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Beteiligung der Elternvertreter in der Kita

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    Beteiligung der Elternvertreter in der Kita

    "§ 7 KitaG

    Kindertagesstätten-Ausschuss

    (1) In jeder Kindertagesstätte soll ein Kindertagesstätten-Ausschuss gebildet werden. Er besteht zu drei gleichen Teilen aus Mitgliedern, die vom Träger benannt sind, und aus Mitgliedern, die aus dem Kreis der Beschäftigten und dem Kreis der Eltern gewählt werden.

    (2) Der Kindertagesstätten-Ausschuss beschließt über pädagogische und organisatorische Angelegenheiten der Kindertagesstätte, insbesondere über die pädagogische Konzeption und er berät den Träger hinsichtlich bedarfsgerechter Öffnungszeiten. Die Finanzhoheit des Trägers, seine personalrechtliche Zuständigkeit und seine Selbstständigkeit in Zielsetzung und Durchführung der Aufgaben bleiben hiervon unberührt."



    Hallo,

    was ist eigentlich, wenn die Mitwirkung der Eltern vom Träger behindert wird:

    1. Termine werden kurzfristig verschoben, abgesagt, einberufen.

    2. !! Konzepte werden erstellt/inhaltlich geändert und die Vertreter der Eltern werden nicht einmal darüber informiert.

    3. Der Träger vertritt sich selbst und das Kitapersonal und damit werden von ihm als eine Person bei Abstimmungen die Themen der Elternvertreter stets im Keim erstickt.

    Was macht man als engagierter Vater???

    Beste Grüße

    ein Papa

    #2
    Hallo Herr Diskowski,

    wenn Eltern in der Elternversammlung ein Konzept präsentiert wird, das bereits ans (Landes-)Jugendamt geschickt wurde, und das den Elternsprechern bis dahin total unbekannt ist, ist das dann rechtlich in Ordnung. Vor allem, wenn mein Kollege und ich uns bezüglich einer Änderung/Anpassung stets interessiert gezeigt haben (siehe Protokoll einer Sitzung, an der ausnahmsweise sogar der Träger teilgenommen hat). Das ist zwar schon eine Weile her, aber was ist die Konsequenz?

    Niemand hatte hier im Forum geantwortet. Wir fühlen uns als Elternsprecher vom Träger/Leitung nicht erst genommen. ...pädagogische Konzepte (siehe Kitagesetz).... wenn die Beteiligung nicht einmal dort funktioniert: Wie groß ist die Motivation als Eltern engagiert am Ball zu bleiben??? Unsere anderen Eltern stehen in der Mehrheit hinter uns. Einige nennen uns zu penibel. Für uns ist das eine nicht funktionierende Basisdemokratie (sozusagen;-))

    Beste Grüße

    ein Papa

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      #3
      Ich würde zunächst den Kitaausschuss bzw. deren Vertreter der Eltern einbeziehen. Immerhin beschließt der Kita-Ausschuss über pädagogische und organisatorische Angelegenheiten (§ 7 Abs. 2 KitaGBbg). Ohne eines Beschlusses des Kita-Ausschusses kann es nicht gehen. Die Tagesordnung (so jedenfalls bei uns) wird durch den Vorsitzenden (dies ist ein Elternteil) in Absprache vorgegeben. So sollte der Kita-Ausschuss eine außerordentliche Sitzung einberufen. Die Sitzungen müssten auch öffentlich sein, so dass Eltern daran teilnehmen können. Dabei kann man vereinbaren, dass Eltern dazu angehört werden. Vielleicht wäre diese ein gangbarer Weg.

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        #4
        Hallo!

        Ich bin seit kurzem Mitglied im Kitaausschuss. Leider wurde dieser bisher nur aus der gesetzlich vorgeschriebenen Notwendigkeit heraus gebildet, ein eher unwichtiges Gremium und Sitzungen wurden max. 1 mal im Jahr abgehalten. Es gibt nicht mal eine Geschäftsordnung. Wir sind nun eine sehr engagierte Truppe von Eltern und möchten dies nun

        ändern. Leider stellen sich die Vertreter des Trägers und der Erzieher bei diesem Thema quer. Diese Regularien sehen wir als Eltern jedoch als wichtigen Bestandteil für eine kostruktive gemeinsame Arbeit. Leider sind wir bei solchen Themen noch unerfahren. Haben wir einen Anspruch auf eine Geschäftsordnung und wenn ja, aus welcher gesetzlichen Vorschrift lässt sich dies ableiten?

        Vielen Dank für die Unterstützung.

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          #5
          Hallo,

          ich würde mal meinen, dass die Eltern des Ausschusses eine Einladung zur Sitzung formulieren und in dieser die Tagesordnung festlegen. Die Einladung sollte wenigstens zwei Wochen vorher zugestellt sein. In dieser Tagesordnung einfach den Punkt Geschäftsordnung aufnehmen. Die Geschäftsordnung vorbereiten und auf der Sitzung zur Abstimmung bringen. Dabei würde ich auf § 7 Abs. 2 KitaG hinweisen. Ohne Geschäftsordnung können keine wirksamen Beschlüsse gefasst werden. Des Weiteren würde ich festlegen lassen, dass man sich mindestens viermal im Jahr trifft (je Quartal).

          Mit freundlichen Grüßen

          J. Schröder

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            #6
            Hallo und guten Morgen,

            in Ergänzung zu den hier bereits gegebenen Anregungen möchte ich auch noch auf die bestehende Empfehlung zur Bildung von Kita-Ausschüssen hinweisen. Sicherlich ist die Empfehlung schon etwas älter, aber dennoch nicht veraltet. Und auch wenn das Landesjugendamt in der alten Form nicht mehr besteht, so gilt die Empfehlung dennoch. Vielleicht finden Sie, Papa5, hier auch hilfreiche Tipps für die Geschäftsordnung, die ich nach Erfahrungen aus der Praxis für notwendig und im Ausschuss-Alltag für hilfreich halte.

            Sie finden die Empfehlung in der Online-Bibliothek auf der Kita-Internetseite des MBJS unter dem Schlagwort Kita-Ausschuss.
            Bettina Stobbe
            MBJS

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