Hallo,
ich bin auf dieses sehr interessante Forum gestoßen und hoffe, dass Sie mir helfen können einige Dinge im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag und den daraus resultierenden Ausgleichszahlungen zu verstehen. Natürlich habe ich den anderen Eintrag zum Thema Staatsvertrag gelesen, jedochklärt dieser nicht alle meine Fragen und da er auch schon etwas älter ist, hielt ich ein neues Thema für angebracht (ansonsten bitte verschieben).
Wir wohnen in Berlin und meine Tochter geht ab dem Sommer auf eine private Schule und den angegliederten Hort in Brandenburg. Leider ist momentan die Freude darauf etwas getrübt und ich hoffe, dass sich dies durch ein besseres Verständnis der Thematik und Gespräche mit den Beteiligten noch gibt, denn eigentlich freuen wir uns alle sehr auf die Schule .
Nun zu meinen Fragen
An der Schule ist der Elternbeitrag für den Hort im Schulgeld enthalten, dieser Betrag ist für Brandenburger und Berliner Eltern gleich. Eltern aus anderen Landkreisen/Gemeinden in Brandenburg (zumindest für eine Gemeinde weiß ich es definitiv) scheinen „nur“ das Schulgeld (inkl. Hortbeitrag) zu zahlen und keinen Elternbeitrag mehr in Ihrer jeweiligen Gemeinde (mit den Gesetzen diesbezüglich habe ich mich nicht beschäftigt, gehe aber davon aus, dass die Elternbeiträge, die an die Schule gezahlt werden schlicht die Elternbeiträge, die eigentlich an die jeweilige Gemeinde gehen ersetzt). Berliner Eltern müssen laut Staatsvertrag den Elternbeitrag jedoch nach Berlin zahlen und nicht nach Brandenburg.
Nun meine ersten Fragen:
1. Laut Staatsvertrag muss doch der Antrag auf Kostenübernahme an Berlin sämtliche Kosten abdecken (inkl. Elternbeitrag). Zumindest habe ich das so auch in dem anderen Eintrag hier im Forum verstanden. Oder gilt dies für private Schulen nicht (der Antrag auf Kostenübernahme geht auf jeden Fall über die Gemeinde)?
2. Wenn dieser Elternbeitrag in den Ausgleichszahlungen enthalten ist, müsste dieser doch von der Gemeinde dem Träger zugeleitet werden bzw. entsprechend so gerechnet werden, dass der Träger keinen Elternbeitrag für die Berliner Kinder an die Gemeinde zahlen muss (wie da was verrechnet wird erschließt sich mir leider noch nicht so ganz). Daraus ergibt sich für mich die Frage, ob ein Elternbeitrag für den Hort von den Berliner Eltern (in gleicher Höhe wie für Brandenburger Eltern, die keinen weiteren Beitrag an ihre Gemeinden zahlen müssen) begründbar ist?
Außerdem steht im Raum (wurde bisher nicht nachvollziehbar belegt), dass der Gemeinde durch die Berliner Kinder ein Differenzbetrag entsteht. Die Kostenberechnung beruht wohl auf einer Mischkalkulation aus Platzkosten, Sachkosten und Gemeinkosten, die jährlich angepasst wird.
Daraus ergeben sich die nächsten Fragen:
1. Wenn der Antrag an Berlin sämtliche Kosten abdecken muss, sollten die aufgeführten Kosten doch darin enthalten sein, oder? Das würde bedeuten, dass ein Differenzbetrag nur entstehen kann, sofern Berlin die Kosten nicht zu 100% übernimmt, sondern nur einen Teil.
2. Aus meiner Sicht ist eine pauschale Aussage für alle Berliner Kinder nicht zulässig, da sich der maximale Kostenübernahmebetrag nach den von Berlin genehmigten Modulen richtet und somit für die Kinder unterschiedlich ausfällt. Somit müsste eine Aussage für jedes einzelne Kind erfolgen (zumindest getrennt nach genehmigten Modulen). Es steht für mich außer Frage, dass die Gemeinde/Schule einen Differenzbetrag ausgeglichen bekommen muss, die Frage ist nur auf welchem Wege, pauschal über alle Kinder unabhängig von der Kostenübernahme aus Berlin erscheint mir nicht logisch. Gibt es irgendwelche Erfahrungen mit solchen Situationen, wo Berlin nicht 100% der Kosten übernimmt?
3. Sofern sich diese Kosten in der Gemeinde während der Schulzeit verändern, müsste diese dann einen neuen Antrag auf Kostenübernahme an Berlin senden (mit den aktualisierten Kostensätzen)?
