Guten Tag,
im Rahmen unserer Überarbeitung der Kita – Finanzierungsrichtlinie sind folgende Fragen für mich nicht geklärt. Gibt es dazu ein Stimmungsbild oder ein Grundverständnis?
Darf die Gemeinde folgendes Regeln?
a) Antragsstellung, Bescheiderteilung:
Im Rahmen der Gewährung von Zuschüssen (hier Pauschal und Gemeindeweit von 1800 Euro) von einer Bescheidung (Verwaltungsakt) aktiv absehen? Wäre dann nicht nur die Alternative eines öffentlich rechtlichen Vertrages anzustreben (gem. Dr. Baum, würde dadurch der Träger und die Verwaltung sich besser stellen, ich persönlich sehe sogar einen gewissen verwaltungsökonomischen Effekt)?
b) Abrechnung der Kosten - Anerkennung von Zuschüssen:
Kann die Gemeinde von einem Rückforderungsanspruch der ggf. zu viel ausgeschütteten Zuschüsse absehen?
c) Abrechnung der Kosten - Berechnung der Kostensteigerung:
Ist es legitim, wenn die Zuschüsse allgemein anhand der Inflation berechnet steigen? Hierzu gäbe es ein Urteil (im Bund?), dass „solche“ öffentlichen Zuschüsse, die Inflation antreiben würden?
d) Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen oder deren Erhöhung?
Welche Möglichkeiten muss die Verwaltung und Träger ausgenutzt haben (Bsp. Anpassung der Elternbeiträge, die von den freien Trägern in ihre Beitragsordnung i.R. übernommen werden vs. Eigenanteil), damit eine Anpassung der Finanzierungsrichtlinie (zur Erhöhung des pauschalen Zuschusses) überhaupt notwendig ist?
e) Ausweitung der Finanzierung auf die Kindertagespflege?
Wie sinnvoll erscheint es wirklich, die Tagespflege (Finanzierung und Vermittlung) auch in die Verantwortung der Kommune zu holen? In MOL ist dies nicht im örV an die Kommunen zugewiesen worden (siehe auch MOZ 17.12.2019 zum Thema der Ausfinanzierung und Sicherstellung des Angebotes der Tagespflege).
https://ratsinfo-online.de/fredersdo...p?VOLFDNR=2542
im Rahmen unserer Überarbeitung der Kita – Finanzierungsrichtlinie sind folgende Fragen für mich nicht geklärt. Gibt es dazu ein Stimmungsbild oder ein Grundverständnis?
Darf die Gemeinde folgendes Regeln?
a) Antragsstellung, Bescheiderteilung:
Im Rahmen der Gewährung von Zuschüssen (hier Pauschal und Gemeindeweit von 1800 Euro) von einer Bescheidung (Verwaltungsakt) aktiv absehen? Wäre dann nicht nur die Alternative eines öffentlich rechtlichen Vertrages anzustreben (gem. Dr. Baum, würde dadurch der Träger und die Verwaltung sich besser stellen, ich persönlich sehe sogar einen gewissen verwaltungsökonomischen Effekt)?
b) Abrechnung der Kosten - Anerkennung von Zuschüssen:
Kann die Gemeinde von einem Rückforderungsanspruch der ggf. zu viel ausgeschütteten Zuschüsse absehen?
c) Abrechnung der Kosten - Berechnung der Kostensteigerung:
Ist es legitim, wenn die Zuschüsse allgemein anhand der Inflation berechnet steigen? Hierzu gäbe es ein Urteil (im Bund?), dass „solche“ öffentlichen Zuschüsse, die Inflation antreiben würden?
d) Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen oder deren Erhöhung?
Welche Möglichkeiten muss die Verwaltung und Träger ausgenutzt haben (Bsp. Anpassung der Elternbeiträge, die von den freien Trägern in ihre Beitragsordnung i.R. übernommen werden vs. Eigenanteil), damit eine Anpassung der Finanzierungsrichtlinie (zur Erhöhung des pauschalen Zuschusses) überhaupt notwendig ist?
e) Ausweitung der Finanzierung auf die Kindertagespflege?
Wie sinnvoll erscheint es wirklich, die Tagespflege (Finanzierung und Vermittlung) auch in die Verantwortung der Kommune zu holen? In MOL ist dies nicht im örV an die Kommunen zugewiesen worden (siehe auch MOZ 17.12.2019 zum Thema der Ausfinanzierung und Sicherstellung des Angebotes der Tagespflege).
https://ratsinfo-online.de/fredersdo...p?VOLFDNR=2542
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