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Kita-Bedarfsplanung Landkreis

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    Kita-Bedarfsplanung Landkreis

    Hallo!

    Mal wieder ein Absurdum.

    Gibt es für Landkreises die Möglichkeit die Kita-Bedarfsplanung abzulehnen bzw nur auf Papier zu erstellen ohne entsprechende Vorausplanung und GESAMT-Verantwortung?

    Mein Landkreis hat einen Kita-Vertrag, der die Kita-Bedarfsplanung an die Kommunen abgetreten hat.

    Er möchte dieses auch nur fiktiv machen. Die Kommunen hätten die Verantwortung auch für fehlende Kita-Plätze.

    Jede Kommune in diesem Landkreis hat jahrelang einen unterschiedlichen Zeitraum gewählt, so dass der Landkreis munter sagt, dass eine Vereinheitlichung nicht möglich ist.

    Landtagsbeantwortung 6/8360.

    Meiner Meinung nach, geht das gar nicht. Er ist und bleibt in der Verantwortung.

    Wer erklärt es dem Landkreis? Mik oder Bildungsministerium?

    BG

    MIKE

    #2
    Die Kita-Bedarfsplanung als Bestandteil der Jugendhilfeplanung gehört zu den NICHT übertragbaren Aufgaben. Die Bestimmung, dass die Gemeinde sich verpflichten kann, die Aufgaben nach § 1 für den Kreis durchzuführen. Dazu gehören nicht die Aufgaben nach § 12 Abs. 3 (Bedarfsplan erstellen)!
    Es grüßt freundlich
    Detlef Diskowski

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