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Elternbeiträge für I-Kinder

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    Elternbeiträge für I-Kinder

    Schönen guten Tag zusammen,

    wir leben, wohnen und arbeiten im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und haben ein 2,5 jähriges Kind mit Intergrationsstatus. Bis dato war es so, das wir und auch andere Eltern von Integrationskindern keine Elternbeiträge für die Betreuung unseres Kindes zahlen mussten. Im Vertrag mit dem örtlichen Träger einer Intergrations-Kita steht ein Elternbeitrag von 0,00 Euro.

    Nun kam Anfang August ein Schreiben, dass wir ab September Elternbeitrag (nach Angabe unserer Einkommen) bezahlen sollen. Auf Anfrage bei der Eingliederungshilfe des örtlichen Sozialamtes, bekamen wir die Antwort das diese für Elternbeiträge nicht zuständig sind.

    An wen kann man sich in diesem Fall wenden oder gibt es irgendwelche rechtlichen Regelungen diesbezüglich?

    Ich hoffe ich bin mit diesem Thema hier richtig.

    #2
    Sehr geehrter Herr Michael,

    ich stelle mir die Frage, wieso für die Betreuung Ihres 2,5 jährigen Kindes keine Elternbeiträge gezahlt werden sollten?

    Der I-Status ändert nichts an der Tatsache, dass Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita hat und dass die Personensorgeberechtigten dafür Elternbeiträge zu entrichten haben (§ 17 I KitaG Bbg).

    Ich denke Sie hatten in der Vergangenheit einfach nur Glück, rechtswidrig ist die Erhebung von Kitagebühren nicht, schließlich nehmen Sie die Betreuung auch in Anspruch.

    Ich hoffe das hilft!

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      #3
      Sehr geehrter Michael,

      ich stimme "Kommunalverwaltung" zu.

      Es könnte sein, dass einige Einrichtungen, die aufgrund einer Vereinbarung mit dem Sozialhifeträger den Status als "Integrationseinrichtung / i-Kita" hatten, so finanziert wurden, dass sie keine Elternbeiträge erhoben haben. (Erl.: i-Kitas sind Einrichtungen mit einem "Doppelcharakter", also Kitas und gleichzeitig Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die neben der Finanzierung nach KitaG eine vereinbarte Finanzierung mit dem Sozialhilfeträger hatten und dafür bestimmte personelle und materielle Maßgaben berücksichtigten.)
      Es grüßt freundlich
      Detlef Diskowski

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