Hallo und herzliche Grüße, ich habe ein kompliziertes Anliegen und hoffe, hier vielleicht eine Antwort zu finden. Ich versuche es so einfach wie möglich zu formulieren.
Meine Tochter (wohnhaft in Brandenburg) geht seit 9/2020 in die 1. Klasse einer Schule in Berlin. Ich habe sie ganz normal beim Caterer der Schule zum kostenbeteiligungsfreiem Schulessen angemeldet. Alles lief soweit gut. Später haben wir uns entschlossen, noch einen Antrag auf ergänzenden Betreuung zu stellen. Dafür mussten wir bei unserem Landkreis entsprechend des Staatsvertrages zw. Berlin und Brandenburg, einen Kostenübernahmeantrag stellen. Nachdem dies alles durch war, sind wir aus allen Wolken gefallen weil uns plötzlich das Mittagessen von unserem Landkreis in Rechnung gestellt wurde.
Meinem Hinweis nach, dass in Berlin von den Eltern keine Kosten zum Mittagessen erhoben werden, interessierte nicht. Es wurde auf den Staatsvertrag verwiesen.
Nun sagt aber das Gesetz zum Mittagessen an Schulen in Berlin von April 2019, dass alle (!) Kinder Anspruch auf kostenbeteiligungsfreies Mitttagessen haben, es steht nicht im Gesetz., dass die Kinder dafür in Berlin gemeldet sein müssen. Ich bin ratlos und meine Überlegungen sind folgende.
1. Der Staatsvertrag ist nach April 2019 nicht daraufhin angepasst worden also denke ich ,dass dies ja dann nicht mehr als Grundlage zur Argumentation genommen werden kann, wenn doch später ein anderes Gesetz (Gesetz zum Mittagessen an Schulen) geändert wurde.
2. Handelt es sich doch nun explizit um ein Schulessen und kein Hortessen und ist, laut Pressemitteilungen der Senatsverwaltung unabhängig ob Hortkind oder nicht, für alle Kinder gedacht.
3. Steht explizit in meinem Hortvertrag mit der Schule, dass das Mittagessen kein Bestandteil der Kostenbeteiligung für die Hortbetreuung ist. Macht ja auch Sinn, da meine Tochter bevor wir einen Hortvertrag hatten, auch ohne Kostenbeteiligung mitessen konnte.
Ich will noch anmerken, dass z.B. für Berliner Kinder der 1.-2. Klasse auch die ergänzenden Betreuung kostenlos ist. Dort steht aber explizit, dass die Kinder dafür in Berlin gemeldet sein müssen. Von daher ist das klar geregelt. Aber beim Schulessen, findet sich solch ein Ausschlusskriterium nicht.
Wie könnte man denn da jetzt noch argumentieren? Vielen Dank schonmal.
Meine Tochter (wohnhaft in Brandenburg) geht seit 9/2020 in die 1. Klasse einer Schule in Berlin. Ich habe sie ganz normal beim Caterer der Schule zum kostenbeteiligungsfreiem Schulessen angemeldet. Alles lief soweit gut. Später haben wir uns entschlossen, noch einen Antrag auf ergänzenden Betreuung zu stellen. Dafür mussten wir bei unserem Landkreis entsprechend des Staatsvertrages zw. Berlin und Brandenburg, einen Kostenübernahmeantrag stellen. Nachdem dies alles durch war, sind wir aus allen Wolken gefallen weil uns plötzlich das Mittagessen von unserem Landkreis in Rechnung gestellt wurde.
Meinem Hinweis nach, dass in Berlin von den Eltern keine Kosten zum Mittagessen erhoben werden, interessierte nicht. Es wurde auf den Staatsvertrag verwiesen.
Nun sagt aber das Gesetz zum Mittagessen an Schulen in Berlin von April 2019, dass alle (!) Kinder Anspruch auf kostenbeteiligungsfreies Mitttagessen haben, es steht nicht im Gesetz., dass die Kinder dafür in Berlin gemeldet sein müssen. Ich bin ratlos und meine Überlegungen sind folgende.
1. Der Staatsvertrag ist nach April 2019 nicht daraufhin angepasst worden also denke ich ,dass dies ja dann nicht mehr als Grundlage zur Argumentation genommen werden kann, wenn doch später ein anderes Gesetz (Gesetz zum Mittagessen an Schulen) geändert wurde.
2. Handelt es sich doch nun explizit um ein Schulessen und kein Hortessen und ist, laut Pressemitteilungen der Senatsverwaltung unabhängig ob Hortkind oder nicht, für alle Kinder gedacht.
3. Steht explizit in meinem Hortvertrag mit der Schule, dass das Mittagessen kein Bestandteil der Kostenbeteiligung für die Hortbetreuung ist. Macht ja auch Sinn, da meine Tochter bevor wir einen Hortvertrag hatten, auch ohne Kostenbeteiligung mitessen konnte.
Ich will noch anmerken, dass z.B. für Berliner Kinder der 1.-2. Klasse auch die ergänzenden Betreuung kostenlos ist. Dort steht aber explizit, dass die Kinder dafür in Berlin gemeldet sein müssen. Von daher ist das klar geregelt. Aber beim Schulessen, findet sich solch ein Ausschlusskriterium nicht.
Wie könnte man denn da jetzt noch argumentieren? Vielen Dank schonmal.
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