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Ablehnung Kostenübernahme Wohnortgemeinde - Rechte der Eltern

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    Ablehnung Kostenübernahme Wohnortgemeinde - Rechte der Eltern

    Liebe Forenmitglieder,

    ich hoffe ich bin hier richtig, als Mama (Laie im Themengebiet Rechte).

    Hier zu der Problematik:

    Wir haben eine Tochter die seit Ende Juli in die staatliche Einrichtung unserer Wohngemeinde geht. Geplant war es eigentlich alles ganz anderes. Unser Antrag für eine Kita an einem anderen Standort (Arbeitsstätte meines Mannes) läuft seit Februar 2018 - die Fertigstellung der Kita wurde aber immer weiter nach hinten verschoben, so dass wir aus der Not den Kitaplatz in der Wohngemeinde angenommen haben. Wir sind beide berufstätig und hatten die Elternzeit schon ausgereizt.

    Jetzt soll unsere Wunschkita zum 01.11.2018 öffnen und sie würde unsere Tochter auch aufnehmen.

    Es handelt sich bei der Kita um eine freie Trägerschaft (eine Art Kita für Mitarbeiter und Studierende einer öffentlichen Einrichtung in dem Fall Hochschule). Jetzt haben wir einen Rechtsanspruchsantrag gestellt mit der bitte um Kostenübernahme. Dieser wurde abgelehnt, mit der Begründung unsere Tochter wäre in der Wohngemeinde versorgt. Es geht also um die Ausgleichzahlungen für unser Kind zwischen den Gemeinden, unabhängig von den Elternbeiträgen.

    Richtig, sie hat einen Platz hier am Wohnort. Aber besteht nicht das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht bei der Kitasuche ?

    Die Kita liegt 2 Gehminuten vom Büro meines Mannes entfernt, dazu kommt das meine Schwiegereltern in der Standortgemeinde leben und meine Eltern in dieser Gemeinde arbeiten. Somit wären 5 Bezugspersonen meiner Tochter in unmittelbarer Nähe.

    Haben wir eine Möglichkeit einen erfolgreichen Widerspruch durchzuführen? Ich meine was heißt schon unverhältnismäßige Mehrkosten für die Gemeinden. Dafür gibt es laut Gesetz keine eindeutige Definition. Die Elternbeiträge sind schon wesentlich höher bei unserer Wunschkita, aber das würden wir in Kauf nehmen für die alltägliche organisatorische Erleichterung unseres Familienlebens.

    Interessanterweise gibt es Elternteile die eine Kostenübernahme genehmigt bekommen haben und in einem anderen Nachbarort wohnen. Kann den jede Gemeinde so individuell entscheiden? (sehr frustrierend für den Bürger) zu mal es alles ein Land (Land Brandenburg) ist.

    Wir sind sehr enttäuscht, weil wir von dem Konzept und der kleinen familiären Kita sehr angetan sind und unsere Tochter mental auch bisher nicht in der Wohngemeinde Kita angekommen ist.

    Ich hoffe ich bin als Laie hier richtig bei Euch im Forum. Falls die Anfrage unpassend ist bitte ich um Entschuldigung.

    Ich würde mich sehr über Hilfe freuen, weil wir gerade etwas ratlos sind.

    Vielen Dank.

    Michaela

    #2
    Das Wunsch- und Wahlrecht ist in § 5 SGB VIII geregelt. Danach soll der Wahl und den Wünschen der Eltern entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.

    Gegen die Ablehnung kann man in Widerspruch gehen. Die Begründung hängt natürlich von der Argumentation der Gemeinde ab. Der bloße Hinweis auf Mehrkosten dürfte m.E. nicht ausreichen. Da muss die Gemeinde schon konkreter werden. Die Gründe der Eltern für die Betreuung außerhalb der Wohnsitzgemeinde und die Mehrkosten müssen gegeneinander abgewogen werden.

    Ich habe dazu eine interessante Entscheidung des VG Cottbus gefunden: http://www.gerichtsentscheidungen.be...max=true&bs=10

    Vielleicht dort mal reinschauen und Honig daraus saugen.

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