Hallo,
nach dem Urteil OVG 6 A 15.15 geht nun die Meinung um, sich die gezahlten Kitagebühren "zurückzuholen" . Über welche Anspruchsgrundlage würde dies funktionieren? Würde § 44 SGB X als mögliche Anspruchsgrundlage greifen?
Danke im Voraus für jede Antwort und Überlegung!
nach dem Urteil OVG 6 A 15.15 geht nun die Meinung um, sich die gezahlten Kitagebühren "zurückzuholen" . Über welche Anspruchsgrundlage würde dies funktionieren? Würde § 44 SGB X als mögliche Anspruchsgrundlage greifen?
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