Hallo,
Nach der neuen Rechtssprechung können freie Träger Gewinne erzielen, da keine Verrechnung mit Elternbeiträgen erfolgen soll.
Da die meisten aber die Gemeinnützigkeit gegenüber dem Finanzamt beantragt haben, dadurch steuerliche Vorteile haben und Einnahmen nachweisen müssen sowie deren Einsatz, möchte ich dieses Thema mal gerne hinterfragen und beleuchten...
Das Ministerium für Finanzen Brandenburg hat bezüglich der Steuervorteile einiges als Broschüren erarbeitet.
Wie wird das hier so gesehen?
Vg
Familie Strange
Nach der neuen Rechtssprechung können freie Träger Gewinne erzielen, da keine Verrechnung mit Elternbeiträgen erfolgen soll.
Da die meisten aber die Gemeinnützigkeit gegenüber dem Finanzamt beantragt haben, dadurch steuerliche Vorteile haben und Einnahmen nachweisen müssen sowie deren Einsatz, möchte ich dieses Thema mal gerne hinterfragen und beleuchten...
Das Ministerium für Finanzen Brandenburg hat bezüglich der Steuervorteile einiges als Broschüren erarbeitet.
Wie wird das hier so gesehen?
Vg
Familie Strange
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