Schönen guten Tag zusammen,
wir leben, wohnen und arbeiten im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und haben ein 2,5 jähriges Kind mit Intergrationsstatus. Bis dato war es so, das wir und auch andere Eltern von Integrationskindern keine Elternbeiträge für die Betreuung unseres Kindes zahlen mussten. Im Vertrag mit dem örtlichen Träger einer Intergrations-Kita steht ein Elternbeitrag von 0,00 Euro.
Nun kam Anfang August ein Schreiben, dass wir ab September Elternbeitrag (nach Angabe unserer Einkommen) bezahlen sollen. Auf Anfrage bei der Eingliederungshilfe des örtlichen Sozialamtes, bekamen wir die Antwort das diese für Elternbeiträge nicht zuständig sind.
An wen kann man sich in diesem Fall wenden oder gibt es irgendwelche rechtlichen Regelungen diesbezüglich?
Ich hoffe ich bin mit diesem Thema hier richtig.
wir leben, wohnen und arbeiten im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und haben ein 2,5 jähriges Kind mit Intergrationsstatus. Bis dato war es so, das wir und auch andere Eltern von Integrationskindern keine Elternbeiträge für die Betreuung unseres Kindes zahlen mussten. Im Vertrag mit dem örtlichen Träger einer Intergrations-Kita steht ein Elternbeitrag von 0,00 Euro.
Nun kam Anfang August ein Schreiben, dass wir ab September Elternbeitrag (nach Angabe unserer Einkommen) bezahlen sollen. Auf Anfrage bei der Eingliederungshilfe des örtlichen Sozialamtes, bekamen wir die Antwort das diese für Elternbeiträge nicht zuständig sind.
An wen kann man sich in diesem Fall wenden oder gibt es irgendwelche rechtlichen Regelungen diesbezüglich?
Ich hoffe ich bin mit diesem Thema hier richtig.
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