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Staatsvertrag Berlin-Brandenburg Hort

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    Staatsvertrag Berlin-Brandenburg Hort

    Hallo,

    ich bin auf dieses sehr interessante Forum gestoßen und hoffe, dass Sie mir helfen können einige Dinge im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag und den daraus resultierenden Ausgleichszahlungen zu verstehen. Natürlich habe ich den anderen Eintrag zum Thema Staatsvertrag gelesen, jedochklärt dieser nicht alle meine Fragen und da er auch schon etwas älter ist, hielt ich ein neues Thema für angebracht (ansonsten bitte verschieben).

    Wir wohnen in Berlin und meine Tochter geht ab dem Sommer auf eine private Schule und den angegliederten Hort in Brandenburg. Leider ist momentan die Freude darauf etwas getrübt und ich hoffe, dass sich dies durch ein besseres Verständnis der Thematik und Gespräche mit den Beteiligten noch gibt, denn eigentlich freuen wir uns alle sehr auf die Schule .

    Nun zu meinen Fragen

    An der Schule ist der Elternbeitrag für den Hort im Schulgeld enthalten, dieser Betrag ist für Brandenburger und Berliner Eltern gleich. Eltern aus anderen Landkreisen/Gemeinden in Brandenburg (zumindest für eine Gemeinde weiß ich es definitiv) scheinen „nur“ das Schulgeld (inkl. Hortbeitrag) zu zahlen und keinen Elternbeitrag mehr in Ihrer jeweiligen Gemeinde (mit den Gesetzen diesbezüglich habe ich mich nicht beschäftigt, gehe aber davon aus, dass die Elternbeiträge, die an die Schule gezahlt werden schlicht die Elternbeiträge, die eigentlich an die jeweilige Gemeinde gehen ersetzt). Berliner Eltern müssen laut Staatsvertrag den Elternbeitrag jedoch nach Berlin zahlen und nicht nach Brandenburg.

    Nun meine ersten Fragen:

    1. Laut Staatsvertrag muss doch der Antrag auf Kostenübernahme an Berlin sämtliche Kosten abdecken (inkl. Elternbeitrag). Zumindest habe ich das so auch in dem anderen Eintrag hier im Forum verstanden. Oder gilt dies für private Schulen nicht (der Antrag auf Kostenübernahme geht auf jeden Fall über die Gemeinde)?

    2. Wenn dieser Elternbeitrag in den Ausgleichszahlungen enthalten ist, müsste dieser doch von der Gemeinde dem Träger zugeleitet werden bzw. entsprechend so gerechnet werden, dass der Träger keinen Elternbeitrag für die Berliner Kinder an die Gemeinde zahlen muss (wie da was verrechnet wird erschließt sich mir leider noch nicht so ganz). Daraus ergibt sich für mich die Frage, ob ein Elternbeitrag für den Hort von den Berliner Eltern (in gleicher Höhe wie für Brandenburger Eltern, die keinen weiteren Beitrag an ihre Gemeinden zahlen müssen) begründbar ist?

    Außerdem steht im Raum (wurde bisher nicht nachvollziehbar belegt), dass der Gemeinde durch die Berliner Kinder ein Differenzbetrag entsteht. Die Kostenberechnung beruht wohl auf einer Mischkalkulation aus Platzkosten, Sachkosten und Gemeinkosten, die jährlich angepasst wird.

    Daraus ergeben sich die nächsten Fragen:

    1. Wenn der Antrag an Berlin sämtliche Kosten abdecken muss, sollten die aufgeführten Kosten doch darin enthalten sein, oder? Das würde bedeuten, dass ein Differenzbetrag nur entstehen kann, sofern Berlin die Kosten nicht zu 100% übernimmt, sondern nur einen Teil.

    2. Aus meiner Sicht ist eine pauschale Aussage für alle Berliner Kinder nicht zulässig, da sich der maximale Kostenübernahmebetrag nach den von Berlin genehmigten Modulen richtet und somit für die Kinder unterschiedlich ausfällt. Somit müsste eine Aussage für jedes einzelne Kind erfolgen (zumindest getrennt nach genehmigten Modulen). Es steht für mich außer Frage, dass die Gemeinde/Schule einen Differenzbetrag ausgeglichen bekommen muss, die Frage ist nur auf welchem Wege, pauschal über alle Kinder unabhängig von der Kostenübernahme aus Berlin erscheint mir nicht logisch. Gibt es irgendwelche Erfahrungen mit solchen Situationen, wo Berlin nicht 100% der Kosten übernimmt?

    3. Sofern sich diese Kosten in der Gemeinde während der Schulzeit verändern, müsste diese dann einen neuen Antrag auf Kostenübernahme an Berlin senden (mit den aktualisierten Kostensätzen)?

