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Das "Gute-Kita-Gesetz"

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    Das "Gute-Kita-Gesetz"

    Am 14.12.2017 hat der Bundestag das "Gute-Kita-Gesetz" beschlossen. Damit hat die bundesweite fachpolitische Diskussion einen vorläufigen Abschluss gefunden, in der Verbände, Gewerkschaften und anfangs auch die Bundesregierung ein Bundesgesetz forderten, um die sehr unterschiedliche Situation in der Personalausstattung, in den Betreuungsgraden und in den Bildungsplänen zu vereinheitlichen. Diese gravierenden Unterschiede zwischen den Ländern erscheinen Vielen als Versagen des Föderalismus und sie forderten daher ein massives Engagement des Bundes. Das "Gute-Kita-Gesetz" löst die sehr weitgehenden Erwartungen nur im Ansatz ein, und aus dem Vorhaben eines "Qualitätsgesetzes" ist inzwischen ein "QualitätsENTWICKLUNGSgesetz" geworden!

    Aber wird tatsächlich alles besser, wenn es der Bund regelt; und sind einheitliche Standards überhaupt eine realistische Perspektive? Was bleibt sinnvollerweise regional- was landesspezifisch und was sollte einheitlich sein? Es gibt aus meiner Sicht durchaus Gründe, über ein Vorhaben bundesgesetzlicher Regelungen zur Kita-Qualität gründlicher nachzudenken und über die Regelungsinhalte und die besten Wege für ein notwendiges Bundesengagement zu diskutieren.

    Diese Frage des möglichst konstruktiven Zusammenwirkens von Bund und Ländern soll den ersten Teil des Online-Vortrags ausmachen.

    Im "Gute-Kita-Gesetz" sind Bereiche benannt, in denen die Qualität der Kindertagesbetreuung in den Ländern weiterentwickelt werden soll, der Bund hat für seine Beteiligung finanzielle Mittel eingestellt und es ist nun an den Ländern, den bundesgesetzlichen Rahmen für sich zu füllen. Hierfür müssen die jeweils vordringlichen Entwicklungsbereiche benannt, Alternativen abgewogen und Strategien zur Verbesserung der Qualität entwickelt werden. Dieser Prozess hat auch in Brandenburg begonnen.

    In diesem 60 bis 90 Minuten dauernden Online-Vortrag werden die Qualitätsentwicklungsbereiche beschrieben, damit die Webinarteilnehmer*innen den Prozess im Land Brandenburg kompetent verfolgen begleiten und Diskussionsbeiträge einordnen können; und es soll und kann in diesem Rahmen nicht darum gehen die Handlungsoptionen selber zu diskutieren und zu bewerten.

    Anmeldungen zum Online-Vortrag/Webinar über folgende Seite: https://kita-brandenburg.edudip.com/w/324544
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

    #2
    Bedauerlicherweise bin ich am 5.3. verhindert, nicht wegen Fasching, sondern auf Grund einer andern Veranstaltung.

    Aber vielleicht überdenken Sie den Termin noch mal, am Faschingsdienstag wird die Beteiligung nicht so hoch sein, auch wenn Brandenburg keine Faschingshochburg ist.

    Frreundliche Grüße

    Hascheff

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      #3
      Hallo Hascheff,

      danke für den Hinweis .... wobei wir insgesamt die Erfahrung gemacht haben, dass sich viel mehr Interessierte die Aufzeichnung ansehen, als life dabei zu sein. Offensichtlich ist der Wunsch, sich mit Fragen, Bemerkungen und Ergänzungen an den Webinaren zu beteiligen, nicht so sehr groß. Ich bin daher dazu übergegangen, diese Form "Online-Vortrag" zu nennen, weil es dem Charakter der Veranstaltung eher entspricht.

      Aber vielleicht sollten wir den Närrinnnen und Narrhalesen (schreibt man das so?) entgegenkommen!?
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

      Kommentar


        #4
        Ja, man schreibt das so
        es grüßt freundlich
        Sascha Rost-Blank
        Kinderhaus Fantasia

        Kommentar


          #5
          Falls sich schon jemand vor dem Webinar mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" (sog. "Gute-Kita-Gesetz") beschäftigen möchte, es ist hier in der Anlage zu finden.
          Es grüßt freundlich
          Detlef Diskowski

          Kommentar


            #6
            Zur Diskussion in Nachfolge des Webinars am 5.3.19 (http://www.kita-brandenburg.de/webinare):

