warten wir mal die neuesten Urteile ab. Das OVG befasste sich ja auch mit dem Staffelungskriterium.
es bleibt spannend.
Hinsichtlich der Staffelung der Beiträge nach der Zahl der unterhaltspflichtigen Kinder hat der Senat Regelungen, die für das zweite Kind eine Reduzierung um 20% und das dritte und weitere Kinder um 40% vorsehen, im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gesehen.
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