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Personalschlüssel nicht umgesetzt...

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    Personalschlüssel nicht umgesetzt...

    Hallo,

    ich habe mal wieder eine Frage. Meines Wissens nach gilt doch nun der neue Personalschlüssel, das Kita-Gesetz ist doch geändert worden. Und danach sollen nur noch 5 Krippenkinder in einer Gruppe sein. Aber bis jetzt haben wir 8er oder 9er-Gruppen. Nun wurde mir in meiner Kita gesagt, dass sich nicht viel ändern wird. Wie kann das sein?

    Vielen Dank schon mal für die Antwort,

    anna.januar

    #2
    Sehr geehrte anna.januar,

    Sie sprechen ein sehr verbreitetes Missverständnis an. Die Personalausstattung im KitaG beschreibt nicht die Gruppengröße, sondern die Personalmenge, die für Kinder in einem bestimmten Alter für einen bestimmten Betreuungsumfang zur Verfügung stehen muss und daher auch finanziert wird. So steht also ab dem 1.8.2016 für FÜNF Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, wenn sie einen Betreuungsvertrag länger als sechs Stunden täglich haben, EINE Fachkraftstelle zur Verfügung. (Für Kinder, die einen Betreuungsvertrag von weniger als sechs Stunden haben, gibt es nicht eine sondern 0,8 Fachkraftstellen.) Sie sehen schon daran, dass es sich hierbei um einen Berechnungsschlüssel handelt, der in jeder Kita (je nach Zusammensetzung der Gruppen und nach Arbeitszeit der Fachkräfte) konkret umgesetzt werden muss.

    Eine solche abstrakte Berechnung ist für Eltern z.T. schwer nachvollziehbar; einen Rechner um die Personalausstattung Ihrer Gruppe/Kita nachzuvollziehen, finden Sie hier: http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcm...echner2_mbjs_d Im Grunde ist es aber wie in vielen anderen Arbeitsbereichen:

    Für eine bestimmte Menge Arbeitsaufkommen wird eine bestimmte Personalmenge zur Verfügung gestellt!

    Wie dieses Personal in der konkreten Kita (bei der altersgemischten oder altershomogenen Zusammensetzung, bei den konkreten Öffnungszeiten, bei der offenen oder gruppenbezogenen Arbeit, bei den Teilzeit-/Vollzeitarbeitsverträgen der MitarbeiterInnen ....) umgesetzt wird, bleibt der einzelnen Kita überlassen.

    Allerdinsg gilt gem. KitaG: Jeder Kindertageseinrichtung stehen ab dem 1.8.2016 für die Betreuung der Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ca. 10% mehr Personal zur Verfügung!

    WIE Ihre Einrichtung mit dieser Personalverbesserung umgeht, ist sicherlich ein interessantes und wichtiges Thema für Elternabende und für den Kita-Ausschuss.
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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