Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Bafög und den Elternbeiträgen der Kita-Kosten.
Ich selbst bin Studentin und erhalte Bafög. Dieses wird in voller Höhe beim Elternbeitrag unsere Kita einbezogen bzw. dient es komplett mit bei der Gebührenberechnung.
Ist dies so korrekt? Laut § 14b Abs. 2 BAföG darf der Kinderzuschlag, den ich für meine beiden Söhne erhalte bei regulärer Betreuungszeit nicht berechnet werden. Dies ist fehlerhaft.
Wie sieht es jedoch mit dem Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag aus? Dieser wird ja eins zu eins an die Krankenkasse weitergezahlt, ist jedoch ebenfalls in der Berechnung des Elternbeitrages vorhanden. Bei normalen Arbeitnehmern wird nur das Netto als Berechnungsgrundlage genommen. Also alles nach Abzug der Versicherungen, auch des Krankenverishceungszuschlags.
Sollte dann nicht auch beim Bafög der Kranken-und Sozialversicherungszuschlag bei der Berechnung außen vor bleiben, denn das Bafäg ist generell ja schon viel niedriger als ein reguläres Einkommen.
Beste Grüße
Susanne
ich habe eine Frage zum Bafög und den Elternbeiträgen der Kita-Kosten.
Ich selbst bin Studentin und erhalte Bafög. Dieses wird in voller Höhe beim Elternbeitrag unsere Kita einbezogen bzw. dient es komplett mit bei der Gebührenberechnung.
Ist dies so korrekt? Laut § 14b Abs. 2 BAföG darf der Kinderzuschlag, den ich für meine beiden Söhne erhalte bei regulärer Betreuungszeit nicht berechnet werden. Dies ist fehlerhaft.
Wie sieht es jedoch mit dem Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag aus? Dieser wird ja eins zu eins an die Krankenkasse weitergezahlt, ist jedoch ebenfalls in der Berechnung des Elternbeitrages vorhanden. Bei normalen Arbeitnehmern wird nur das Netto als Berechnungsgrundlage genommen. Also alles nach Abzug der Versicherungen, auch des Krankenverishceungszuschlags.
Sollte dann nicht auch beim Bafög der Kranken-und Sozialversicherungszuschlag bei der Berechnung außen vor bleiben, denn das Bafäg ist generell ja schon viel niedriger als ein reguläres Einkommen.
Beste Grüße
Susanne
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