Guten Abend zusammen.
Ich hoffe hier Hilfe zu finden. Seit 14 Jahren wird in unserer Einrichtung eine Chronik geführt. Mit allem, was dazu gehört. Zeitungsartikel, Fotos, Handschriftliches, Gästebucheinträge und immer wieder Fotos.
Diese Chronik wird zu öffentlichen Anlässen in den Räumen der Kita ausgelegt und kann von allen Gästen betrachtet werden. Nach Inkrafttreten der DSGVO gehört die Chronik jetzt in den Giftschrank?
Fotos mit Personen, die lange schon umgezogen sind, persönliche Bemerkungen von Erzieherinnen, die längst in den Ruhestand gegangen sind, Bilder von Kindern, die heute schon studieren.
Wir möchten die Chronik gerne weiter führen, sind uns aber unsicher, ob und wie weit wir dieses dürfen.
Könnte ich von euch Hilfe bekommen?
Schönen Abend,
Der DAU.
Ich hoffe hier Hilfe zu finden. Seit 14 Jahren wird in unserer Einrichtung eine Chronik geführt. Mit allem, was dazu gehört. Zeitungsartikel, Fotos, Handschriftliches, Gästebucheinträge und immer wieder Fotos.
Diese Chronik wird zu öffentlichen Anlässen in den Räumen der Kita ausgelegt und kann von allen Gästen betrachtet werden. Nach Inkrafttreten der DSGVO gehört die Chronik jetzt in den Giftschrank?
Fotos mit Personen, die lange schon umgezogen sind, persönliche Bemerkungen von Erzieherinnen, die längst in den Ruhestand gegangen sind, Bilder von Kindern, die heute schon studieren.
Wir möchten die Chronik gerne weiter führen, sind uns aber unsicher, ob und wie weit wir dieses dürfen.
Könnte ich von euch Hilfe bekommen?
Schönen Abend,
Der DAU.
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