            Am 14.12.2017 hat der Bundestag das "Gute-Kita-Gesetz" beschlossen. Damit hat die bundesweite fachpolitische Diskussion einen vorläufigen Abschluss gefunden, in der Verbände, Gewerkschaften und anfangs auch die Bundesregierung ein Bundesgesetz forderten, um die sehr unterschiedliche Situation in der Personalausstattung, in den Betreuungsgraden und in den Bildungsplänen zu vereinheitlichen. Diese gravierenden Unterschiede zwischen den Ländern erscheinen Vielen als Versagen des Föderalismus und sie forderten daher ein massives Engagement des Bundes. Das "Gute-Kita-Gesetz" löst die sehr weitgehenden Erwartungen nur im Ansatz ein, und aus dem Vorhaben eines "Qualitätsgesetzes" ist inzwischen ein "QualitätsENTWICKLUNGSgesetz" geworden!

            Aber wird tatsächlich alles besser, wenn es der Bund regelt; und sind einheitliche Standards überhaupt eine realistische Perspektive? Was bleibt sinnvollerweise regional- was landesspezifisch und was sollte einheitlich sein? Es gibt aus meiner Sicht durchaus Gründe, über ein Vorhaben bundesgesetzlicher Regelungen zur Kita-Qualität gründlicher nachzudenken und über die Regelungsinhalte und die besten Wege für ein notwendiges Bundesengagement zu diskutieren.

            Diese Frage des möglichst konstruktiven Zusammenwirkens von Bund und Ländern soll den ersten Teil des Online-Vortrags ausmachen.

            Im "Gute-Kita-Gesetz" sind Bereiche benannt, in denen die Qualität der Kindertagesbetreuung in den Ländern weiterentwickelt werden soll, der Bund hat für seine Beteiligung finanzielle Mittel eingestellt und es ist nun an den Ländern, den bundesgesetzlichen Rahmen für sich zu füllen. Hierfür müssen die jeweils vordringlichen Entwicklungsbereiche benannt, Alternativen abgewogen und Strategien zur Verbesserung der Qualität entwickelt werden. Dieser Prozess hat auch in Brandenburg begonnen.

            Der Online-Vortrag will die Qualitätsentwicklungsbereiche beschreiben, damit die Webinarteilnehmer*innen den Prozess im Land Brandenburg kompetent verfolgen begleiten und Diskussionsbeiträge einordnen können; und es soll und kann in diesem Rahmen nicht darum gehen die Handlungsoptionen selber zu diskutieren und zu bewerten.



            Es grüßt freundlich
            Detlef Diskowski

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              #7
              Wie ich schon sagte, ich wäre gern dabei gewesen. Natürlich habe ich mir das Webinar inzwischen angesehen.

              Das "Gute-Kita-Gesetz" löst die sehr weitgehenden Erwartungen nur im Ansatz ein, und aus dem Vorhaben eines "Qualitätsgesetzes" ist inzwischen ein "QualitätsENTWICKLUNGSgesetz" geworden!
              Ich finde das nicht schlimm, man muss ja mal anfangen. Hauptsache, die Bundesministerin bleibt am Ball und denkt nicht: "Wahlversprechen eingelöst, abgehakt."

              Den Namen "Gute-Kita-Gesetz" finde ich allerdings etwas albern, man riecht förmlich die Absicht, zumal die SPD in dem Stil weitermacht.

              Der Begriff "Instrumentenkasten" gefällt mir. Informatiker sprechen von Tools, was das gleiche meint. Jedenfalls werden diese viel zu selten bereitgestellt, was die Vergeudung tausender Arbeitsstunden nach sich zieht. Zum ersten Mal ist mir das aufgefallen, als das MBJS für Schulen neue Lehrpläne erließ. Mit der Ausrede "Die Konkretisierung hängt von den örtlichen Bedingungen ab, das lassen wir den Schulen die Entscheidungsfreiheit," wurden die Schulen im Regen stehen gelassen. Nicht nur jede Schule, jeder Lehrer musste sich plagen, die passende Form, die passenden Formulierungen zu finden. Also tausende Male im ganzen Land die gleiche Arbeit, die mit einem Tool wesentlich vereinfacht würde.

              Zurück zum Kita-Bereich mit folgendem Beispiel. (Dass meine Beispiele aus dem MBJS-Bereich stammen, hat nichts zu bedeuten, das liegt an meinen Betätigungsfeldern.)

