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Pflicht zur Medikamentengabe in Notfällen....eine Entscheidung des Sozialgerichts Dresden

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    Pflicht zur Medikamentengabe in Notfällen....eine Entscheidung des Sozialgerichts Dresden

    Lehrerinnen und Lehrer müssen im Notfall Medikamente geben
    Verabreichung von Medikamenten mit einfacher Bedienung und Dosierung für Erzieher und Lehrer zumutbar

    Lehrkräfte und Erzieher können zwar nicht verpflichtet werden, kranken Schülern während des Aufenthaltes in der Schule regelmäßig Medikamente zu verabreichen. Von ihnen kann aber erwartet werden, dass sie Kindern, bei denen es gelegentlich unvorhersehbar zu lebensgefährlichen Zuständen kommen kann (z.B. Epilepsiepatienten oder Allergiker), in Notsituationen solche Medikamente geben, die auch von medizinischen Laien angewandt werden können. Hierzu sind sie schon auf Grund der allgemeinen Pflicht zur Hilfe bei Notfällen verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dresden hervor. - bei kostenlose-urteile.de
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski
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