Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Berechnung Elternbeiträge

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Berechnung Elternbeiträge

    Hallo!

    Bin neu in der Materie und im Forum. Falls der Beitrag hier falsch ist, bitte verschieben.

    Neue Satzung sieht nach der Einsichtnahme 1,5 Mio Euro an einer kalkualtorischen Miete vor. Im Haushaltsplan dagegen stehen jedoch Abschreibungen in Höhe von 650.000 Euro vor.

    Auf Nachfrage wurde gesagt, dass durch ein Urteil vom OVG entweder kalkulatorische Miete ansetzen oder Abschreibungen. Ebenfalls wurde wohl der Durchnittswert von Gewebemieten genommen.

    Hat der Träger tatsächlich die Wahl und kann das beste sich herauspieken? Oder ist es so, dass bei alten Gebäuden die kalkualtorische Miete anzusetzen wäre und bei neuen Kitas die Abschreibung?

    Tut mir leid, ich bin da etwas hilf- und ratlos.

    Schönen Tag

    #2
    Hallo,

    die Darstellung im Haushalt ist etwas anderes als die Berechnung von Platzkosten für Kitas.

    Das Brandenburgische Haushaltsrecht legt fest, dass eine Kommune investive Maßnahmen abschreiben muss und diese müssen dann auch im Haushalt dargestellt werden.

    Bei der Berechnung von Platzkosten für Kitaplätze ist es nach aktuellem Stand zulässig kalkulatorische Mieten zu berücksichtigen. Den Ansatz von Durchschnittswerten für Gewerbemieten halte ich für plausibel und transparent, da er überprüft werden kann.

    Ich hoffe diese Aussage hilft!

    MfG

    Kommentar


      #3
      Hallo!

      Danke für die Darlegung.

      Die Kalkulation bezieht sich auf Ergebnishaushalt 2015. Alle sonstigen Positionen lassen sich im besagten nachvollziehen. Einzig diese Kalkulatorische Miete nicht. Abschreibungen waren im Entwurf zur neuen Satzung ohne Kalkulatorische Miete enthalten. Dabei waren die Elternbeiträge deutlich niedriger und passten fast zur Satzung davor mit Erhöhung um 5 Euro.

      In der Beschlussfassung wurde dann diese Miete angesetzt.

      Ich lasse mir mal die Protokolle zukommen dazu, warum das so war.

      Persönlich finde ich die Vorgehensweise fragwürdig. Aber das ist jetzt eine Grauzone und Bedarf einer Klarstellung seitens des Gerichts.

      VG

      Apap

      Kommentar


        #4
        Hallo Apap und willkommen im Forum,

        das ist meines Erachtens der nunmehr noch auszufechtende Streit.

        Die KitaBKNV lässt im §2 Abs.1 als Sachkosten insbesondere Buchstabe b: bei eigenem Grundstück und Gebäude die kalkulatorische Miete und

        Buchstabe c: Abschreibungen auf Investitionen für eigene Gebäude oder den als Kindertagesstätte genutzten Teil des eigenen Gebäudes zu.

        Der typische Reflex einer Kommune ist dann regelmäßig, wir nehmen die kalkulatorische Miete, fertig. Steht ja auch früher im Gesetz

        Ich, als Steuerberater, würde so ein Verfahren gerne einmal führen

        Ich mache dann immer Recht nach der G(esunder)M(enschenverstand)-Methode

        Meines Erachtens steht da eigentlich:Liebe Kommune, Abschreibungen nimmst du bei Investitionen in (Kita-) Gebäude oder Teile von Gebäuden die als Kita genutzt werden. Und für Grundstücke und/oder andere Gebäude(bei denen du keine Abschreibung mehr hast weil sie schon zu alt sind) darfst du eine kalkulatorische Miete ansetzen.

        Es bleibt dann noch die Frage ob ein Schulhort auch eine Kita ist, aber das würde ich bejahren.

        Wenn, wie geschildert, zumindest der Durchschnittswert für Gewerbemieten verwendet wird, ist es zumindest transparent, wenn auch nicht ganz korrekt. Aber an irgendeiner Stelle muss man ja auch nachgeben können.

        Beste Grüße

        Kommentar

        Lädt...
        X