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Landesregierung plant umfassende Reform des Kita-Rechts

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    Landesregierung plant umfassende Reform des Kita-Rechts

    Pressemitteilung vom 04.02.2020

    Ich finde, es ist genau der richtge Zeitpunkt dafür. Und den Zeitplan halte ich für angemessen, so ganz auf die Schnelle ist das nicht zu machen, auch wenn sich das mancher so vorstellt.

    Im Ergebnis soll ein transparentes Kita-Gesetz entstehen, das allen Beteiligten und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Land Brandenburg die Rechtsanwendung in der Praxis erleichtert.
    Die Zielstellung ist zwar richtig, aber ich fürchte, dass eine solche Ansage falsche Hoffnungen weckt. Man kann eine solch komplexe Materie nicht für alle klar verständlich formulieren.

    #2
    ....und es dürfte einigermaßen schwierig sein, gegensätzliche Interessen gleichzeitig zufrieden zu stellen. Jede Seite möchte weniger finanzielle Lasten tragen, insgesamt soll aber alles besser werden... Es soll ein einfaches, transparentes Gesetz geben und gleichzeitig sollen alle Punkte geregelt, werden, um Auslegungsprobleme zu beseitigen.... Es sollen die Gestaltungsspielräume nicht beschnitten werden und gleichzeitig, soll alles klar und eindeutig geregelt sein.
    Ich bin gespannt.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Das klingt entmutigend. Hoffnung machen zwei Punkte:
      • Ohne Reform keine Beitragsfreiheit. Es wird wohl keiner als Verhinderer dastehen wollen.
      • Es winkt eine enorme Verwaltungsvereinfachung - wenn es gut gemacht wird. Ich habe ja erst heute wieder in Facebook gelesen, welches Chaos in den Verwaltungen von manchem freien Träger herrschen muss, unvorstellbar.
      Den letzten Punkt sehe ich mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Ich bekomme die Befürchtung, dass alles, was über ein Blatt Papier als Mustertabelle hinausgeht, für manchen Mitarbeiter in der Verwaltung freier Träger zu kompliziert ist. Und jetzt bin ich so gut wie fertig mit meiner Alternative zum Blatt Papier.

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      Kommentar


        #4
        Hallo Hascheff,
        auch hier ein paar Anmerkungen:
        1. Das Hauptstück der "großen Novelle" ist die Regulierung der Zahllungsströme. Die Frage der Elternbeiträge ist davon nicht zentral betroffen und kann weiter so erfolgen wie bisher. (Mit dem entsprechenden Verwaltungsaufwand.)
        2. Die von Ihnen und vielen anderen erhoffte Verwaltungsvereinfachung hängt fast ausschließlich davon ab, ob die ggw. Auslegung des Konnexitätsprinzips Bestand hat. Wenn ja, dann kann man novellieren bis man schwarz ist und nichts wird einfacher.
        3. Die Mustertabelle soll als Verordnung erlassen werden und erlangt damit Rechtskraft; ist also weit mehr als ein Blatt Papier. Offen ist wohl nur, welchen Verbindlichkeitsgrad diese haben wird.
        4. Es wäre schön, wenn Sie die Grundannahmen Ihrer Tabelle darstellen würden und sie mal mit der Mustertabelle verglichen.
        Es grüßt freundlich
        Detlef Diskowski

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          #5
          Hallo Herr Diskowski,

          Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
          "großen Novelle"
          Können wir nicht bei den Termini "Novelle" und "Reform" bleiben, wie sie das MBJS verwendet?


          Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
          ist die Regulierung der Zahllungsströme. Die Frage der Elternbeiträge ist davon nicht zentral betroffen und kann weiter so erfolgen wie bisher. (Mit dem entsprechenden Verwaltungsaufwand.)
          2. Die von Ihnen und vielen anderen erhoffte Verwaltungsvereinfachung hängt fast ausschließlich davon ab, ob die ggw. Auslegung des Konnexitätsprinzips Bestand hat. Wenn ja, dann kann man novellieren bis man schwarz ist und nichts wird einfacher.
          Also mir scheint es, als ob das MBJS beide Themen mit gutem Grund gekoppelt hat. Neben der Verwaltungsvereinfachung stellt auch die Beitragsbefreiung für die andern Beteiligten einen Anreiz dar, konstruktiv und zügig mitzuarbeiten.
          Gestern habe ich schon in Facebook einer Benutzerin Revoluzzertum vorgeworfen, die meinen Verweis auf § 97 LVerf mit "Dann muss man die Gesetze ändern." beantwortete. (Sie hatte vorher auf Berlin verwiesen und war hinterher beleidigt. Inzwischen ist der Streit aber behoben.)

          Also ich würde das Konnexitätsprinzip nicht über Bord werfen, aber es gilt ja vor allem, wenn Gesetze den Kommunen ungefragt "aufgezwungen" werden. In Verhandlungen spricht ja nichts dagegen, wenn im gegenseitigen Interesse auf die strikte Auslegung verzichtet wird. Ich weiß nur nicht, ob die Legitimation des Städte- und Gemeindebunds ausreicht.

          Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
          3. Die Mustertabelle soll als Verordnung erlassen werden und erlangt damit Rechtskraft; ist also weit mehr als ein Blatt Papier.
          Mit "mehr als ein Blatt Papier" meine ich nicht den juristischen Aspekt, sondern dass es unmöglich ist, mit einer gedruckten Tabelle alle Interessen wiederzugeben. Ich plädiere für eine Excel-Anwendung.
          Gleich nach Veröffentlichung des Entwurfs der Mustersatzung hatte ich dem MBJS einige Bemerkungen geschickt. Es erschien mir sicherer, als zu hoffen, dass das Ministerium hier mitliest, außerdem muss nicht jede kritische Anmerkung gleich öffentlich sein. Am Ende war ich auch auf das Thema Mustertabelle eingegangen, ich denke, das kann ich hier darstellen. (pdf-Anhang)


          Zitat von Detlef Diskowski Beitrag anzeigen
          4. Es wäre schön, wenn Sie die Grundannahmen Ihrer Tabelle darstellen würden und sie mal mit der Mustertabelle verglichen.
          Ich bin bei der Entwicklung auf der Ziellinie. Ich bitte um etwas Geduld.

          Freundliche Grüße
          Hascheff
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