Ich bin für alle Antworten dankbar, die mir helfen diese scheinbar recht verstrickte Situation zu verstehen
ich bin auf dieses sehr interessante Forum gestoßen und hoffe, dass Sie mir helfen können einige Dinge im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag und den daraus resultierenden Ausgleichszahlungen zu verstehen. Natürlich habe ich den anderen Eintrag zum Thema Staatsvertrag gelesen, jedochklärt dieser nicht alle meine Fragen und da er auch schon etwas älter ist, hielt ich ein neues Thema für angebracht (ansonsten bitte verschieben).
Wir wohnen in Berlin und meine Tochter geht ab dem Sommer auf eine private Schule und den angegliederten Hort in Brandenburg. Leider ist momentan die Freude darauf etwas getrübt und ich hoffe, dass sich dies durch ein besseres Verständnis der Thematik und Gespräche mit den Beteiligten noch gibt, denn eigentlich freuen wir uns alle sehr auf die Schule .
Nun zu meinen Fragen
An der Schule ist der Elternbeitrag für den Hort im Schulgeld enthalten, dieser Betrag ist für Brandenburger und Berliner Eltern gleich. Eltern aus anderen Landkreisen/Gemeinden in Brandenburg (zumindest für eine Gemeinde weiß ich es definitiv) scheinen „nur“ das Schulgeld (inkl. Hortbeitrag) zu zahlen und keinen Elternbeitrag mehr in Ihrer jeweiligen Gemeinde (mit den Gesetzen diesbezüglich habe ich mich nicht beschäftigt, gehe aber davon aus, dass die Elternbeiträge, die an die Schule gezahlt werden schlicht die Elternbeiträge, die eigentlich an die jeweilige Gemeinde gehen ersetzt). Berliner Eltern müssen laut Staatsvertrag den Elternbeitrag jedoch nach Berlin zahlen und nicht nach Brandenburg.
Nun meine ersten Fragen:
1. Laut Staatsvertrag muss doch der Antrag auf Kostenübernahme an Berlin sämtliche Kosten abdecken (inkl. Elternbeitrag). Zumindest habe ich das so auch in dem anderen Eintrag hier im Forum verstanden. Oder gilt dies für private Schulen nicht (der Antrag auf Kostenübernahme geht auf jeden Fall über die Gemeinde)?
2. Wenn dieser Elternbeitrag in den Ausgleichszahlungen enthalten ist, müsste dieser doch von der Gemeinde dem Träger zugeleitet werden bzw. entsprechend so gerechnet werden, dass der Träger keinen Elternbeitrag für die Berliner Kinder an die Gemeinde zahlen muss (wie da was verrechnet wird erschließt sich mir leider noch nicht so ganz). Daraus ergibt sich für mich die Frage, ob ein Elternbeitrag für den Hort von den Berliner Eltern (in gleicher Höhe wie für Brandenburger Eltern, die keinen weiteren Beitrag an ihre Gemeinden zahlen müssen) begründbar ist?
Außerdem steht im Raum (wurde bisher nicht nachvollziehbar belegt), dass der Gemeinde durch die Berliner Kinder ein Differenzbetrag entsteht. Die Kostenberechnung beruht wohl auf einer Mischkalkulation aus Platzkosten, Sachkosten und Gemeinkosten, die jährlich angepasst wird.
Daraus ergeben sich die nächsten Fragen:
1. Wenn der Antrag an Berlin sämtliche Kosten abdecken muss, sollten die aufgeführten Kosten doch darin enthalten sein, oder? Das würde bedeuten, dass ein Differenzbetrag nur entstehen kann, sofern Berlin die Kosten nicht zu 100% übernimmt, sondern nur einen Teil.
2. Aus meiner Sicht ist eine pauschale Aussage für alle Berliner Kinder nicht zulässig, da sich der maximale Kostenübernahmebetrag nach den von Berlin genehmigten Modulen richtet und somit für die Kinder unterschiedlich ausfällt. Somit müsste eine Aussage für jedes einzelne Kind erfolgen (zumindest getrennt nach genehmigten Modulen). Es steht für mich außer Frage, dass die Gemeinde/Schule einen Differenzbetrag ausgeglichen bekommen muss, die Frage ist nur auf welchem Wege, pauschal über alle Kinder unabhängig von der Kostenübernahme aus Berlin erscheint mir nicht logisch. Gibt es irgendwelche Erfahrungen mit solchen Situationen, wo Berlin nicht 100% der Kosten übernimmt?
3. Sofern sich diese Kosten in der Gemeinde während der Schulzeit verändern, müsste diese dann einen neuen Antrag auf Kostenübernahme an Berlin senden (mit den aktualisierten Kostensätzen)?
Ich bin für alle Antworten dankbar, die mir helfen diese scheinbar recht verstrickte Situation zu verstehen
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