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Rückerstattung Kitagebühren

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    Rückerstattung Kitagebühren

    Hallo,

    nach dem Urteil OVG 6 A 15.15 geht nun die Meinung um, sich die gezahlten Kitagebühren "zurückzuholen" . Über welche Anspruchsgrundlage würde dies funktionieren? Würde § 44 SGB X als mögliche Anspruchsgrundlage greifen?

    Danke im Voraus für jede Antwort und Überlegung!

    #2
    Hallo birdkat,

    Also zunächst einmal einen Überprüfungsantrag gem. §22 KitaG Bbg i. V. m

    . §44 SGB X bei der Kommune stellen. Da haben die meisten Kommunen inzwischen schon einige von. Üblicherweise reagieren sie mit einem Standardschreiben nach dem Motte, wir brauchen noch etwas Zeit. Wenn in der Kommune schon jemand im Klageverfahren ist, hat die Kommune wahrscheinlich diesbezüglich auch schon eine Anfrage vom VG bekommen.

    Vielleicht hilft dann auch eine der Elterninitiative weiter...z.B die EI gerechte Abrechnung... Google ist da behilflich

    Beste Grüße

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      #3
      Hallo dergolfer94,

      vielen Dank für die Antwort! Ab wann besteht denn dieser Anspruch? Muss die Satzung dieser Kommune als rechtswidrig erklärt worden sein oder kann man schon "pro forma", weil die Satzung einer anderen Kommune denselben Fehler aufwies und vom Gericht für "falsch" erklärt wurde, aufgrund einer Analogie Forderungen geltend machen? Das tun nämlich schon so einige Eltern. Zudem gebe ich zu, dass ich Bauchschmerzen habe bzgl. der Rückforderung an sich - ich habe doch auch eine Leistung erhalten. Fordert man daher nur die "Zuvielzahlung" zurück.

      Ich bitte die Fragerei zu entschuldigen, aber ich bin verunsichert, weil in so viele Richtungen diskutiert und argumentiert wird.

      Für die Antworten schon ein Danke im Voraus!

      Freundliche Grüße, birdkat

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        #4
        Hallo Birdkat,

        Der Auslöser ist der Überprüfungsantrag. Kommt im Ergebnis dabei raus, die Satzung ist grob fehlerhaft dann ist sie nichtig. Kommt dabei raus, dass alles in Ordnung ist (ist ja immerhin möglich) war es das, bzw man könnte wohl noch Klagen. Eine Satzung ist nicht gleich rechtswidrig weil ähnliche Satzungen es sind. Schwieriger wird es dann nochmal bei freien Trägern.

        Persönlich kann ich verstehen, wenn man Bauchschmerzen bei einer Rückforderung hat, aber die Kommunen hatten mehr als 20 Jahre Zeit sich mit dem Thema zu beschäftigen und haben (unsere Kommune zumindest in den letzten 10 Jahren) vorsätzlich die Bürgeranfragen ignoriert. Wenn dann Bürger klagen, kommt sowas verrücktes wie Rathenow dabei raus.

        Ich kann nur Empfehlen die einschlägigen Elterninitiativen zu kontaktieren. Es gibt sie auch in ihrer Nähe, ganz bestimmt.

        Schöne Grüße

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          #5
          Danke!

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