Guten Morgen!
Die frühe Stunde habe ich genutzt und mir das Webseminar Finanzierung Kita angeschaut.
Sehr interessant und gut erklärt.
Transparenz ist ein großes Thema für Eltern, aber auch für Träger.
Nun ist in vielen Landkreisen und Kommunen folgendes passiert:
1) Eltern möchten nach der Kommunalverfassung (§ 17(2) und § 82(5)) Einsicht und ggf Erklärung der Platzkostenkalkulation. Kommunaler Träger verweigert Platzkostenkalkulation. Eltern verunsichert. Klagen.
2) Eltern möchten wie oben Einsicht nach Kommunalverfassung haben. Kommunaler Träger machen AIG daraus und stellen Geldforderung pro angefangene 15 Minuten ca 11 Euro zuzüglich Gebühren bei Kopien. Eltern verunsichert. klagen
3) Eltern möchten Einsicht haben beim Landkreis. Landkreis schreibt, dass Rechte Dritte verletzt werden durch die Einsichtnahme (Datenschutz und Betriebsgeheimnis). Eltern verunsichert. klagen
4) Eltern möchten Einsicht nehmen beim freien Träger, der eine eigene Kalkulation hat. Freier Träger verweigert das wegen Betriebsgeheimnis.
Eltern verunsichert. Klagen
5) Eltern möchten Einsicht nehmen beim freien Träger, der sich auf Kommunale Kitasatzung bezieht. Freier Träger verweist auf Kommune zur Einsichtnahme. Kommune lehnt ab wegen Verletzung Rechter Dritter ( Betriebsgeheimnis). Eltern verunsichert. Klagen
Es ist bei keinem angekommen, dass nur Offenheit zum Ziel und Konsens führt.
Dazu gab es ja auch mehrere Urteile schon. VG ARNSBERG vom 06.12.2016 Az 9K3181.14, um nur eines davon zu nennen.
Bei einigen Kommunen konnten Eltern unter Geldzahlung dann Einsicht nehmen und Kopien (bezahlt) ziehen. Dabei kam u.a heraus, dass Positionen doppelt und dreifach und manches Mal 4 Fach reingerechnet wurden...
Es ist eine neverending Story. Völlig desolaten System, meiner Meinung nach.
BG
Mike
Die frühe Stunde habe ich genutzt und mir das Webseminar Finanzierung Kita angeschaut.
Sehr interessant und gut erklärt.
Transparenz ist ein großes Thema für Eltern, aber auch für Träger.
Nun ist in vielen Landkreisen und Kommunen folgendes passiert:
1) Eltern möchten nach der Kommunalverfassung (§ 17(2) und § 82(5)) Einsicht und ggf Erklärung der Platzkostenkalkulation. Kommunaler Träger verweigert Platzkostenkalkulation. Eltern verunsichert. Klagen.
2) Eltern möchten wie oben Einsicht nach Kommunalverfassung haben. Kommunaler Träger machen AIG daraus und stellen Geldforderung pro angefangene 15 Minuten ca 11 Euro zuzüglich Gebühren bei Kopien. Eltern verunsichert. klagen
3) Eltern möchten Einsicht haben beim Landkreis. Landkreis schreibt, dass Rechte Dritte verletzt werden durch die Einsichtnahme (Datenschutz und Betriebsgeheimnis). Eltern verunsichert. klagen
4) Eltern möchten Einsicht nehmen beim freien Träger, der eine eigene Kalkulation hat. Freier Träger verweigert das wegen Betriebsgeheimnis.
Eltern verunsichert. Klagen
5) Eltern möchten Einsicht nehmen beim freien Träger, der sich auf Kommunale Kitasatzung bezieht. Freier Träger verweist auf Kommune zur Einsichtnahme. Kommune lehnt ab wegen Verletzung Rechter Dritter ( Betriebsgeheimnis). Eltern verunsichert. Klagen
Es ist bei keinem angekommen, dass nur Offenheit zum Ziel und Konsens führt.
Dazu gab es ja auch mehrere Urteile schon. VG ARNSBERG vom 06.12.2016 Az 9K3181.14, um nur eines davon zu nennen.
Bei einigen Kommunen konnten Eltern unter Geldzahlung dann Einsicht nehmen und Kopien (bezahlt) ziehen. Dabei kam u.a heraus, dass Positionen doppelt und dreifach und manches Mal 4 Fach reingerechnet wurden...
Es ist eine neverending Story. Völlig desolaten System, meiner Meinung nach.
BG
Mike
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