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    Zusatzbeiträge Kita

    Ich möchte gern wissen in welcher Verfassung oder Kommentierung steht, dass Eltern keine zusätzlichen Kosten haben dürfen für Kitaveranstaltungen.

    #2
    Liebe Frau Tornow,
    es gibt eine einfache Antwort auf die Frage ("§ 17 Abs. 1 Satz 2 KitaG"), aber die finde ich nicht sehr erklärend. Deshalb eine etwas längere Antwort auf einen tatsächlich nicht einfachen Sachverhalt:

    Es gibt ein Spannungsfeld zwischen zwei Aspekten, das in seinen Extremen klar ist:
    Wenn z.B. ein "Buntstiftgeld" von der Kita kassiert wird, ist das nicht mit dem KitaG vereinbar!
    Wenn Eltern erwarten, dass eine spezielle Windelsorte von der Einrichtung für ihr Kind vorgehalten werden muss, verkehrt sich das Verhältnis von elterlicher zur ergänzenden Kita-Verantwortung!
    Zwischen diesen Extremen wird es schwierigt und letztlich ist dieses Spannungsfeld auch nicht abstakt und allgemein aufzulösen ist … sondern muss immer wieder im Konkreten ausverhandelt werden. Jeder Versuch, den Widerspruch nach einer Seite aufzulösen, führt zu unsinnigen Ergebnissen und zu Dogmatismus. Solche Spannungsfelder gibt es in Gesetzen wie auch im Leben. (Das Leben ist kompliziert, auch wenn wir es uns viel einfacher wünschen!)

    Einerseits gilt § 17 Abs.1 Satz 2: „Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes verbundenen Leistungen.“
    Diese Regelung soll die Erhebung von Neben- und Sonderelternbeiträgen eindämmen. (was m.E. ein richtiges Ziel ist, das auch die Senatsverwaltung in Berlin durch verschiedene Regelungen versucht in den Griff zu bekommen) Diese Bestimmung bedeutet im Ergebnis, dass alle Ausgaben für den Betrieb der Kita, die der Erfüllung der Aufgaben nach KitaG dienen, Betriebskosten sind. Diese Betriebskosten sind elternbeitragsfähig; die also anteilig durch sozial-gestaffelte EB getragen werden. (Eine Ausnahme ist das Essengeld). Dabei bleibt der Hauptanteil der Kosten beim Träger, denn nur durchschnittlich ca. 16% der Betriebskosten werden in BB durchschnittlich durch die Eltern getragen.

    Im Ergebnis wird damit ist nachvollziehbar, dass die Bereitschaft / Fähigkeit kostenträchtige Sonderveranstaltungen (wie z.B. Theaterbesuch oder auch ein Schwimmkurs) durchzuführen, bei nicht sehr finanzkräftigenTrägern beschränkt ist.
    Nun wünschen sich aber oft Eltern, dass solche Angebote in den Kita-Alltag integriert werden, wenn das personell machbar ist. Auch ErzieherInnen sehen solche Zusatzaktivitäten meist als sehr sinnvoll an.
    Wie ich oben schrieb, haben wir hier weniger ein rechtliches, als vielmehr ein tatsächliches Problem - im Kern ein finanzielles, was sich im öffentlichen wie im privaten Leben stellt: Was können und wollen wir uns leisten und wer soll zahlen?

    Kürzlich hörte ich, dass eine Kita dem Problem dadurch aus dem Weg gehen wolllte, indem behauptet wurde, zusätzliche Aktivitäten wie ein Theaterbesuch seien verboten.
    Es gibt natürlich kein Verbot für solche Maßnahmen und es ist klug, Verfahrensmöglichkeiten für sinnvolle und von Eltern gewünschte Angebote abzustimmen. Ein Weg könnte sein, dass die Elternvertretung das organisiert und die Teilnahmebeiträge erhebt. Dann gibt es das Problem von § 17 Abs. 1 Satz 2 nicht.
    Allerdings gibt es auch hier eine Grenze, wenn nämlich systematisch (nicht nur im Einzelfall) Kinder von solchen Unternehmungen ausgeschlossen werden, weil die Eltern nicht in der Lage oder bereits sind, ihren Kostenanteil zu tragen. Der Ausschluss wäre eine ungerechtfertigte Diskriminierung. Hier gäbe es sicher auch Lösungen: Ermäßigung bzw. Erlass durch alle Eltern als solidarische Maßnahme; die Verlegung solcher Unternehmungen in den Randbereich….

    Sie sehe vielleicht: Das Problem sind nicht die gesetzlichen Regelungen oder gar Verbote …. Das Problem ist das Nichtverstehen von Regelungen (oder Gespenstervorschriften, die es nicht gibt…) oder die fehlende Bereitschaft eine vernünftige Regelung im Interesse ALLER zu suchen – dann bräuchte man deutlich weniger Gesetze.

    Mit freundlichen Grüßen
    Detlef Diskowski


    Zuletzt geändert von Detlef Diskowski; 05.09.2022, 15:48.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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