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Ichbins

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    Ichbins

    Hallo, wie sieht es rechtlich aus, wenn ein Horterzieher (staatlicher Träger) in der Schule einen ausgefallenen Lehrer ersetzen, sprich den anfallenden Unterrichtsstoff den Kindern vermitteln soll? Muss dann nicht auch eine andere Vergütung erfolgen? Vielen Dank für die Antwort

    #2
    Guten Tag,
    es handelt sich um eine arbeitsrechtliche Frage. Hier würde ich mich an den Personalrat und/oder die Gewerkschaft wenden. Aus meiner Sich muss bei einer dauerhaftoder nicht nur im Einzelfall erfolgenden Übertragung der Aufgaben dies Auswirkungen auf die Vergütung haben.
    Auf der Plattform www.netquali-bb.de wird am 5.7. um 16:00 ein Vortrag zur Bezahlung angeboten. Stellen Sie doch Ihre Frage an die Referentin.
    Anmeldung wird demnächst hier zu finden sein: https://www.netquali-bb.de/news/
    Ein Artikel zum Thema steht hier: https://www.netquali-bb.de/mediathek/regelungen/
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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