    Ich bin für alle Antworten dankbar, die mir helfen diese scheinbar recht verstrickte Situation zu verstehen

    #2
    Sehr geehrte/r ForumsteilnehmerIn,

    das ist wirklich recht kompliziert und mir fehlt im Moment die Zeit, das Thema auseinanderzupfriemeln. Vielleicht können das andere Mitdiskutierer übernehmen.

    Nur mal allgemein zum Staatsvertrag:

    Der ist fast 20 Jahre alt und entstanden in einer Situation, als die Horte in Berlin noch Teil der Kindertagesbetreuung (und nicht der Schule) waren;

    als die Rechtsanspruchserfüllung in Brandenburg bei den Gemeinden lag;

    als in Berlin die Platzkosten deutlich über denen in Brandenburg lagen;

    als in Berlin noch Elternbeiträge erhoben wurden.

    Nun muss man also versuchen, die Vertragsbestimmungen auf die neuen Verhältnisse anzuwenden.

    Noch eine Bemerkung zu den Elternbeiträgen, die vielleicht hilft, das Knäuel zu entwirren:

    Die Bestimmung, dass "Die Kostenbeiträge der Leistungsberechtigten (Elternbeiträge) ... vom jeweils Leistungsverpflichteten nach den für ihn maßgeblichen Vorschriften festgesetzt und erhoben" werden, sollte bewirken, dass nicht eine Betreuung im anderen Land deshalb gesucht wird, weil dort die Beiträge niedrigen sind. In der Folge hat der Kostenausgleich für die vollen Platzkosten zu erfolgen.

    Vielleicht hilft das schon etwas zur Aufklärung. (Ich schau mir den Beitrag demnächst noch mal an.)

    Ein schönes Wochenende
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

    Kommentar


      #4
      Ich habe den Beitra etwas gegliedert und durch Erläuterung ergänzt


      An der Schule in Brandenburg ist der Elternbeitrag für den Hort im Schulgeld enthalten, dieser Betrag ist für Brandenburger und Berliner Eltern gleich.

      Eltern aus anderen Landkreisen/Gemeinden in Brandenburg (zumindest für eine Gemeinde weiß ich es definitiv) scheinen „nur“ das Schulgeld (inkl. Hortbeitrag) zu zahlen und keinen Elternbeitrag mehr in Ihrer jeweiligen Gemeinde
      Das ist in Brandenburg üblich und richtig bei der Betreuung von Kindern in anderen als der Wohnortgemeinde.

      Berliner Eltern müssen laut Staatsvertrag den Elternbeitrag jedoch nach Berlin zahlen und nicht nach Brandenburg.
      Auch das ist korrekt und entspricht Artikel 6 des Staatsvertrages ("Die Kostenbeiträge der Leistungsberechtigten (Elternbeiträge) werden vom jeweils Leistungsverpflichteten nach den für ihn maßgeblichen Vorschriften festgesetzt und erhoben.")

      Nun meine ersten Fragen:

      1. Laut Staatsvertrag muss doch die Kostenübernahme an Berlin sämtliche Kosten abdecken (inkl. Elternbeitrag). Zumindest habe ich das so auch in dem anderen Eintrag hier im Forum verstanden. Oder gilt dies für private Schulen nicht (der Antrag auf Kostenübernahme geht auf jeden Fall über die Gemeinde)?
      Die Schule mit Hort liegt in Brandenburg und so hat Berlin einen vollen Kostenausgleich für den Hort zu zahlen (in dem auch ein in Brandenburg zu entrichtender Elternbeitrag, den Sie wohl in Berlin wegen der Elternbeitragsfreiheit nicht mehr entrichten, enthalten ist.) Der Standortgemeinde der Schule/Hort entstehen für Ihr Kind keine Kosten, da sie die vollen Platzkosten von Berlin erhält (wie sich in diesem Fall die Kostenteilung zwischen Kreis und Gemeinde verhalten, vernachlässigen wir hier.)

      2. Wenn dieser Elternbeitrag in den Ausgleichszahlungen enthalten ist, müsste dieser doch von der Gemeinde dem Träger zugeleitet werden bzw. entsprechend so gerechnet werden, dass der Träger keinen Elternbeitrag für die Berliner Kinder an die Gemeinde zahlen muss (wie da was verrechnet wird erschließt sich mir leider noch nicht so ganz). Daraus ergibt sich für mich die Frage, ob ein Elternbeitrag für den Hort von den Berliner Eltern (in gleicher Höhe wie für Brandenburger Eltern, die keinen weiteren Beitrag an ihre Gemeinden zahlen müssen) begründbar ist?
      Jetzt wird es für mich verwirrend. Ich bitte Sie, die bisherigen Antworten zur Kenntnis zu nehmen und auf dieser Basis ggf. weitere Fragen zu stellen.
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #5
        Erst einmal vielen Dank Herr Diskowski und Familie Strange für die Antworten.

