Hallo in die Runde!
Ich würde gerne das o.g. Thema aufmachen.
In vielen Gemeinden und Städten als Träger von Kitas und freien Trägern wird der Begriff unterschiedlich definiert.
Teils wird dadurch - aus Elternsicht - Einkommen als Einkommen bewertet, welches mitunter aber nicht so sein sollte.
Dazu zählt Bafög als Darlehen, welches zurückgezahlt werden muss. Aus meiner Elternsicht dürfte nicht das gesamte Bafög angesetzt werden.
Ein weiterer Punkt wäre, dass es Eltern/Elternteile gibt, die eine Behinderung oder Schwerbehinderung (bestätigt vom Landesversorgungsamt) haben und Medikamente einnehmen oder sich Therapien unterziehen müssen,die nicht von Krankenkassen gezahlt werden. Jedoch können diese Kosten an der Einkommenssteuererklärung steuermindernd angesetzt werden (teils als Behindertenpauschbetrag oder als Außergewöhnliche Ausgaben). Leider sehen die Träger nicht, dass diese Kosten ggf monatlich vom Einkommen abgezogen werden sollten und so entsteht folgendes Szenario :
Das Einkommen wird ohne diesen Behindertenpauschbetrag festgesetzt und ohne nachträgliche Prüfung. Die Eltern müssen sich dann entscheiden, was Ihnen wichtiger ist: Die eigene Gesundheit oder das Kind.
Gibt es noch andere Beispiele?
Persönlich bin ich für eine einheitliche Auslegung des Einkommensbegriffs und was dazu zählt.
BG
Apap v Dorin
Ich würde gerne das o.g. Thema aufmachen.
In vielen Gemeinden und Städten als Träger von Kitas und freien Trägern wird der Begriff unterschiedlich definiert.
Teils wird dadurch - aus Elternsicht - Einkommen als Einkommen bewertet, welches mitunter aber nicht so sein sollte.
Dazu zählt Bafög als Darlehen, welches zurückgezahlt werden muss. Aus meiner Elternsicht dürfte nicht das gesamte Bafög angesetzt werden.
Ein weiterer Punkt wäre, dass es Eltern/Elternteile gibt, die eine Behinderung oder Schwerbehinderung (bestätigt vom Landesversorgungsamt) haben und Medikamente einnehmen oder sich Therapien unterziehen müssen,die nicht von Krankenkassen gezahlt werden. Jedoch können diese Kosten an der Einkommenssteuererklärung steuermindernd angesetzt werden (teils als Behindertenpauschbetrag oder als Außergewöhnliche Ausgaben). Leider sehen die Träger nicht, dass diese Kosten ggf monatlich vom Einkommen abgezogen werden sollten und so entsteht folgendes Szenario :
Das Einkommen wird ohne diesen Behindertenpauschbetrag festgesetzt und ohne nachträgliche Prüfung. Die Eltern müssen sich dann entscheiden, was Ihnen wichtiger ist: Die eigene Gesundheit oder das Kind.
Gibt es noch andere Beispiele?
Persönlich bin ich für eine einheitliche Auslegung des Einkommensbegriffs und was dazu zählt.
BG
Apap v Dorin
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