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"Gute-Kita-Gesetz" Maßnahme 2: "Fachkraft-Kind-Schlüssel"

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    "Gute-Kita-Gesetz" Maßnahme 2: "Fachkraft-Kind-Schlüssel"

    Einige Forennutzer und Besucher des Webinars http://www.kita-brandenburg.de/webinare/ wünschten sich eine Diskussion zur Bedeutung, Vordringlichkeit und Umsetzungsschwierigkeit der zehn Maßnahmen aus dem Instrumentenkasten des Gesetzes für Brandenburg. Um der Diskussion eine gewisse Ernsthaftigkeit zu geben, wäre es hilfreich, wenn tatsächlich über Prioritäten diskutiert würde; denn ähnlich wie beim Familienbudget sind auch dem Landeshaushalt Grenzen gesetzt.

    Dem Wunsch folgend werden hier die zehn Maßnahmen aus § 2 des KiQuTG zur Diskussion gestellt.

    "2. einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel in Tageseinrichtungen sicherstellen"
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

    #2
    Ich erwähnte an anderer Stelle https://kita-brandenburg-forum.de/fo...quot-gctid2055 schon die
    Mär von den "nur 7,5 Stunden finanzierte Betreuungszeit"
    Diese entsteht ja bekanntlich aus der Gestaltung der Personalschlüssel: 0,8 Erzieher für 6 h entspricht 1 Erzieher für 7:30 h. Im Hortbereich sind es 5:20 h.

    Es bringt nichts, an dieser Stelle noch mal zu erklären, warum das eine Milchmädchenrechnung ist. Wir müssen uns damit arrangieren und überlegen, ob der Personalschlüssel anders gestaltet werden kann, um der Diskussion die Grundlage zu entziehen, denn diese raubt uns unnötig Zeit und Kraft.

    Was kann man ändern?

    Die Kinderschlüsselzahlen (z. Zt. 5/11/15) zu ändern ist hier keine Option, die tauchen ja in der obigen Rechnung nicht auf. (Man begegnet übrigens immer noch hin und wieder der irrigen Ansicht, dass diese Zahlen eine vorgeschriebene Gruppengröße festlegen.)

    Die Mindestbetreuungszeit (6 h/4 h) ist zu tief im System verankert, eine Änderung ist wohl nicht zu erwarten. Bleibt das Verhältnis 0,8:1 (Hort 0,6:0,8).

    Es gibt drei Wege, das Verhältnis 0,8:1 zu ändern: die eine oder die andere Zahl oder beide.

    Die 1 würde ich beibehalten, nicht nur, weil sie schön glatt ist. Würde die 1 zu 1,2 werden (1,2 : 0,8 = 9 h : 6 h), würden die Kläger nur rufen: "Endlich haben sie es kapiert und vergüten 9 h!" Weitere Argumente würden nicht mehr zu ihnen durchdringen.

    Man kann aber genauso gut die 1 stehen lassen und aus der 0,8 (in ein oder zwei Schritten) eine 0,6 machen. (1 : 0,6 = 10 h : 6 h)

    Natürlich geht das nur bei gleichzeitiger Änderung der Kinderzahlen, aber es ist ohnehin nicht ratsam, meinen Vorschlag eigenständig durchzuführen.

    Die Änderung von 0,8 zu 0,6 führt natürlich erst einmal zu Erstaunen: "Wie, jetzt wollt ihr die Erzieherzahl für 6 h kürzen?" Die Antwort ist relativ einfach: "Nein, wir ändern nur das Verhältnis der Erzieherzahl für kurze und lange Betreuungszeit. Bevor ihr lamentiert, ermittelt erst mal die Erzieherzahl für eure Einrichtung."

    Nun muss natürlich noch aus statistischen Angaben der Kinderschlüssel ermittelt werden, bei dem vermieden wird, dass Kitas mit weniger Erziehern auskommen müssen. Auf der anderen Seite vermute ich, dass ein positiver Effekt (gleichgültig, welcher der drei Wege gewählt wird,) nicht gerade die trifft, die man immer lamentieren hört. Denn das sind in der Regel große Träger in großen Städten. Dazu habe ich eine informative Grafik gefunden:

    (DJI-Kinderbetreuungsreport 2018 https://www.dji.de/fileadmin/user_up...report2018.pdf)

    Auf dem Lande ist der Bedarf an langer Betreuungszeit größer. Verständlich, die Wege zur Arbeit sind oft länger. Gleichzeitig sind nach meiner Schätzung die Einrichtungen dort oft kleiner. Diese haben dann zu recht den größeren Nutzen von dieser Umstellung. Denn wenn am späten Nachmittag nur noch wenige Kinder betreut werden müssen, bedeutet das in einer großen Kita, dass ein Erzieher vielleicht noch zehn Kinder betreut, während in einer halb so großen Kita für fünf Kinder immer noch ein Erzieher gebraucht wird.

