Hallo,
im "Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Brandenburgisches Gute-KiTa-Gesetz)" vom 1. April 2019 https://www.landesrecht.brandenburg....il.jsp?id=8078
heißt es in Artikel 1 Punkt 4.:
Der erste Teil des Satzes ist klar. Die öTöJh müssen die Einnahmeausfälle der Träger ausgleichen und erhalten diese Ausgleichszahlungen vom Land erstattet. Ob das Land diese Zahlungen richtig kalkuliert hat, da bin ich gespannt.
Mich verwirrt der zweite Teil des Satzes. Welche Einnahmeausfälle hat der öTöJh? Bisher war ich der Meinung, der öTöJh hat "Ausgabeausfälle". Es heißt doch in den Publikationen zur Begründung des Gesetzes, dass das Gesetz bezweckt, dass bedürftige Familien nicht erst duch einen Antrag von der Beitragszahlung befreit werden. Diese Anträge wurden doch an den öTöJh gestellt und dieser zahlte für die Familie den Elternbeitrag an den Träger. Und diese Ausgabe des öTöJh fällt jetzt weg. (Jedenfalls zu großen Teilen, so ganz hat das Gesetz IMHO sein Ziel nicht erreicht.)
Oder habe ich da was falsch verstanden?
im "Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Brandenburgisches Gute-KiTa-Gesetz)" vom 1. April 2019 https://www.landesrecht.brandenburg....il.jsp?id=8078
heißt es in Artikel 1 Punkt 4.:
Das Land erstattet den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Kosten für diese Ausgleichszahlungen und gleicht die Einnahmeausfälle der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe aus.
Mich verwirrt der zweite Teil des Satzes. Welche Einnahmeausfälle hat der öTöJh? Bisher war ich der Meinung, der öTöJh hat "Ausgabeausfälle". Es heißt doch in den Publikationen zur Begründung des Gesetzes, dass das Gesetz bezweckt, dass bedürftige Familien nicht erst duch einen Antrag von der Beitragszahlung befreit werden. Diese Anträge wurden doch an den öTöJh gestellt und dieser zahlte für die Familie den Elternbeitrag an den Träger. Und diese Ausgabe des öTöJh fällt jetzt weg. (Jedenfalls zu großen Teilen, so ganz hat das Gesetz IMHO sein Ziel nicht erreicht.)
Oder habe ich da was falsch verstanden?
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