Sehr geehrte Damen und Herren,
durch die tarifliche Arbeitszeitangleichung Ost-West wirkt sich für Beschäftigte in Teilzeit die Arbeitszeitangleichung als Gehaltserhöhung aus.
Wie wird diese Gehaltserhöhung durch das Land, den Landkreis und die Kommunen für die Kitas refinanziert? Gibt es dazu einheitliche Regelungen
oder obliegt es jedem Landkreis oder Kommune, ob er den Trägern der Kitas diese Gelder refinanziert.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
durch die tarifliche Arbeitszeitangleichung Ost-West wirkt sich für Beschäftigte in Teilzeit die Arbeitszeitangleichung als Gehaltserhöhung aus.
Wie wird diese Gehaltserhöhung durch das Land, den Landkreis und die Kommunen für die Kitas refinanziert? Gibt es dazu einheitliche Regelungen
oder obliegt es jedem Landkreis oder Kommune, ob er den Trägern der Kitas diese Gelder refinanziert.
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