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      #3
      Ich erwähnte an anderer Stelle https://kita-brandenburg-forum.de/fo...quot-gctid2055 schon die
      Mär von den "nur 7,5 Stunden finanzierte Betreuungszeit"
      Diese entsteht ja bekanntlich aus der Gestaltung der Personalschlüssel: 0,8 Erzieher für 6 h entspricht 1 Erzieher für 7:30 h. Im Hortbereich sind es 5:20 h.

      Es bringt nichts, an dieser Stelle noch mal zu erklären, warum das eine Milchmädchenrechnung ist. Wir müssen uns damit arrangieren und überlegen, ob der Personalschlüssel anders gestaltet werden kann, um der Diskussion die Grundlage zu entziehen, denn diese raubt uns unnötig Zeit und Kraft.
      Das Missverständnis wurde aktiv von der Bertelsmann-Stiftung in die Welt gesetzt, weil sie nicht verstanden haben, dass die ZUMESSUNG von Personal etwas anderes ist als der VERGLEICH von Personal/Kinder zu einem Stichtag im Jahr.

      Inzwischen wissen sie es, aber das Missverständis ist bei Menschen, die nicht genau wissen wollen (sondern nur so ungefähr und vom Hörensagen) verankert. Denen ging es um dir richtige Aussage: "Lange Betreuungszeiten sind personell schlecht abgesichert!" Ob die Herleitung und die Begründung stimmen, war denen egal.

      Ob es jetzt sinnvoll ist, solche sehr grundsätzlichen Neukonzipierungen vorzunehmen, möchte ich bezweifeln. Vor Missdeutungen und Missverständnissen ist man niemals sicher; auch in Ihrem Vorschlag nicht.

      (Im Detail ließe sich viel dazu sagen; das überfordert aber sicher den Rahmen eines Forums. Tatsächlich aber wird so etwas diskutiert im "Facebook-Stil": als gefällt mir - gefällt mir nicht!
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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        #4
        Es spielt keine Rolle, woher das Missverständnis stammt. Es ist nicht totzukriegen, erst letzte Woche habe ich es in einer Versammlung gehört.

        Und ich bin sicher, dass die Politiker irgendwann darauf reagieren werden. Ob ohne oder wider besseres Wissen, spielt keine Rolle, einfach nur, weil es Wähler gibt, die das verlangen. Wählerstimmen gewinnen, ohne andere zu vergraulen, wer kann da schon widerstehen. Also wird es so kommen und das tut auch gar nicht weh.

        Es stimmt, eine große Diskussion ist nicht zu erwarten, sehen Sie meinen Beitrag einfach als offenen Brief an das Ministerium an. Und "Gefällt mir"-Buttons müssen nicht eingerichtet werden, solche Fragen müssen nicht demokratisch entschieden werden.

        Es gibt drei Wege, schrieb ich. Der von mir favorisierte muss nicht gewählt werden, aber einen anderen, einfacheren sehe ich nicht. Sie etwa?

        die richtige Aussage: "Lange Betreuungszeiten sind personell schlecht abgesichert!"
        Die Änderung des Fachkraft-Kind-Schlüssels ist nur eine Maßnahme. Kitaleiter sollten geschult werden, damit sie die vorhandenen Erzieher besser einsetzen können.

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          #5
          Man kann das so machen wie Sie vorschlagen; aber die möglichen Missverständnisse werden nur verschoben (eines haben Sie selber angedeutet; 0,6 ERSCHEINT dem Milchmädchen schlechter als 0,8). (Man erinnert sich an den Sportler, der mit dem Angebot, 1/3 der Einnahmen zu bekommen nicht einverstanden war, sondern mindestens 1/4 forderte )

          Das Problem liegt nicht in veränderten Maßzahlen und Rechenverfahren, sondern im Missverständnis über die Bedeutung und Aussagekraft der Maßzahlen:

          Die PERSONALZUMESSUNG -wie wir und andere Länder sie bestimmt haben- gibt an, wieviel Personal für Kinder welchen Alters, welcher Betreuungszeit (und ggf. anderer Faktoren) vorhanden sein muss und finanziert wird.

          Der PERSONALSCHLÜSSEL (eigentlich Personalressourceneinsatzschlüssel) ist ein Messwert, mit dem ich verschiedene Personalausstattungen vergleichen kann. (Ich zähle alle Erzieher-Arbeitsstunden zusammen und teile sie durch alle Kinder-Betreuungsstunden.)

