Liebe Forumsteilnehmer,
da momentan - ich glaube fast überall - die Satzungen und Kalkulationen überarbeitet werden, muss ich bereits in 4 Kommunen feststellen, dass es anscheinend jetzt ein "Sport" geworden ist, statt Abschreibungen lieber höhere kalkulatorische Miete bei der Berechnung der Elternbeiträge anzusetzen.
Gern dann auch bereits als rückwirkende Satzungen, falls ein Elternteil vor Gerichten gewinnen sollte.
Der Beitrag von *Interessiereten Mutter" hatte ich bereits gesehen und verfolgt. Dennoch möchte ich hier explizit nachhaken.
Kommune C (5 Kitas, alte Gebäude seit mehr als 20 Jahren im Besitz der Kommune) setzt statt Abschreibungen in Höhe von 56 000 Euro nun 400 000 kalkulatorische Miete an.
Das führt dazu, dass die Eltern im Höchstbeitrag auch höher zur Kasse gebeten werden nach Abzug der institutionellen Förderung und sonstigen Einnahmen.
Kommune T (8 Kitas, alter Bestand mit Anbau und Sanierungen durch Fördergelder durch KIP und Förderrichtlinie; Neubauten erst 2019 in Öffnung) kalkulatorische Miete von 1 200 000 Euro an statt Abschreibungen von 250 000 Euro. Wiederrum führt das zur Erhöhung der Elternbeiträge...
Auch hier mit rückwirkender Entfaltung, wenn ein Elternteil vor Gericht gewinnen sollte.
Ab voraussichtlich August diesen Jahres könnte das beitragsfreie Vorschuljahr kommen. Kommune C und T könnten mit der momentan im Raume stehenden Pauschale nicht haushalten und müssten einen Ausgleich beantragen. Wird dann vom Bildungsministerium/Landkreis geprüft, ob die Kalkulation stimmig ist und wird stutzig wegen der kalkulatorischen Miete?
Mich interessiert auch, ob nicht der Träger einen Teil dazu beitragen müsste...Und wo kommt diese kalkulatorische Miete her? Gibt es da eine Vorgabe vom Städte- und Gemeindebund? Wie soll die kalkulatorische Miete berechnet werden, wenn die Kitas weder Wohnraum noch Gewerberäume sind bzw. Industrie...Werden dann die Eltern im sog. "Speckgürtel" nicht mehr zur Tasche gebeten...?
Bildung hatte ich so verstanden, dass es unabhängig vom Wohnort (Heimat und Herkunft) wäre... (Art. 3 GG)...
Im Umkehrschluss frage ich mich, ob es sich dann noch lohnt, arbeiten zu gehen, wenn dann die Elternbeiträge vom Landkreis zum Teil übernommen werden könnten... Persönlich ist das auch für mich eine Frage...
Vielen Dank
MIKE
da momentan - ich glaube fast überall - die Satzungen und Kalkulationen überarbeitet werden, muss ich bereits in 4 Kommunen feststellen, dass es anscheinend jetzt ein "Sport" geworden ist, statt Abschreibungen lieber höhere kalkulatorische Miete bei der Berechnung der Elternbeiträge anzusetzen.
Gern dann auch bereits als rückwirkende Satzungen, falls ein Elternteil vor Gerichten gewinnen sollte.
Der Beitrag von *Interessiereten Mutter" hatte ich bereits gesehen und verfolgt. Dennoch möchte ich hier explizit nachhaken.
Kommune C (5 Kitas, alte Gebäude seit mehr als 20 Jahren im Besitz der Kommune) setzt statt Abschreibungen in Höhe von 56 000 Euro nun 400 000 kalkulatorische Miete an.
Das führt dazu, dass die Eltern im Höchstbeitrag auch höher zur Kasse gebeten werden nach Abzug der institutionellen Förderung und sonstigen Einnahmen.
Kommune T (8 Kitas, alter Bestand mit Anbau und Sanierungen durch Fördergelder durch KIP und Förderrichtlinie; Neubauten erst 2019 in Öffnung) kalkulatorische Miete von 1 200 000 Euro an statt Abschreibungen von 250 000 Euro. Wiederrum führt das zur Erhöhung der Elternbeiträge...
Auch hier mit rückwirkender Entfaltung, wenn ein Elternteil vor Gericht gewinnen sollte.
Ab voraussichtlich August diesen Jahres könnte das beitragsfreie Vorschuljahr kommen. Kommune C und T könnten mit der momentan im Raume stehenden Pauschale nicht haushalten und müssten einen Ausgleich beantragen. Wird dann vom Bildungsministerium/Landkreis geprüft, ob die Kalkulation stimmig ist und wird stutzig wegen der kalkulatorischen Miete?
Mich interessiert auch, ob nicht der Träger einen Teil dazu beitragen müsste...Und wo kommt diese kalkulatorische Miete her? Gibt es da eine Vorgabe vom Städte- und Gemeindebund? Wie soll die kalkulatorische Miete berechnet werden, wenn die Kitas weder Wohnraum noch Gewerberäume sind bzw. Industrie...Werden dann die Eltern im sog. "Speckgürtel" nicht mehr zur Tasche gebeten...?
Bildung hatte ich so verstanden, dass es unabhängig vom Wohnort (Heimat und Herkunft) wäre... (Art. 3 GG)...
Im Umkehrschluss frage ich mich, ob es sich dann noch lohnt, arbeiten zu gehen, wenn dann die Elternbeiträge vom Landkreis zum Teil übernommen werden könnten... Persönlich ist das auch für mich eine Frage...
Vielen Dank
MIKE
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