Am 14.12.2017 hat der Bundestag das "Gute-Kita-Gesetz" beschlossen. Damit hat die bundesweite fachpolitische Diskussion einen vorläufigen Abschluss gefunden, in der Verbände, Gewerkschaften und anfangs auch die Bundesregierung ein Bundesgesetz forderten, um die sehr unterschiedliche Situation in der Personalausstattung, in den Betreuungsgraden und in den Bildungsplänen zu vereinheitlichen. Diese gravierenden Unterschiede zwischen den Ländern erscheinen Vielen als Versagen des Föderalismus und sie forderten daher ein massives Engagement des Bundes. Das "Gute-Kita-Gesetz" löst die sehr weitgehenden Erwartungen nur im Ansatz ein, und aus dem Vorhaben eines "Qualitätsgesetzes" ist inzwischen ein "QualitätsENTWICKLUNGSgesetz" geworden!
Aber wird tatsächlich alles besser, wenn es der Bund regelt; und sind einheitliche Standards überhaupt eine realistische Perspektive? Was bleibt sinnvollerweise regional- was landesspezifisch und was sollte einheitlich sein? Es gibt aus meiner Sicht durchaus Gründe, über ein Vorhaben bundesgesetzlicher Regelungen zur Kita-Qualität gründlicher nachzudenken und über die Regelungsinhalte und die besten Wege für ein notwendiges Bundesengagement zu diskutieren.
Diese Frage des möglichst konstruktiven Zusammenwirkens von Bund und Ländern soll den ersten Teil des Online-Vortrags ausmachen.
Im "Gute-Kita-Gesetz" sind Bereiche benannt, in denen die Qualität der Kindertagesbetreuung in den Ländern weiterentwickelt werden soll, der Bund hat für seine Beteiligung finanzielle Mittel eingestellt und es ist nun an den Ländern, den bundesgesetzlichen Rahmen für sich zu füllen. Hierfür müssen die jeweils vordringlichen Entwicklungsbereiche benannt, Alternativen abgewogen und Strategien zur Verbesserung der Qualität entwickelt werden. Dieser Prozess hat auch in Brandenburg begonnen.
In diesem 60 bis 90 Minuten dauernden Online-Vortrag werden die Qualitätsentwicklungsbereiche beschrieben, damit die Webinarteilnehmer*innen den Prozess im Land Brandenburg kompetent verfolgen begleiten und Diskussionsbeiträge einordnen können; und es soll und kann in diesem Rahmen nicht darum gehen die Handlungsoptionen selber zu diskutieren und zu bewerten.
Anmeldungen zum Online-Vortrag/Webinar über folgende Seite: https://kita-brandenburg.edudip.com/w/324544
Aber wird tatsächlich alles besser, wenn es der Bund regelt; und sind einheitliche Standards überhaupt eine realistische Perspektive? Was bleibt sinnvollerweise regional- was landesspezifisch und was sollte einheitlich sein? Es gibt aus meiner Sicht durchaus Gründe, über ein Vorhaben bundesgesetzlicher Regelungen zur Kita-Qualität gründlicher nachzudenken und über die Regelungsinhalte und die besten Wege für ein notwendiges Bundesengagement zu diskutieren.
Diese Frage des möglichst konstruktiven Zusammenwirkens von Bund und Ländern soll den ersten Teil des Online-Vortrags ausmachen.
Im "Gute-Kita-Gesetz" sind Bereiche benannt, in denen die Qualität der Kindertagesbetreuung in den Ländern weiterentwickelt werden soll, der Bund hat für seine Beteiligung finanzielle Mittel eingestellt und es ist nun an den Ländern, den bundesgesetzlichen Rahmen für sich zu füllen. Hierfür müssen die jeweils vordringlichen Entwicklungsbereiche benannt, Alternativen abgewogen und Strategien zur Verbesserung der Qualität entwickelt werden. Dieser Prozess hat auch in Brandenburg begonnen.
In diesem 60 bis 90 Minuten dauernden Online-Vortrag werden die Qualitätsentwicklungsbereiche beschrieben, damit die Webinarteilnehmer*innen den Prozess im Land Brandenburg kompetent verfolgen begleiten und Diskussionsbeiträge einordnen können; und es soll und kann in diesem Rahmen nicht darum gehen die Handlungsoptionen selber zu diskutieren und zu bewerten.
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