Kind mit Platz in Berlin, das Geld, das Brandenburg zur Verfügung stellt, 1 zu 1 an den Träger der Einrichtung weitergeleitet wird. Meinem Verständnis nach kann auch nur dies dem Sinn und Zweck des Staatsvertrages entsprechen.
Wir haben nun die missliche Situation, dass die Kita in Brandenburg von uns einen Beitrag erhalten möchte, was man in anbetracht dessen, dass dort der von Berlin zur Verfügung gestellte Betrag nicht ankommt, auch nachvollziehbar ist. Das bedeutet, dass der Platz eigentlich überfinanziert ist, da Berlin bereits die Vollfinanzierung übernommen hat, und wir mit einem Beitrag belastet sind, obwohl in Berlin die Kita für uns beitragsfrei wäre. Diese Situation entspricht nicht dem Ansinnen des Staatsvertrags, die grenzüberschreitende Kitawahl zu erleichtern. Vielmehr werden Eltern aus Berlin abgeschreckt, da sie in Berlin beitragfrei wären.
Ich würde mich sehr über kompetente Stellungnahmen hierzu freuen.
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