              Das KitaG gibt vor, welche Daten in den Stichtagsmeldungen zu erheben sind. Landesweit sind das die gleichen Daten, aber jedes Jugendamt versucht, die zweckmäßigste Form zu finden. 18 Jugendämter, 18 mal die gleiche Arbeit, welche Verschwendung! (Meine Recherche hat ergeben, dass von den öffentlich zugänglichen Formularen das von MOL am besten ist.)

              Im "Gute-Kita-Gesetz" sind Bereiche benannt, in denen die Qualität der Kindertagesbetreuung in den Ländern weiterentwickelt werden soll, der Bund hat für seine Beteiligung finanzielle Mittel eingestellt und es ist nun an den Ländern, den bundesgesetzlichen Rahmen für sich zu füllen.
              Nun, zunächst mal wüsste ich noch einen zehnten Punkt, der IMHO nicht vergessen werden sollte: Eine bessere fachliche Qualifizierung der Entscheidungsträger, vom Kita-Träger bis zum Minister. Das beginnt mit dem Lesen dieses Forums und sollte am anderen Ende auch landesweite Schulungs- und Beratungsangebote umfassen. Wissen ist schon immer die effektivste Investition gewesen.

              Dazu gehört auch, dass Minister einfach mal ihre Berater fragen, bevor sie vollmundige Versprechungen machen. Letztes Jahr kam mir der Gedanke, als das beitragsfreie Vorschuljahr verkündet wurde. Ich dachte nur: "Was ist mit der häuslichen Ersparnis?" Und jetzt, bei der angekündigten Beitragsfreistellung für Geringverdiener wird es wohl wieder so kommen ...

              Teil des Gesetzes ist es, dass eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge eingeführt und einkommensschwache Familien von den Kitagebühren befreit werden.
              Na, das verstehe ich jetzt gar nicht. Das ist doch bundesweit schon längst gesetzlich geregelt! Laut § 85 (2) SGB XII in Verbindung mit § 90 (3)f. SGB VIII gilt für Familien mit einem Jahreseinkommen bis 20167,20 € (im Jahr 2019, bei Familien mit mehreren Kinder höher), dass den "Eltern die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten" ist.

              Auch die Staffelung wie im KitaG ist bundesweit vorgeschrieben: § 90 (1) SGB VIII.

              Hier ist nicht der Platz, diese Angelegenheit auszudiskutieren, ich werde dazu einen eigenen Thread eröffnen.

              zu Handout Blatt 18:

              Das Ministerium sollte eine Studie zur Fluktuation der Kitaleiter* in Auftrag geben. Hier in der Region habe ich den Eindruck, viele Leiter werden nach wenigen Jahren krank oder werfen das Handtuch, verzichten auf Gehalt und werden lieber wieder einfache Erzieher. Das muss Ursachen haben.

              zu Blatt 22:

              Wenn ich das richtig sehe, finanzieren sich die Jugendämter aus der Kreisumlage, d. h. letztlich aus dem Gemeindetopf.

              zu Blatt 23:

              Jetzt wäre interessant, in welchen Teil des Streifens die Mittel des Bundes einfließen sollen. Sollen die Gemeinden, das Land oder die Eltern entlastet werden? Mehr zu dieser Frage im oben erwähnten anderen Thread.

              zu Blatt 27:

              Endlich ist mal der Begriff Priorität zu lesen. Schon das Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz selbst hätte Prioritäten setzen sollen. (Gut, dann wären wir in dem auf Blatt 5 beschriebenen Konflikt der konkurrierenden Gesetzgebung, aber da müssen wir durch, wenn Qualität entwickelt werden soll.) Denn was passiert, wenn Landespolitiker die Prioritäten setzen und dabei an die Wahlen denken? Sie setzen die falschen Prioritäten, nämlich nur unter dem Aspekt, was bis zur nächsten Wahl einen Effekt bringt.

              Und genau so ist es gekommen:

              > 1. Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit für Geringverdienende

              bringt sofort einen Wahlkampfeffekt, der praktische Nutzen ist gleich Null. (Mehr dazu im anderen Thread.)

              > 2. Finanzielle Förderung längerer Betreuungszeiten

              Da weiß ich doch jetzt schon, dass die Maßnahme falsch angepackt wird. Politiker lesen die Zeitung und gehen voll der Mär von den "nur 7,5 Stunden finanzierte Betreuungszeit" auf den Leim.

