Thema Essensgeldumlage (Kindertagesbetreuung)
Durch ein gerichtliches Urteil in der Prignitz, wurde die Höhe Essensgeldumlage durch die betreffende Stadt in Frage gestellt. Hierbei wurde nochmals klar gestellt, dass das Essensgeld durch den Träger der Kindertageseinrichtung umzulegen sei. Es wurde dabei festgestellt, dass insbesondere bei den Gemeinden und Städten teilweise, die Beteiligung an dem Mittagessen direkt an den Caterer abgeführt wird / wurde. Lt. einer „Kleinen Antwort“ des Landtages Brandenburg besteht zu dieser Handhabung keine Bedenken. Nur die Haftung verbleibt beim Kitaträger. M.E. ist dies auch durchaus praktikabel und wirtschaftlicher, da eine direkte Beteiligung => die Möglichkeit einer Abbestellung* vorhält (im Gegensatz zu einem pauschalen „doppelt so hohen*“ Monatssatz). Es wird vielleicht auch weniger gekocht. Besteht nun wirklich die „Not“, von dieser Praxis abzuweichen und eine Pauschale umzulegen? Das ein individuelles „Vespergeld“ nicht mehr erhoben werden darf, dies ist ja vielleicht noch vertretbar.
Durch ein gerichtliches Urteil in der Prignitz, wurde die Höhe Essensgeldumlage durch die betreffende Stadt in Frage gestellt. Hierbei wurde nochmals klar gestellt, dass das Essensgeld durch den Träger der Kindertageseinrichtung umzulegen sei. Es wurde dabei festgestellt, dass insbesondere bei den Gemeinden und Städten teilweise, die Beteiligung an dem Mittagessen direkt an den Caterer abgeführt wird / wurde. Lt. einer „Kleinen Antwort“ des Landtages Brandenburg besteht zu dieser Handhabung keine Bedenken. Nur die Haftung verbleibt beim Kitaträger. M.E. ist dies auch durchaus praktikabel und wirtschaftlicher, da eine direkte Beteiligung => die Möglichkeit einer Abbestellung* vorhält (im Gegensatz zu einem pauschalen „doppelt so hohen*“ Monatssatz). Es wird vielleicht auch weniger gekocht. Besteht nun wirklich die „Not“, von dieser Praxis abzuweichen und eine Pauschale umzulegen? Das ein individuelles „Vespergeld“ nicht mehr erhoben werden darf, dies ist ja vielleicht noch vertretbar.
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