Zitat von Detlef Diskowski
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Zitat von Detlef Diskowski
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Zitat von Detlef Diskowski
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Zunächst haben wir den Fall, dass Eltern ihr Kind auch im Urlaub länger als vier Stunden in den Hort schicken wollen. Dann liegt zweifellos kein Rechtsanspruch vor.
Zitat von Ulrich Häusler
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Ich habe mal über den Daumen gepeilt: Geht man davon aus, dass für vier Stunden die Personalkosten vom Jugendamt mitfinanziert werden und weitere zwei Stunden allein vom Träger finanziert werden müssten, dann liegt man mit einer Pauschale von 12,50 €/Woche in der richtigen Größenordnung.
Aber dieser Fall wird eher die Ausnahme sein.
Betrachten wir den Fall, dass Eltern arbeiten müssen und deshalb ihr Kind (länger als vier Stunden) in den Hort schicken wollen. Für mich besteht kein Zweifel, dass das Jugendamt (unabhängig von der Klassenstufe) den erweiterten Rechtsanspruch bescheiden wird. Damit besteht Anspruch auf sozialverträgliche Staffelung.
Zitat von Detlef Diskowski
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