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Bis zu welchem Einkommen ist ein Beitrag nicht zumutbar?

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    Bis zu welchem Einkommen ist ein Beitrag nicht zumutbar?

    Hallo,
    Familien mit einem Jahreseinkommen unter 20 000 € haben es einfach, ihnen steht nach § 2 Abs. 1 KitaBBV zweifellos Beitragsfreiheit zu. Dies gilt nicht nur, wenn sie eine der aufgezählten Sozialleistungen erhalten, sondern auch, wenn ihr Einkommen vergleichbar ist. Es ist nicht erforderlich, einen Antrag zu stellen. Man legt dem Träger seine Einkommensnachweise vor, der erledigt den Rest. Keine andere Behörde erhält die Daten.

    Übersteigt das Einkommen die Grenze von 20 000 €, ist die Situation nur für Empfänger von Sozialleistungen genau so einfach.
    Je nach Region kann es schon bei zwei*, spätestens aber bei vier Kindern passieren, dass die Sozialleistungen diese Grenze übersteigen.

    Auch Familien, die keine Sozialleitungen erhalten, steht dann Beitragsbefreiung zu. Dass sie dazu erst einen Antrag beim Jugendamt stellen müssen, ist noch die geringste Schwierigkeit. Diese Familien haben in der Regel weing Erfahrung mit Sozialleistungen und können nicht einschätzen, ob ihnen Beitragsbefreiung zusteht.

    Deshalb hat der Gesetzgeber die Jugendämter zur Beratung verpflichtet. (§ 90 Abs. 4 Satz 3 SGB VIII) Wenn ihr Einkommen nur geringfügig die Grenze von 20 000 € überschreitet, können Sie sich dort beraten lassen.
    Aber was heißt "geringfügig"? Natürlich hat man Hemmungen, sich ans Jugendamt zu wenden, wenn man einige Tausender mehr verdient.

    Darum habe ich ein Excel-Tool entwickelt, mit dem Sie sich orientieren können, ob Sie Chancen auf Beitragserlass haben.
    Hier gibt es ein Problem mit dem Editor, ich muss die aktualisierte Version in einen neuen Beitrag stecken. (Wegen der Forenbestimmungen musste es in eine Zip-Datei verpackt werden.)

    Ich weise darauf hin, dass ich kein Experte für Sozialleistungen bin, erst seit dem Gute-Kita-Gesetz musste ich mich damit befassen. (Vorher war die Situation einfacher, da war § 85 SGB XII anwendbar.) Für Hinweise zur Verbesserung bin ich dankbar. Das Tool soll also vor allem eine Richtschnur anbieten.

    Einige Zahlen in dem Tool müssen an Ihre Situation angepasst werden. Kein Problem ist die jährliche Aktualisierung der Regelsätze und des Kindergelds, Tante Google hilft.
    Schwieriger ist es mit den Kosten der Unterkunft, die sind nämlich von Ihrem Wohnort abhängig. Für meinen Heimatkreis Märkisch-Oderland habe ich eine Liste. Sie wählen die Nummer Ihres Wohnorts und setzen sie in Zelle E13 ein. Eltern andere Kreise können sich einen Ort heraussuchen, den sie für vergleichbar mit ihrem Wohnort halten. Da das Tool nur eine Orientierung bieten soll, ist das zulässig. Besser wäre aber, sie recherchieren selbst bei der Kreisverwaltung oder beim Jobcenter. Wenn Sie mir die Zahlen zukommen lassen, könnte ich sie einarbeiten.

    Gruß
    Hascheff

    * Nachtrag: Potsdam wurde hinzugefügt, dort genügen bereits zwei Kinder.
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Hascheff; 24.11.2019, 16:27.

    #2
    Wie schon oben erwähnt: Ich kann zwar einen Beitrag editieren, aber wenn ich eine neue Datei anhängen will, kommt beim Speichern eine Fehlermeldung.

    Hier das Tool: MindesteinkommenV3.zip

    Aktualisierung: Das Tool enthält jetzt die aktuellen Regelsätze.
    Nebenbei konnte ich testen, ob der oben beschriebene Fehler abgestellt wurde. Ja.
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Hascheff; 07.01.2020, 11:59. Grund: Aktualisierung der Regelsätze

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