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Rahmensetzung für die Kita-Rechtsreform

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    Rahmensetzung für die Kita-Rechtsreform

    Hallo Leute,
    das MBJS hat eine Projektskizze zur geplanten Reform des Kita-Rechts veröffentlicht: https://mbjs.brandenburg.de/kinder-u...ta-rechts.html

    Ich zitiere aus dem Papier:
    "Grundsätze für die Kita-Rechtsreform
    Die Kita-Rechtsreform gehört wegen der großen Zahl von Beteiligten mit unterschiedlichen
    Interessenlagen – Kommunen, Kita-Träger, Erzieherinnen und Erzieher, Eltern, des sehr gro-
    ßen Finanzvolumens und der Komplexität der Regelungsmaterie zu den großen Vorhaben in
    der 7. Wahlperiode.

    Bei der Ausgestaltung des Reformprozesses und zur Berücksichtigung der bisherigen politi-
    schen Willensbildung soll von folgenden Reformgrundsätzen ausgegangen werden:

     Das neue Kita-Gesetz soll die bestehenden Rechtssetzungen stärker bündeln, ord-
    nen und detaillierter werden, insbesondere dort, wo Lücken und Auslegungsunsicher-
    heiten bestehen.
    > Der Bildungsauftrag der Kitas soll klarer herausgearbeitet werden.
    > Qualitätsverbesserungen müssen die Fachkräftegewinnung und -sicherung im Blick
    haben.
    > Die Überprüfung und Neugestaltung von Finanzverantwortlichkeiten und Finanz-
    strömen ist anzustreben.
    > Kostenneutralität ist unverzichtbare Voraussetzung. Die Kita-Rechtsreform „selbst“
    darf nicht zu Mehrkosten für die Beteiligten führen.
    > Zudem ist das neue Kita-Recht so auszugestalten, dass weitere Qualitäts- und Teil-
    habeverbesserungen erfolgen können (weitere Verbesserungen des Personalschlüs-
    sels, Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit), ohne dass erneut die Übersichtlichkeit und
    Transparenz des Rechts verlorengehen.
    Im Ergebnis soll ein neues, transparentes Kita-Gesetz entstehen, das allen Rechtsanwen-
    dern und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Land Brandenburg die Rechtsan-
    wendung in der Praxis erleichtert..
    Die Reform des Kita-Rechts wird gemeinsam mit den Beteiligten (Kommunen, öffentliche
    und freie Träger der Kitas, Kindertagespflegepersonen, Verbände sowie Eltern) erfolgen. Das
    neue Kita-Recht soll 2023 in Kraft treten."



    In diesem Prozess sind sechs Arbeitspakete vorgesehen, die von Arbeitsgruppen behandelt werden sollen.
    1. Strukturelle Grundlagen der Kindertagesbetreuung (Arbeitspaket 1)
    2. Qualität und Aufgaben (Arbeitspaket 2)
    3. Angebotsformen (Arbeitspaket 3)
    4. Fachkräfte (Arbeitspaket 4)
    5. Erlaubnisverfahren und Aufsicht (Arbeitspaket 5)
    6. Finanzierung (Arbeitspaket 6).

    Der Prozess soll durch den "Expertendialog Kita" begleitet werden.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski
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