        In der Zwischenzeit hat sich geklärt, dass Berlin die vollen Platzkosten an die Gemeinde überweist und Berliner Eltern keinen Elternbeitrag an die Gemeinde/den träger zu leisten haben. Soweit so gut.

        Die für mich immer noch offene Frage ist, inwieweit die Schule von den Berlinern Eltern (zumindest indirekt) einen Elternbeitrag erhebt oder nicht.

        Die Situation ist wie folgt (zur Veranschaulichung hinterlege ich mal fiktive Beiträge):
        Die Schule erhebt in der Grundschule ein Schulgeld (nehmen wir fiktiv 300€). Brandenburger Eltern geben noch einen Zettel zur Berechnung des Elternbeitrags für den Hort ab, der errechnete Betrag wird aber nicht gesondert eingezogen, da für alle Kinder, die den Hort besuchen der zu entrichtende Elternbeitrag nach KitaG mit dem Schulgeld abgegolten ist (ein entsprechender Passus findet sich in den Verträgen nicht, sondern das Vorgehen wird nur mündlich erklärt). Auf der Jahresabrechnung wird der Elternbeitrag für den Hort bei den Brandenburger Kindern jedoch gesondert ausgewiesen (fiktiv: 250€ Schulgeld + 50€ Elternbeitrag für Hort). Je nach errechnetem Beitrag für den Hort kann sich dieses Verhältnis natürlich auch anders gestalten.
        Als die Berliner Eltern noch in Berlin einen Elternbeitrag bezahlt haben (nehmen wir auch hier fiktiv 50€) wurde das Schulgeld nach Vorlage der Beitragsfestsetzung aus Berlin, um diesen Betrag gekürzt (Berliner Eltern bezahlten fiktiv 250€ Schulgeld und den eentsprechenden Elternbeitrag an Berlin). Auch hier sind natürlich andere Konstellationen möglich, je nachdem wie hoch der Beitrag von Berlin festgesetzt wurde.
        Da zurzeit der Beitrag in Berlin für 1+2 Klässler 0€ beträgt wird nichts mehr vom Schulgeld abgezogen (Eltern zahlen die fiktiven 300€).
        Frage ist, ob dieses Vorgehen so korrekt ist, aus dem o.g. Beispiel ergibt sich, dass Hortkinder unterschiedlich viel Schulgeld bezahlen (z.B. in der 1. Klasse Berliner 300€, Brandenburger 250€ (+ 50€ Hortgeld)). Weg von den Landesgrenzen ist bei diesem Vorgehen natürlich allgemein ein Unterschiedliches Schulgeld, je nach festzusetzendem Elternbeitrag für den Hort möglich, jedoch wird es dann noch komplizierter, da ggf. ja auch das Schulgeld sozialgerecht reduziert werden kann, also nehmen wir die fiktiven Zahlen mal als Maximalbeträge. Zusätzlich möchte ich anmerken, dass wohl 5+6 Klässler, die den Hort nicht mehr besuchen ebenfalls das fiktive Schulgeld von 300€ zahlen.
        Ich frage mich nun, ob man einen laut Gesetz zu erhebenen Beitrag (Elternbeitrag Hort) mit einem von einem Träger relativ frei zu gestaltenen Beitrag (Schulgeld) in dieser Weise mischen darf und somit an sich unterschiedlich hohe Beiträge (abgesehen von sozialgerechten Reduzierungen, welche ja ebenfalls vorgeschrieben sind) erheben darf.

        Aus Sicht des Trägers dient dieses Vorgehen der Verwaltungsvereinfachung.
        Die Gemeinde sagt, dass sie die Aussage der Schule hat, dass Berliner Eltern keinen Elternbeitrag für den Hort bezahlen, sondern nur Schulgeld, und über das Schulgeld darf die Gemeinde nichts sagen.
        Wieviel Geld der Träger von der durch Berlin geleisteten Ausgleichzahlung erhält, habe ich bis heute nicht verstanden.

        Ich möchte an dieser Stelle ganz deutlich sagen, dass ich auch der Meinung bin (wie durch andere in anderen Beiträgen schon angeklungen), dass sich der Staatsvertrag eindeutig überholt hat und jeder dort zahlen sollte, wo sein Kind zur Schule geht. Aber momentan existiert der Staatsvertrag halt. Berlin zahlt die komplette Summe und wir das Schulgeld, in dem ein Elternbeitrag für den Hort (zumindest für die Brandenburger) von x€ enthalten ist. Das ist für mich unverständlich und sieht nach einer doppelten Gebührenerhebung (einmal von Berlin, einmal von uns) aus. Aber vielleicht sehe ich das auch falsch?

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