          Solange der Unterschied nicht verstanden wird, wird es immer wieder Irritationen, Aufruhr und Polemik geben, wenn der z.B. im Ländermonitor der Bertelsmann-Stiftung veröffentlichte Personalschlüssel von der Personalzumessung nach KitaG abweicht; und er wird fast immer abweichen - nach oben oder nach unten, je nachdem welche Betreuungszeiten insgesamt vereinbart worden sind.

          Dieses Problem wird man auch nicht los, wenn man Ihrem Vorschlag zur Veränderung der Zumessung folgt!

          Man muss, finde ich, den Menschen, die sich in solche Debatten einmischen, auch abverlangen, dass sie sich informieren und auf einer sachlich argumentieren. Wer das nicht möchte, dem kommt man auch mit neuen Verfahren nicht bei.

          Zusammenfassend noch einmal für alle zum Nachlesen:

          Die Aussage, dass der EINE Schritt bei der Personalzumessung (bis 6 Std./mehr als 6 Std.) nicht mehr die Mitte der Betreuungszeiten abbildet - also die VIELEN langen Betreuungszeiten nicht durch WENIGEREN kurzen ausgleicht, ist richtig und verweist auf Veränderungsnotwendigkeiten.

          Die Aussage, in Brandenburg würden bei Kindern bis zur Einschulung nur Betreuungszeiten bis 7,5 Stunden finanziert, ist Unsinn!

          Nun gibt es auch den Vorschlag, den Personalschlüssel für die Personalzumessung zu verwenden - dann gibt es diese Unterschiede und Missverständnisse nicht mehr!

          Das ist grundsätzlich möglich, würde aber zu einer großen Anzahl von Zeitstufen führen (für jede Betreuungszeitenstunde gäbe es einen anderen Personalschlüssel). Das ist rechnerisch leicht möglich, würde aber die Personalausstattung der Kita sehr veränderbar machen. Eltern, die sich für eine Stunde mehr oder weniger entscheiden, würden unmittelbar den Personalschlüssel beeinflussen.

          Die Einbeziehung von Betreuungszeiten in die Personalausstattung soll ja für eine gewisse Gerechtigkeit sorgen, weil Einrichtungen, die lange Betreuungszeiten anbieten müssen, personell höher belastet sind. Damit das rational, nachvollziebar und kein Selbstbedienungsladen ist, muss es z.B. durch die Elternbeiträge korrigiert werden. Mit dem Abbau der Elternbeiträge insgesamt, geht dieses Korrektiv verloren.

          Also kommt man wohl nicht umhin, die Festlegung auch bei der Feststellung des Rechtsanspruchs anzuwenden, denn immerhin hängen ja erhebliche öffentliche Mittel an den damit zusammenhängenden Personalmengen. Bisher wird der Rechtsanspruch i.d.R. in diesen beiden Stufen bewilligt. Eine stundenweise Zumessung der Rechtsansprüche stößt aber vermutlich an praktische Grenzen in verschiedener Hinsicht.

          Zusammengefasst meine persönliche Meinung: Die Dinge sind meist etwas komplizierter und haben verschiedene Wirkungen und Nebenwirkungen! Deshalb machen mich Aussagen wie "Da müsste man doch einfach mal....." eher nachdenklich. I.d.R. zeigen sie nur, dass der Sachverhalt noch nicht richtig verstanden wurde.
          Es grüßt freundlich
          Detlef Diskowski

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            #6
            Man muss, finde ich, den Menschen, die sich in solche Debatten einmischen, auch abverlangen, dass sie sich informieren
            Richtig, man muss sich immer wieder bemühen, die richtige Erklärung zu verbreiten. Aber die Hoffnung, dass es eines Tages alle verstanden haben werden, sollte man fahren lassen. Irrtümer sterben nicht aus.

            Nun gibt es auch den Vorschlag, den Personalschlüssel für die Personalzumessung zu verwenden - dann gibt es diese Unterschiede und Missverständnisse nicht mehr!

            Das ist grundsätzlich möglich, würde aber zu einer großen Anzahl von Zeitstufen führen (für jede Betreuungszeitenstunde gäbe es einen anderen Personalschlüssel). Das ist rechnerisch leicht möglich, würde aber die Personalausstattung der Kita sehr veränderbar machen. Eltern, die sich für eine Stunde mehr oder weniger entscheiden, würden unmittelbar den Personalschlüssel beeinflussen.
            Ich bin begeistert! Nicht nur, dass es doch noch anders geht, nein, je länger ich darüber nachdenke, desto besser gefällt mir diese Variante. Aber bevor ich darauf eingehe, muss ich erst noch eine Weile darüber nachdenken. Nur eines schon: Ich musste beim Lesen an das Thema Pauschalen denken. (Sie werden sich erinnern, ist erst wenige Wochen her.) Ich stellte damals die Behauptung auf, im Computerzeitalter sind Pauschalen nicht nötig, vielleicht nicht man vorteilhaft.

