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Kalkulatorische Miete möglich? Elterninitiative

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    Kalkulatorische Miete möglich? Elterninitiative

    Liebe Experten,

    folgender Sachverhalt:

    Wir betreiben eine Kita im Rahmen einer Elterninitiative. Damals hat ein Elternteil 120.000,00 Euro Kredit aufgenommen, um ein Gebäude zu finanzieren, welches der Kita gehören soll. Die Stadt hat eingewilligt, uns die Kosten über einen Mietzins zu finanzieren, welcher nun jahrelang an das eine Elternteil ging, damit er seinen Kredit abstottern konnte. Die Stadt hat dabei einen Mietvertrag zwischen dem Kreditgeber und uns als Verein akzeptiert (meiner Meinung nach absoluter Blödsinn, da das Gebäude ja immer schon dem Verein gehörte, und nicht dem Geldgeber, dieser hat ja nur ein wirtschaftlicher Recht)

    Das Gebäude befindet sich auf einem Grundstück, welches wir von der Stadt gepachtet haben.

    Gebäude gehört dem Verein.

    Folgendes: der Kredit ist nun abgezahlt. Der finanzierende Elternteil erhebt keine Ansprüche mehr auf Miete, da ja sein Kredit abgezahlt ist.

    Dürfen wir nun die berechnete Miete "selber einstreichen" (das Haus gehört ja uns und wurde durch den Verein komplett selbst finanziert). Das käme uns sehr zu gute, da wir massive finanzielle Probleme haben, welche aus hohen Rückzahlungsansprüchen der Stadt wegen Abrechnungen 2014- jetzt resultieren. Wenn das geht, schreiben wir im Finanzplan dann einfach "kalkulatorische Miete"? Und bekommen wir dann diese Summen genauso ausgezahlt, wie die letzten Jahre?

    Es wäre ein gutes Argument der Stadt ggü. bzw. ein Angebot unsererseits mit diesem Mietzins unsere Schulden bei der Stadt zu tilgen.

    Eine Antwort wäre äusserst hilfreich.

    #2
    Wirklich kompliziert aus meiner Sicht ... daher wäre es vorteilhaft, wenn mehrere Forumsteilnehmer diese Frage diskutieren würden.

    Unstrittig sind m.E. die Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für das Gebäude (und das Grundstück, falls dieses nicht von der Stadt gepflegt wird) von der Stadt zu tragen. Eine Pacht für das Grundstück zahlen Sie sicher nicht - oder es wird über die Finanzierung verrechnet!?

    Strittig könnte somit die Zahlung eines Mietzins sein für die Zur-Verfügungstellung des Hauses durch den Verein. Hier könnte man wohl einerseits den Standpunkt einnehmen, dass ein Mietzins zu zahlen ist, da der Verein sein eigenes Gebäude zur Verfügung stellt - womit formal die Voraussetzungen erfüllt wären.

    Andererseits könnte man einwenden, dass die Stadt das Gebäude finanziert hat, dass also kein Mietzins (als Verzinsung des eingesetzten Vermögens) anfällt.

    Womöglich liegt, wie so oft, die Wahrheit in der Mitte
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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      #3
      Aus meiner Sicht ist die Antwort ganz einfach: Da die Stadt einen Mietvertrag abgeschlossen hatte, schuldet sie den Mietzins. Dadurch wird sie nicht Eigentümer des Gebäudes. Ist jetzt der Träger Eigentümer des Gebäudes, kann er eine kalkulatorische Miete gegenüber der Stadt ansetzen.

      Hätte die Stadt keinen Mietvertrag, sondern einen Kaufvertrag abgeschlossen und wäre sie damit Eigentümer der Immobilie, die sie über die Zeit abbezahlt hätte, dann müsste sie nur das Gebäude zur Verfügung stellen und es bliebe kein Raum für eine kalkulatorische Miete.

      Es kommt nur darauf an, wer tatsächlich Eigentümer des Gebäudes laut Grundbucheintrag ist.

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        #4
        Aus meiner Sicht ist die Antwort ganz einfach: Da die Stadt einen Mietvertrag abgeschlossen hatte, schuldet sie den Mietzins.
        Hallo Michel, dass die Stadt einen Mietvertrag abgeschlossen hat, lese ich aus der Frage nicht heraus. Die Stadt hatte vormals den Mietvertrag zwischen dem Finanzier und dem Verein akzeptiert .... und jetzt geht es m.E. darum, ob für dieses Gebäude, das dem Verein gehört, eine kalkulatorische Miete berücksichtigt wird.

        ....oder habe ich was missverstanden???
        Es grüßt freundlich
        Detlef Diskowski

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