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Öffnungszeiten von Waldkindergärten (Brandenburg)

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    Öffnungszeiten von Waldkindergärten (Brandenburg)

    Ich bin auf der Suche nach einer Lösung für folgendes Problem:

    Vielleicht gibt es ja andere Waldkindergärten, die da eine Lösung gefunden haben.

    Das Hauptproblem bei Waldkindergärten im Land Brandenburg

    sind die Öffnungszeiten. Weder per Gesetz noch per Verordnung

    definiert gibt es aber Arbeitspapiere (Anhang!) im Ministerium die

    eine "Ganztagsbetreuung" in Waldkindergärten auschließen.

    In der Praxis heißt das ein reiner Waldkindergarten in Brandenburg

    darf nur fünf Stunden öffnen. Das reicht nicht! Als Beweisführung

    sei erwähnt, dass wir der einzige reine Waldkindergarten im

    gesamten Landkreis Oder Spree sind und das die Liste von Waldkindergärten

    in Brandenburg ziemlich übersichtlich ist: https://bvnw.de/deutschland/bundesland-3/

    Wir und andere Wald-Kiga-Initiativen wünschen uns sehr dringend eine

    Differenzierung: wenn ein Waldkindergarten z.B. warmes Mittagessen,

    moderne Heizungen und einen Schlafwagen anbietet (so wie wir z.B.),

    dann müsste es möglich sein zumindest 8 Stunden zu öffnen.

    Zur Fairness gehört zu erwähnen, dass wir immerhin eine Stunde länger

    öffnen können (8-14 Uhr) wegen Schlafwagen und Mittagessen, die Nachbetreuung

    zwischen 14 und 16 Uhr (ohne die es nicht funktionieren würde) müssen

    wir aber über den Förderverein privatrechtlich organisieren, was große

    Probleme mit sich bringt (Personalkosten, Unfallversicherung etc.)

    Diese Nachbetreuung läuft bei uns jetzt seit 3 Jahren für die Kinder

    zumindest reibungslos, auch bei kalten Temperaturen.

    Natürlich könnte man bei diesem Thema noch in die Breite gehen

    und das Thema Waldkindergarten z.B. im Kita-Gesetz genauer definieren.

    Das würde den Initiativen sehr helfen, da viele Sachbearbeiter

    (Bauamt, Forst, Gesundheitsamt etc.) mangels Wissen

    und helfender Definitionen das Thema ungern anfassen und

    Wald-Kiga-Initiativen so unnötig ausgebremst werden.

    #2
    Hallo Waldfürst,

    ich lese in den Hinweisen des Ministeriums, dass eine Waldgruppe nicht

    Ganztagsbetreuung sein kann, aber nicht, dass ein Waldkindergarten nicht

    Ganztagsbetreuung sein kann.

    Ist denn eine längere Öffnungszeit beantragt worden und dann abgelehnt/eingeschränkt?

    Mit welcher Begründung?

    Was nicht verboten ist, ist erlaubt ´(laut Schiller) und möglich... und wenn ein tragfähiges Konzept dahintersteckt,

    sollte doch an den Öffnungszeiten zu arbeiten sein...

    Kommentar


      #3
      Sehr geehrter Waldfürst,

      im Grundsatz möchte ich Lysan recht geben.

      Sie beklagen das Fehlen von Regelungen und wenden sich gleichzeitig gegen zu enge Regeln. Das Arbeitspapier des MBJS ist eine Information für Waldkindergärten und solche, die es werden wollen. Da die Vorhaben und die Rahmenbedingungen in jedem Fall individuell zu beurteilen sind, ist auch jede Betriebserlaubnis ein Einzelvorgang. Überdenken Sie Ihr Vorhaben angesichts der Information des MBJS, wie dort ggw. Waldkindergärten gesehen werden. Stellen Sie dann IHREN KONKRETEN Antrag auf Betriebserlaubnis und klären Sie mit den Mitarbeiterinnen des MBJS das Vorhaben. Dort arbeiten Fachfrauen mit großer Erfahrung, und die Frage der Betriebserlaubnis wird auch fachlich bearbeitet. Bringen Sie Ihre Argumente vor und Sie werden sehen, je fundierter und fachlich qualifizierter Sie Ihr Vorhaben begründen, umso mehr werden Sie es auch realisieren können.

      Das ist doch ein großer Vorteil im Gegensatz zu einer schematischen Prüfung anhand von allgemeinen und abstrakten gesetzlichen Vorgaben, oder?
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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