              Die jetzige Gestaltung der Betreuungsschlüssel benachteiligt vor allem kleine Kitas. Falls man Interesse an deren Erhaltung hat, sollte man für diese vielleicht einen Bonus im Personalschlüssel einrichten.

              Für mich hätte erste Priorität alles, was mit der Ausbildung, der Gewinnung und dem effektiven sowie pflegsamen Einsatz von Erziehern zu tun hat. Aber das ist eine langwierige Angelegenheit, nur durch Drehen an der Gehaltsschraube ist das nicht zu schaffen, da muss man sich was einfallen lassen, auch die Forschung ankurbeln.

              Gruß

              Hascheff

              * Klingt zwar komisch, ist aber das generische Maskulinum. Wir Männer müssen eben unser grammatisches Geschlecht mit den Frauen teilen, aber wir sind stark, wir ertragen das.

              Kommentar


                #8
                Sehr geehrter Hascheff,

                vielen Dank für Ihre differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema. Ich finde es eine gute Idee, die einzelnen Punkte des Instrumentenkastens auch hier im Forum zu diskutieren. Dann können sich auch diejenigen daran beteiligen, die aus unterschiedlichen Gründen an den Life-Diskussionen nicht teilnehmen können.

                Falls es also noch mehr Interessenten an einer Diskussion dieser Instrumente gibt, machen wir hier im Forum dazu einzelne Beiträge auf und hoffen auf grüße Beteiligung.

                Nur ein paar kleine Anmerkungen zu Ihrem Beitrag:

                Das "Gute-Kita-Gesetz" löst die sehr weitgehenden Erwartungen nur im Ansatz ein, und aus dem Vorhaben eines "Qualitätsgesetzes" ist inzwischen ein "QualitätsENTWICKLUNGSgesetz" geworden!
                Ich finde das nicht schlimm, man muss ja mal anfangen. Hauptsache, die Bundesministerin bleibt am Ball und denkt nicht: "Wahlversprechen eingelöst, abgehakt."
                So sehe ich das auch und das ist hoffentlich im Vortrag rübergekommen. Das scheint mir angesichts der ggw. Verfassungslage der beste Weg das gemeinsame Interesse von Bund und Ländern zu realisieren.

                Überhaupt scheint es mir demopkratischer und auch effektiver, wenn zentralere Einheiten (EU, Bund, Land, Kreis ) nicht die jeweils dezentralere Einheit mit Förderprogrammen überziehen, die dann nur nach vorgegebenen Muster umgesetzt werden können; sondern wenn man sich auf Ziele verständigt, die Finanzen an die Ziele bindet und die konkrete Realisierung der dezentraleren Einheit überlässt. Vermutlich wissen die Gemeinden, die Ämter, die Landkreise, die Länder .... jeweils besser WO der dringendste Verbesserungsbedarf besteht und WIE der zu realisieren ist.

                Das KitaG gibt vor, welche Daten in den Stichtagsmeldungen zu erheben sind. Landesweit sind das die gleichen Daten, aber jedes Jugendamt versucht, die zweckmäßigste Form zu finden. 18 Jugendämter, 18 mal die gleiche Arbeit, welche Verschwendung! (Meine Recherche hat ergeben, dass von den öffentlich zugänglichen Formularen das von MOL am besten ist.)
                Hier möchte ich Ihnen ausdrücklich wiedersprechen. Die Erhebung der Belegung an vier Stichtagen ist nicht nur Grundlage der Finanzierung des Personals (§ 16 Abs. 2 KitaG), sondern erlaubt auch einen Überblick über die durchaus unterschiedliche und sich verändernde Belegung der Plätze.

                Im Übrigen hat das MBJS bereits vor Jahren Formulare entwickelt und sie zur Verwendung empfohlen. https://mbjs.brandenburg.de/sixcms/d...b1.c.518521.de Wer´s lieber anders mag, kann das tun. So ist das mit der Freiheit

                zu Blatt 23:

                Jetzt wäre interessant, in welchen Teil des Streifens die Mittel des Bundes einfließen sollen. Sollen die Gemeinden, das Land oder die Eltern entlastet werden? Mehr zu dieser Frage im oben erwähnten anderen Thread.
                Das ist kein Geheimnis. Die erhöhten Einnahmen aus der Umsatzsteuer fließen dem Land zu, das von diesen Mehreinnahmen 20% über die Verbundquote den Kommunen zuweist. Allerdings trug das Land als Konnexitätsfolge bisher die Kosten von Qualitätsverbesserungen zu 100%. Das wird vermutlich auch bei diesen Verbesserungen so sein.
                Es grüßt freundlich
                Detlef Diskowski

                Kommentar


                  #9
                  Dem Wunsch folgend werden hier die zehn Maßnahmen aus § 2 des KiQuTG zur Diskussion gestellt.
                  Oh, da war ich etwas zu schnell.

