Das Arbeitsgericht Aachen hat entschieden, dass Arbeitgeber das Tragen von Gelnägeln aus Hygienegründen untersagen können. Der gesundheitliche Schutz von Altenheimbewohnern hat Vorrang vor Interessen von Arbeitnehmerinnen an freier Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes (Urteil vom 21.02.2019 - 1 Ca 1909/18 -).
Ich erinnere mich an eine ähnliche Entscheidung zur Kindertagesbetreuung.
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