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Berechung Elternbeiträge - kalkulatorische Miete vs Abschreibungen

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    Berechung Elternbeiträge - kalkulatorische Miete vs Abschreibungen

    Liebe Forumsteilnehmer,

    da momentan - ich glaube fast überall - die Satzungen und Kalkulationen überarbeitet werden, muss ich bereits in 4 Kommunen feststellen, dass es anscheinend jetzt ein "Sport" geworden ist, statt Abschreibungen lieber höhere kalkulatorische Miete bei der Berechnung der Elternbeiträge anzusetzen.

    Gern dann auch bereits als rückwirkende Satzungen, falls ein Elternteil vor Gerichten gewinnen sollte.

    Der Beitrag von *Interessiereten Mutter" hatte ich bereits gesehen und verfolgt. Dennoch möchte ich hier explizit nachhaken.

    Kommune C (5 Kitas, alte Gebäude seit mehr als 20 Jahren im Besitz der Kommune) setzt statt Abschreibungen in Höhe von 56 000 Euro nun 400 000 kalkulatorische Miete an.

    Das führt dazu, dass die Eltern im Höchstbeitrag auch höher zur Kasse gebeten werden nach Abzug der institutionellen Förderung und sonstigen Einnahmen.

    Kommune T (8 Kitas, alter Bestand mit Anbau und Sanierungen durch Fördergelder durch KIP und Förderrichtlinie; Neubauten erst 2019 in Öffnung) kalkulatorische Miete von 1 200 000 Euro an statt Abschreibungen von 250 000 Euro. Wiederrum führt das zur Erhöhung der Elternbeiträge...

    Auch hier mit rückwirkender Entfaltung, wenn ein Elternteil vor Gericht gewinnen sollte.

    Ab voraussichtlich August diesen Jahres könnte das beitragsfreie Vorschuljahr kommen. Kommune C und T könnten mit der momentan im Raume stehenden Pauschale nicht haushalten und müssten einen Ausgleich beantragen. Wird dann vom Bildungsministerium/Landkreis geprüft, ob die Kalkulation stimmig ist und wird stutzig wegen der kalkulatorischen Miete?

    Mich interessiert auch, ob nicht der Träger einen Teil dazu beitragen müsste...Und wo kommt diese kalkulatorische Miete her? Gibt es da eine Vorgabe vom Städte- und Gemeindebund? Wie soll die kalkulatorische Miete berechnet werden, wenn die Kitas weder Wohnraum noch Gewerberäume sind bzw. Industrie...Werden dann die Eltern im sog. "Speckgürtel" nicht mehr zur Tasche gebeten...?

    Bildung hatte ich so verstanden, dass es unabhängig vom Wohnort (Heimat und Herkunft) wäre... (Art. 3 GG)...

    Im Umkehrschluss frage ich mich, ob es sich dann noch lohnt, arbeiten zu gehen, wenn dann die Elternbeiträge vom Landkreis zum Teil übernommen werden könnten... Persönlich ist das auch für mich eine Frage...

    Vielen Dank

    MIKE

    #2
    Hallo Mike,

    aus meiner Sicht sind zwei Punkte grundsätzlich problematisch:

    1. eine rückwirkende Heilung einer Satzung ist unzulässig, egal was der Städt- und Gemeindebund den Kommunen da erzählt, denn im Zeitpunkt des Beschlusses einer Satzung müssen alle entscheidungserheblichen Unterlagen den Entscheidern (in der Regel den Gemeindevertretern) vorgelegen haben. Das OVG hat in diversen Urteilen völlig zu recht festgestellt, dass es nicht darauf ankommt, was in einer Kalkulation hätte enthalten sein können, sondern ausschließlich darauf, was tatsächlich im Beschlusszeitpunkt berücksichtigt wurde. Falls also eine Kommune diesen Ansatz wählt, wird das ein recht kurzes Klageverfahren.

    2. Auch wenn hier vielfach argumentiert wird, dass in der KitaBKNV unter dem Stichwort Sachkosten sowohl etwas von kalkulatorischer Miete als auch von Abschreibung steht eröffnet das meines Erachtens kein Wahlrecht. Wenn man etwas genauer liest steht dort- bei eigenem Grundstück und Gebäude die kalkulatorische Miete- und als nächster Punkt -Abschreibungen auf Investitionen für eigene Gebäude oder den als Kindertagesstätte genutzten Teil des eigenen Gebäudes-. Im Umkehrschluss kann das nichts anderes bedeuten, als dass man bei getätigten Investitionen ausschließlich die Abschreibung ansetzen kann. Andersherum könnte also bei Gebäuden aus Altbeständen (also vor dem KitaG) eine kalkulatorische Miete berücksichtigt werden. Diese bemisst sich aber nicht nach üblichen Wohnraummieten, denn eine Kita ist nicht zum dauerhaften Aufenthalt bestimmt, sondern nach Gewerberäumen z.B. Supermärkten, Gaststätten oder ähnliches. In vielen Fällen wird man dieser Stelle bereits erhebliche Fehler finden, die die Rechtmäßigkeit der gesamten Kalkulation in Frage stellen.

    In der freien Wirtschaft würde man bei einem derartigen Vorgehen von einem astreinen Betrug sprechen, dass scheint den Beteiligten aber leider völlig egal. Warum hier, statt der zweifelsfrei vorliegenden realen Zahlen, fiktive Werte angesetzt werden, die inzwischen erwartbar die Klagelust der Eltern wecken, erschließt sich mir nicht. Konsens scheint hier in weiten Teilen der Verwaltung zu einem Fremdwort geworden zu sein, was ich wirklich ausdrücklich bedauere.Jede einzelne Kommune tut meines Erachtens sehr gut daran, die Grundlagen ihres Handelns transparent darzustellen und zu kommunizieren um im Ergebnis eine sowohl rechtlich als auch finanziell vertretbare Lösung für beide Seiten auf den Weg zu bringen. Auch in meiner Kommune ist dies bisher leider nicht gelungen, weshalb ich trotz gerade erst verabschiedeter Satzung wahrscheinlich wieder den Weg nach Potsdam antreten muss

    Beste Grüße

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