                  Hier möchte ich Ihnen ausdrücklich wiedersprechen.

                  ...

                  Im Übrigen hat das MBJS bereits vor Jahren Formulare entwickelt und sie zur Verwendung empfohlen. https://mbjs.brandenburg.de/sixcms/d...b1.c.518521.de
                  Ja, jetzt fällt es mir wieder ein, hatte ich vor langer Zeit mal gesehen. Jedenfalls muss ich mich beim MBJS entschuldigen.

                  Nicht zurücknehmen möchte ich das Lob für Herrn Engel vom JA MOL. Dessen Formular setzt andere Akzente und passt besser zur Aufgabenverteilung im Amt. https://www.maerkisch-oderland.de/de...1.03.2019.xlsx

                  Die Erhebung der Belegung an vier Stichtagen ist nicht nur Grundlage der Finanzierung des Personals (§ 16 Abs. 2 KitaG), sondern erlaubt auch einen Überblick über die durchaus unterschiedliche und sich verändernde Belegung der Plätze. [/url]
                  Hier ist jetzt nicht der Platz, das zu diskutieren.

                  Gruß

                  Hascheff

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                    #10
                    zu Blatt 27:

                    Endlich ist mal der Begriff Priorität zu lesen. Schon das Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz selbst hätte Prioritäten setzen sollen.
                    Ich habe da was übersehen:
                    Maßnahmen gemäß § 2 Satz 1 Nummern 1 bis 4 sind von vorrangiger Bedeutung. (§2 Satz 3 KiQuTG)
                    Wichtiger ist etwas anderes: Erst beim dritten oder vierten Lesen erkannte ich die Brisanz des 2. Artikels (Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch), darin Punkt "2. § 90 wird wie folgt geändert."

                    Ich muss hier mal kurz die alte Struktur des § 90 SGB VIII darlegen.

                    Absatz (1) enthält drei Punkte, 1. und 2. haben nichts mit Kita zu tun, die werden in 3. behandelt. Danach wird in den Sätzen 2 bis 4 das Thema Staffelung - ausdrücklich auf Punkt 3 bezogen - behandelt.

                    Absatz (2) bezieht sich auf die Punkte 1. und 2., die Absätze (3) und (4) beziehen sich auf Punkt 3.

                    Und jetzt lässt das KiQuTG die Inhalte rotieren: (1) Satz 2 bis 4 kommt in (3), (3) kommt in (4), (4) kommt in (1), einzig die letztgenannte Änderung wirkt auf die Rechtslage. Das alles zu dem Zweck, in (4) anschließend die zumutbare Belastung für Kita-Elternbeiträge neu definieren zu können.

                    Ich habe lange nach einem passenden Vergleich für diese Aktion gesucht. Vielleicht so:

                    Als der Wirt den Restauranttester erkennt, legt er zum Plastikbesteck noch ein silbernes. Auf die Frage, wozu das Plastikbesteck dienen soll, erklärt er, das sei für die Vorsuppe.

                    Für mich steht außer Frage, dass die Rotation die Brisanz der Aktion verschleiern soll. Dazu passt auch, dass fast ein halbes Jahr nach der Änderung noch die alte Version in der (anscheinend) offiziellen Website des Justizministeriums zu lesen ist. Aber vielleicht sind die Mitarbeiter des Ministeriums auch einfach nur überlastet.



                    Nebenbei: Ich kann die in Presseerklärungen genannte Grenze von 20000 € im Gesetz nicht finden. Sie wird wohl in der Verordnung kommen, aber warum nicht im Gesetz?

                    Kommentar


                      #11
                      Dazu passt auch, dass fast ein halbes Jahr nach der Änderung noch die alte Version in der (anscheinend) offiziellen Website des Justizministeriums zu lesen ist. Aber vielleicht sind die Mitarbeiter des Ministeriums auch einfach nur überlastet.

                      https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/90.html
                      Hab's gefunden: Das Gesetz tritt erst am 01.08.19 in Kraft. Sorry!

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