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Sie meinen die Elternbeitragsberechnung bei Eltern ohne Einkommen? Der Status "Privatier" ist doch wohl unerheblich, oder verstehe ich Ihre Frage falsch?
Satzungen und Gebührenordnungen orientieren sich in der Regel an dem durch Steuerbescheid ausgewiesenem Einkommen. Es spielt also keine Rolle, ob Sie Ihren Lebensunterhalt aus eigener Arbeit oder Vermögenserlösen beziehen.
Aus leidiger Erfahrung ja. Typischer Fehler in Satzungen ist die unterschiedliche Würdigung der Einkünfte. In aller Regel gibt es Hinweise für Arbeitnehmer, die Lohnzettel vorlegen können, und daneben für Selbständige. In aller Regel haben die Mitarbeiter in der Verwaltung keine Ahnung vom Steuerrecht, in der Folge ergeben sich nicht selten erhebliche Unschärfen. Da von Seiten der Gerichte eine gewüsse Vergröberung zugelassen wird, macht ein Widerspruch oder eine Klage nur bei grundsätzlichen Verstößen Sinn. Meine Klagen für 2015 und 2016 liegen noch beim VG
Da von Seiten der Gerichte eine gewüsse Vergröberung zugelassen wird, macht ein Widerspruch oder eine Klage nur bei grundsätzlichen Verstößen Sinn. Meine Klagen für 2015 und 2016 liegen noch beim VG
Würden Sie mal posten, welche grundsätzlichen Mängel Sie beklagen?
Würden Sie mal posten, welche grundsätzlichen Mängel Sie beklagen?
In meinen Fällen gibt es lediglich den Hinweis, dass die Angaben aus dem Einkommensteuerbescheid zu entnehmen sind. Keine Konkretisierung keine weiteren Ergänzungen. Die MitarbeiterInnen der Verwaltung sind bei der Erstellung der Bescheide auch nicht einig. Ein Nachvollziehbarkeit der Angaben oder gar eine eigene Berechnung anhand der Satzung ist unmöglich.
Dann kommen Fälle wie Rathenow um die Ecke und es bleibt wieder liegen. Die gezahlten Beträge sind lächerlich, die Kinder längst aus der Betreuung raus, aber ein lösungsorientierter Ansatz war von der Kommune leider nicht gewünscht.
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