Hallo an alle,
im Zusammenhang mit der Beitragsfreiheit fällt oft der Begriff "Konnexitätsausgleich". Klar, wenn das Land den nachgeordneten Behörden Aufgaben überträgt, müssen diese für die wachsende Verwaltungslast einen Ausgleich erhalten.
Schon beim beitragsfreien Vorschuljahr habe ich mich gewundert, dass nur der Konnexitätsausgleich für das Jugendamt geregelt wurde. Na gut, habe ich damals gedacht, die größere Last tragen die Jugendämter.
Dieses Mal ist das anders. Den kommunalen Kita-Trägern wird ein erhebliches Maß an Verwaltungsaufgaben übertragen. § 4 des Entwurfs der KitaBBV beschreibt eine umfangreiche Prüfung und Dokumentation. In § 5 kommen weiter Aufgaben hinzu, wobei durchaus noch fraglich ist, ob die in Absatz (1) genannte Stichtagsregelung praktischen Ansprüchen genügt. Nach jetziger Lage kommt Absatz (2) zur Anwendung und dann geht es richtig los!
Kann das sein, dass die Regierung die kommunalen Träger einfach vergisst? Oder gibt es andere Gründe? Soll das JA die Verwaltungsentschädigung weiterreichen? Dafür ist die beschriebene Höhe der Entschädigung eindeutig zu gering.
Oder steht den Trägern (es gibt ja auch freie) kein Konnexitätsausgleich zu, die können sich das Geld ja von den Eltern wiederholen? Das halte ich auch für schwer vorstellbar.
Ich bin ratlos.
Freundliche Grüße
Hascheff
im Zusammenhang mit der Beitragsfreiheit fällt oft der Begriff "Konnexitätsausgleich". Klar, wenn das Land den nachgeordneten Behörden Aufgaben überträgt, müssen diese für die wachsende Verwaltungslast einen Ausgleich erhalten.
Schon beim beitragsfreien Vorschuljahr habe ich mich gewundert, dass nur der Konnexitätsausgleich für das Jugendamt geregelt wurde. Na gut, habe ich damals gedacht, die größere Last tragen die Jugendämter.
Dieses Mal ist das anders. Den kommunalen Kita-Trägern wird ein erhebliches Maß an Verwaltungsaufgaben übertragen. § 4 des Entwurfs der KitaBBV beschreibt eine umfangreiche Prüfung und Dokumentation. In § 5 kommen weiter Aufgaben hinzu, wobei durchaus noch fraglich ist, ob die in Absatz (1) genannte Stichtagsregelung praktischen Ansprüchen genügt. Nach jetziger Lage kommt Absatz (2) zur Anwendung und dann geht es richtig los!
Kann das sein, dass die Regierung die kommunalen Träger einfach vergisst? Oder gibt es andere Gründe? Soll das JA die Verwaltungsentschädigung weiterreichen? Dafür ist die beschriebene Höhe der Entschädigung eindeutig zu gering.
Oder steht den Trägern (es gibt ja auch freie) kein Konnexitätsausgleich zu, die können sich das Geld ja von den Eltern wiederholen? Das halte ich auch für schwer vorstellbar.
Ich bin ratlos.
Freundliche Grüße
Hascheff
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