            Damit das rational, nachvollziebar und kein Selbstbedienungsladen ist, muss es z.B. durch die Elternbeiträge korrigiert werden. Mit dem Abbau der Elternbeiträge insgesamt, geht dieses Korrektiv verloren.
            Das habe ich trotz meiner Skepsis bezüglich der jüngsten Entwicklung noch gar nicht gesehen. Ich halte es für dringend geboten, dass man diesbezüglich das beitragsfreie Vorschuljahr aufmerksam verfolgt und Maßnahmen entwickelt.

            Also kommt man wohl nicht umhin, die Festlegung auch bei der Feststellung des Rechtsanspruchs anzuwenden, denn immerhin hängen ja erhebliche öffentliche Mittel an den damit zusammenhängenden Personalmengen.
            Unbedingt!

            Bisher wird der Rechtsanspruch i.d.R. in diesen beiden Stufen bewilligt. Eine stundenweise Zumessung der Rechtsansprüche stößt aber vermutlich an praktische Grenzen in verschiedener Hinsicht.
            Das kann so nicht stimmen, und zwar mit gutem Grund.

            Ich habe kürzlich eine Satzung kennengelernt, die keine Betreuungzeitstufen enthielt, sondern für jede Stunde mehr einen prozentualen Aufschlag. Auf meinen Vorschlag, dass vier Betreuungszeitstufen ausreichend wären, wurde mir entgegengehalten, dass das zu einer höheren Belastung der Erzieher führen würde. Wenn die Eltern bei Vertragsabschluss nur die Wahl zwischen 6 h und 9 h hätten, wenn sie 7 h brauchen, dann lassen sie ihr Kind eben 9 h in der Einrichtung. Die Personalzumessung bleibt aber unverändert.

            Daraufhin erkundigte ich mich an anderer Stelle und erfuhr, dass der Rechtsanspruch stundengenau bestätigt wird und der Betreuungsvertrag nur für den Rechtsanspruch abgeschlossen wird.

            Zusammengefasst meine persönliche Meinung: Die Dinge sind meist etwas komplizierter und haben verschiedene Wirkungen und Nebenwirkungen! Deshalb machen mich Aussagen wie "Da müsste man doch einfach mal....." eher nachdenklich. I.d.R. zeigen sie nur, dass der Sachverhalt noch nicht richtig verstanden wurde.
            Wie kommt es, dass ich jetzt an die Beitragsbefreiung denken muss?

            Naja, ist ein anderes Thema.

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              #7
              Nun gibt es auch den Vorschlag, den Personalschlüssel für die Personalzumessung zu verwenden - dann gibt es diese Unterschiede und Missverständnisse nicht mehr!
              Bei aller Begeisterung meinerseits, die Zeit ist noch nicht reif. Vorher sind noch einige Maßnahmen erforderlich:
              • Zunächst muss die Datenverwaltung aufeinen modernen Stand gebracht werden. Andernfalls steigt der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig.

                Diese Maßnahme ist auch aus vielen anderen Gründen dringend geboten und sollte vom MBJS mit hoher Priorität vorangetrieben werden.[/*]
              • Erst dann kann die jährliche Statistik die erforderlichen Daten präziser erfassen, um die Folgen der Umstellung mit erforderlicher Präzision abschätzen zu können.

                Eben las ich in einem Material des Ministeriums (https://mbjs.brandenburg.de/media_fa...ita-rechts.pdf) auf Seite 2:

                Die tägliche Betreuungszeit liegt bei durchschnittlich rund 8,4 Stunden.
                Ich behaupte, das kann das Ministerium gar nicht wissen, dazu ist die jährliche Statistikmeldung nicht präzise genug. Der reale Wert wird darunter liegen.[/*]
              • Erst wenn man für jedes Kind die stundengenaue Betreuungszeit kennt, lässt sich oben genannte Variante realisieren, und der Personalschlüssel für das neue System bestimmen, ohne dass einerseits Kitas dabei schlechter als vorher abschneiden und andererseits die Personalausstattung nur moderat steigt.[/*]


              Wenn nicht bald mit den ersten Schritten begonnen wird, kommen die Politiker wieder mit einem Schnellschuss ...

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