Sehr geehrter Herr Diskowski,
ich habe Ihr Seminar zur o.g. MBAV besucht. Nach der letzten Bescheidung durch den Landkreis ergeben sich für mich noch folgende Fragen:
Der Landkreis teilte mir mit, dass in den der Berechnung zugrunde liegenden Kinderzahlen auch die Kinderzahlen (U3 bis 6 Stunden) der freien Träger unserer Gemeinde enthalten sind. Haben die freien Träger einen Anspruch auf Auszahlung dieses Mehrbelastungsausgleichsbetrages oder verbleibt der gesamte Betrag bei der Kommune?
Sofern der gesamte Betrag bei der Kommune verbleibt, stellt sich mir die Frage, ob dieser Betrag dann als Einnahme für Kindertagesbetreuung in die Platzkostenkalkulation der Gemeinde mit einfließt, obwohl bei der Berechnung des Ausgleichsbetrags auch die Kinder der freien Träger zugrunde gelegt wurden.
Darüber hinaus gibt es noch eine dritte Frage: Sofern ich gem. § 4 Kita-MBAV im Onlinetool höhere Platzkosten geltend machen möchte, wie soll ich das realisieren, wenn ich die Platzkosten und weiteren benötigten Daten der freien Träger gar nicht im Detail kenne? Sofern ich hier nur die Daten der kommunalen Einrichtungen eintrage, kann der Betrag den Betrag aus dem Bewilligungsbescheid nie überschreiten, da ja im Bewilligungsbescheid die Kinderzahlen der freien Träger mit enthalten waren.
Ich hoffe, ich habe meine Fragen verständlich ausgedrückt, ansonsten bitte nochmal nachfragen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
MfG
ich habe Ihr Seminar zur o.g. MBAV besucht. Nach der letzten Bescheidung durch den Landkreis ergeben sich für mich noch folgende Fragen:
Der Landkreis teilte mir mit, dass in den der Berechnung zugrunde liegenden Kinderzahlen auch die Kinderzahlen (U3 bis 6 Stunden) der freien Träger unserer Gemeinde enthalten sind. Haben die freien Träger einen Anspruch auf Auszahlung dieses Mehrbelastungsausgleichsbetrages oder verbleibt der gesamte Betrag bei der Kommune?
Sofern der gesamte Betrag bei der Kommune verbleibt, stellt sich mir die Frage, ob dieser Betrag dann als Einnahme für Kindertagesbetreuung in die Platzkostenkalkulation der Gemeinde mit einfließt, obwohl bei der Berechnung des Ausgleichsbetrags auch die Kinder der freien Träger zugrunde gelegt wurden.
Darüber hinaus gibt es noch eine dritte Frage: Sofern ich gem. § 4 Kita-MBAV im Onlinetool höhere Platzkosten geltend machen möchte, wie soll ich das realisieren, wenn ich die Platzkosten und weiteren benötigten Daten der freien Träger gar nicht im Detail kenne? Sofern ich hier nur die Daten der kommunalen Einrichtungen eintrage, kann der Betrag den Betrag aus dem Bewilligungsbescheid nie überschreiten, da ja im Bewilligungsbescheid die Kinderzahlen der freien Träger mit enthalten waren.
Ich hoffe, ich habe meine Fragen verständlich ausgedrückt, ansonsten bitte nochmal nachfragen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
MfG
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